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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/10170<br />

führt mittel- und langfristig nicht zu den erforderlichen Errichtungszahlen, weil<br />

die schon seit Jahren laufende Aktivierung von Verdichtungsreserven immer<br />

mühsamer wird und häufig – auch was Akzeptanz, Dichte und die gleichzeitig<br />

erforderlichen Freiräume betrifft – an Grenzen stößt. Viele Städte arbeiten<br />

deshalb an städtebaulichen Konzepten für eine Außenerweiterung in Neubausiedlungen.<br />

Unter dem Titel „Gartenstadt des 21. Jahrhunderts“ plant beispielsweise<br />

Berlin neue ergänzende Stadtteile als einen Beitrag zur Entwicklung der<br />

Großstadtregion. Die jetzt benötigten Konzepte und Planungen für den langen<br />

Atem der Wachstumsentwicklung der kommenden 15 bis 20 Jahre müssen aber<br />

auf stadtregionaler und vor allen Dingen auf städtebaulicher Grundlage erarbeitet<br />

werden. Mit der Bevölkerung und der Politik im Konsens entwickelte Rahmenkonzepte<br />

sollten auf Grundlage des Baugesetzbuches – § 1, Abs. 6 Nr. 11:<br />

„die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen<br />

Planung“ – Gegenstand einer in die Zukunft gerichteten qualitätvollen Wachstumsstrategie<br />

in gemischten Quartieren und Stadtteilen sein.<br />

Öffentlicher Raum und Infrastruktur<br />

Höhere Dichten durch zusätzliche Bauflächen in der Stadt bedeuten größere<br />

Nähe von Gebäuden und Nachbarn. Diese Einflussnahme auf das direkte Wohnund<br />

Lebensumfeld kann nur auf der Ebene des öffentlichen Raums kompensiert<br />

werden. Alle Verdichtungsstrategien müssen deshalb Aufwertungs- und Ausgleichskonzepte<br />

durch eine Verbesserung des Stadtgrüns und der Freiraumqualitäten<br />

beinhalten. Der öffentliche Raum, seine Nutzbarkeit, Gestaltung und<br />

dauerhafte Pflege werden auch für die Integration von Geflüchteten entscheidend<br />

sein. Grünflächen und Freiräume in der Stadt sind aber nicht die einzigen, sondern<br />

die am ehesten städtebaulich wahrnehmbaren Elemente der sogenannten infrastrukturellen<br />

Wohnfolgeeinrichtungen. Im öffentlichen Raum muss es Orte der<br />

Zusammenkunft, für Freizeit, Erholung, Sport sowie Kinderspielplätze geben. In<br />

gemischten Quartieren müssen neben Angeboten für Wohnen, Arbeiten, Handel<br />

und Selbstversorgung eine leistungsfähige und gut gestaltete soziale Infrastruktur,<br />

Gemeinschaftsflächen und Einrichtungen für Bildung vorhanden sein: Schulen,<br />

Kindergärten und Kindertagesstätten aber auch Erwachsenenbildung, Volkshochschulen<br />

oder Sprachzentren. Ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr<br />

und eine umfängliche Erschließung sind weitere Schlüsselaufgaben. Alle Bedarfsträger<br />

sind gefragt, ihre Investitionsplanung auch auf die Verbesserung von<br />

Nutzungsangeboten und die Qualifizierung des öffentlichen Raumes auszulegen.<br />

Planungskultur und Prozessqualität<br />

Die notwendige Konzentration bei zeitlich ehrgeizigen Zielen darf nicht zulasten<br />

der Qualität gehen. Deshalb sind trotz der großen Dringlichkeit gute Planungsprozesse<br />

erforderlich – sogar gerade deshalb, denn häufig erleichtert eine gute<br />

„Planungsphase Null“ den späteren Realisierungsprozess und führt zu besseren,<br />

schnelleren und kostengünstigeren Ergebnissen. Engpässe sind hier nicht die<br />

Planungskompetenz oder -kapazität von Architekten, Landschaftsarchitekten<br />

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