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Vorab-Fassung

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Drucksache 18/10170 – 120 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Elemente einer aktiven Bodenpolitik sind daher, neben einer Bestandsaufnahme<br />

und Sichtung des kommunalen Immobilieneigentums, der aktive Erwerb sowie<br />

die städtebaulich gezielte, gebundene Vergabe von Grundstücken. Dies gelingt<br />

u. a. über Konzeptvergabeverfahren, die Ausnutzung baurechtlicher Instrumente<br />

oder die Vereinbarung von Erbbaurechten. Bei Konzeptvergaben handelt es sich<br />

um eine Art Wettbewerb, bei dem das Grundstück nicht zum Höchstpreis, sondern<br />

an das Angebot mit dem besten Konzept zum Festpreis vergeben wird.<br />

Solche Verfahren können transparent gestaltet und mit offenen Beteiligungsprozessen<br />

verknüpft werden.<br />

Auch Instrumente des Baurechts wie das Umlegungsverfahren nach § 45<br />

BauGB, Flächentauschmodelle oder der Ankauf verwahrloster Immobilien, die<br />

aufgrund negativer Ausstrahlungseffekte auf das Umfeld einen städtebaulichen<br />

Handlungsbedarf auslösen, können Teil einer aktiven und vorausschauenden<br />

Liegenschaftspolitik sein. Eine solche Liegenschaftspolitik schafft Sicherheit<br />

für die Nutzer, erhält der Gemeinde (baukulturelle) Steuerungsmöglichkeiten<br />

und dämpft die lokalen Grundstückspreise. Das Beispiel der bayerischen<br />

Gemeinde Blaibach zeigt, wie es genau durch solche Ankäufe leerstehender<br />

und ungenutzter Immobilien gelingen kann, die Grundlagen für die Reaktivierung<br />

der Ortsmitte zu schaffen. Besondere Bedeutung hat die kommunale Bodenpolitik<br />

auch in Gemeinden, die gegen den „Donut-Effekt“ vorgehen wollen, den<br />

Fokus auf die Innenentwicklung legen und daher bewusst keine weiteren neuen<br />

Flächenausweisungen am Gemeinderand vornehmen (oder Ausweisungen sogar<br />

zurücknehmen), wie die hessische Kreisstadt Eschwege und die beiden bayerischen<br />

Orte Euerbach und Weyarn dies tun. Verpflichtungen wie im Modellprojekt<br />

MELAP in Baden-Württemberg, kein Neubauland zu erschließen, sind u. a.<br />

auch in Hessen einzugehen, wenn eine Gemeinde Fördermittel für die Dorferneuerung<br />

erhält.<br />

Baukulturelle Vorbildfunktion und Beratung Neben der Bodenpolitik<br />

kommt den Kommunen und Landkreisen eine wichtige baukulturelle Vorbildfunktion<br />

mit ihren eigenen Bauten und öffentlichen Räumen zu. Werden in der<br />

Gestaltung von öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Infrastruktureinrichtungen,<br />

öffentliche Räume) architektonische und gestalterische Qualitäten<br />

realisiert, dann hat das Einfluss auf private Vorhaben in der Umgebung. Zusätzlich<br />

trägt es zur lokalen Identitätsbildung bei. So haben der Hochsauerlandkreis<br />

und die Stadt Arnsberg neue Nutzungen in kommunalen Gebäuden untergebracht<br />

(z. B. Umwandlung einer Schmiede zum Veranstaltungsort, eines ehemaligen<br />

Hotels zur Kreismusikschule, eines Wohnhauses zum Kreismedienzentrum<br />

und von Teilen eines Klosters u. a. zu einem Archiv-, Bibliotheks- und<br />

Lernstandort) und damit den Bewohnern beispielhaft veranschaulicht, wie<br />

Bestand lebendig gemacht werden kann. Die bayerische Gemeinde Wettstetten<br />

zeigt dagegen durch den Neubau ihrer Verwaltungseinrichtungen die Möglichkeiten<br />

des Zusammenspiels von historischem Bestand und moderner Architektur<br />

und einem innerörtlichen Funktionsschwerpunkt auf.<br />

Die Gemeinde nimmt im Dialog mit der Bevölkerung eine Vorbildfunktion<br />

wahr, indem sie fachlich qualitätvoll berät, informiert und gestalterische Vorgaben<br />

macht. Zu den eher „weichen“ Instrumenten zählt die Aufstellung lokaler<br />

(oder regionaler) baukultureller Leitlinien, die Hinweise zu lokalen Bautraditionen<br />

und -weisen sowie ortstypischen Gestaltungselementen geben. So hat die<br />

<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.

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