Vorab-Fassung
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Drucksache 18/10170 – 120 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Elemente einer aktiven Bodenpolitik sind daher, neben einer Bestandsaufnahme<br />
und Sichtung des kommunalen Immobilieneigentums, der aktive Erwerb sowie<br />
die städtebaulich gezielte, gebundene Vergabe von Grundstücken. Dies gelingt<br />
u. a. über Konzeptvergabeverfahren, die Ausnutzung baurechtlicher Instrumente<br />
oder die Vereinbarung von Erbbaurechten. Bei Konzeptvergaben handelt es sich<br />
um eine Art Wettbewerb, bei dem das Grundstück nicht zum Höchstpreis, sondern<br />
an das Angebot mit dem besten Konzept zum Festpreis vergeben wird.<br />
Solche Verfahren können transparent gestaltet und mit offenen Beteiligungsprozessen<br />
verknüpft werden.<br />
Auch Instrumente des Baurechts wie das Umlegungsverfahren nach § 45<br />
BauGB, Flächentauschmodelle oder der Ankauf verwahrloster Immobilien, die<br />
aufgrund negativer Ausstrahlungseffekte auf das Umfeld einen städtebaulichen<br />
Handlungsbedarf auslösen, können Teil einer aktiven und vorausschauenden<br />
Liegenschaftspolitik sein. Eine solche Liegenschaftspolitik schafft Sicherheit<br />
für die Nutzer, erhält der Gemeinde (baukulturelle) Steuerungsmöglichkeiten<br />
und dämpft die lokalen Grundstückspreise. Das Beispiel der bayerischen<br />
Gemeinde Blaibach zeigt, wie es genau durch solche Ankäufe leerstehender<br />
und ungenutzter Immobilien gelingen kann, die Grundlagen für die Reaktivierung<br />
der Ortsmitte zu schaffen. Besondere Bedeutung hat die kommunale Bodenpolitik<br />
auch in Gemeinden, die gegen den „Donut-Effekt“ vorgehen wollen, den<br />
Fokus auf die Innenentwicklung legen und daher bewusst keine weiteren neuen<br />
Flächenausweisungen am Gemeinderand vornehmen (oder Ausweisungen sogar<br />
zurücknehmen), wie die hessische Kreisstadt Eschwege und die beiden bayerischen<br />
Orte Euerbach und Weyarn dies tun. Verpflichtungen wie im Modellprojekt<br />
MELAP in Baden-Württemberg, kein Neubauland zu erschließen, sind u. a.<br />
auch in Hessen einzugehen, wenn eine Gemeinde Fördermittel für die Dorferneuerung<br />
erhält.<br />
Baukulturelle Vorbildfunktion und Beratung Neben der Bodenpolitik<br />
kommt den Kommunen und Landkreisen eine wichtige baukulturelle Vorbildfunktion<br />
mit ihren eigenen Bauten und öffentlichen Räumen zu. Werden in der<br />
Gestaltung von öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Infrastruktureinrichtungen,<br />
öffentliche Räume) architektonische und gestalterische Qualitäten<br />
realisiert, dann hat das Einfluss auf private Vorhaben in der Umgebung. Zusätzlich<br />
trägt es zur lokalen Identitätsbildung bei. So haben der Hochsauerlandkreis<br />
und die Stadt Arnsberg neue Nutzungen in kommunalen Gebäuden untergebracht<br />
(z. B. Umwandlung einer Schmiede zum Veranstaltungsort, eines ehemaligen<br />
Hotels zur Kreismusikschule, eines Wohnhauses zum Kreismedienzentrum<br />
und von Teilen eines Klosters u. a. zu einem Archiv-, Bibliotheks- und<br />
Lernstandort) und damit den Bewohnern beispielhaft veranschaulicht, wie<br />
Bestand lebendig gemacht werden kann. Die bayerische Gemeinde Wettstetten<br />
zeigt dagegen durch den Neubau ihrer Verwaltungseinrichtungen die Möglichkeiten<br />
des Zusammenspiels von historischem Bestand und moderner Architektur<br />
und einem innerörtlichen Funktionsschwerpunkt auf.<br />
Die Gemeinde nimmt im Dialog mit der Bevölkerung eine Vorbildfunktion<br />
wahr, indem sie fachlich qualitätvoll berät, informiert und gestalterische Vorgaben<br />
macht. Zu den eher „weichen“ Instrumenten zählt die Aufstellung lokaler<br />
(oder regionaler) baukultureller Leitlinien, die Hinweise zu lokalen Bautraditionen<br />
und -weisen sowie ortstypischen Gestaltungselementen geben. So hat die<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.