Vorab-Fassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/10170<br />
förderlich sein. Für die Einberufung von Beratungsgremien auf Bundes- oder<br />
Länderebene gibt es zwar keine vorgegebenen Strukturen, aber gute Beispiele<br />
wie der ehemalige Brückenbeirat der Deutschen Bahn oder der Dümmer-Beirat<br />
aus Niedersachsen, mit deren Unterstützung Bauvorhaben an Qualität gewonnen<br />
haben, können als Vorbild dienen.<br />
Regionale Kooperationen<br />
Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit findet in den planenden Verwaltungen<br />
regelmäßig statt. Eine planerische Auseinandersetzung mit Entwicklungen<br />
und Erfordernissen im regionalen Kontext erfolgt bereits durch die Behörden<br />
der Landes- und Regionalplanung. Zudem sehen gesetzliche Regelungen auf<br />
Länderebene wie beispielsweise das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
im Land Brandenburg (GKG) vor, dass Gemeinden z. B. zu einem Zweckverband<br />
für Wasserver- und -entsorgung zusammengeschlossen werden. Darüber<br />
hinaus gibt es zahlreiche Themenfelder, bei denen Expertenrunden,<br />
Arbeitsgemeinschaften oder Runde Tische durchgeführt werden. Vor allem in<br />
den Bereichen Tourismus und Kultur, aber auch bei anderen gemeinsamen<br />
Strukturaufgaben haben sich regionale Zusammenschlüsse bewährt. Die Route<br />
der Backsteingotik, die Arbeitsgemeinschaften „Städte mit historischen Stadtkernen“<br />
in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen oder auch das „Lausitzer<br />
Seenland“ sind Zusammenschlüsse, die unabhängig von einzelnen Gemeinden<br />
zum Begriff geworden sind und regionale Baukultur zum Gewinn aller Beteiligten<br />
stärken.<br />
Doch so ertragreich die Zusammenarbeit in einigen Bereichen ist, so groß<br />
ist die Konkurrenz unter den Kommunen in anderen Themenfeldern. Die Schließung<br />
oder Zusammenlegung von Schulen ist für die Gemeinden in der Regel<br />
ein Kraftakt, dem ein harter interkommunaler Wettkampf vorausgegangen ist,<br />
und spätestens bei der Ausweisung von Bauland steht das gegenseitige Abwerben<br />
von Einwohnern, Kaufkraft und Gewerbe im Vordergrund. Auch bei der<br />
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel kommt es eher zum Wettstreit als<br />
zur freiwilligen Zusammenarbeit. Ein Schritt in die richtige Richtung ist in diesem<br />
Zusammenhang die Überzeugungsarbeit, die die bayerische Raumordnung,<br />
Landes- und Regionalplanung leistet, indem sie die Möglichkeiten und<br />
Chancen interkommunaler Gewerbegebiete bewirbt. Im Landkreis Günzburg<br />
hat sich bereits der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet erfolgreich<br />
etabliert.<br />
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMEL) kommt in seiner Studie „Interkommunale Kooperation in ländlichen<br />
Räumen“ aus dem Jahr 2012 zu dem Schluss, dass vor allem Vorbehalte<br />
unter den Verantwortlichen das gezielte Zusammenarbeiten der Kommunen<br />
verhindern. Speziell bei kleinen, ländlichen Gemeinden wird das Potenzial, das<br />
durch interkommunale Kooperation im Bereich der Personal-, Immobilien- und<br />
Sachkosten besteht, von rund 40 % der Kommunen noch nicht ausgeschöpft.<br />
Ein durchschnittliches Kosten-Einsparpotenzial von 10 bis 20 % bleibt nach<br />
Einschätzung des BMEL in den jeweiligen Themenbereichen ungenutzt.<br />
Dabei fordert das Baugesetzbuch an vielen Stellen die interkommunale<br />
Kooperation oder Absprache. Nach § 2 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne<br />
Bauten der Bahn nicht gut genug<br />
gestaltet<br />
Nur 36 % der befragten Gemeinden, in<br />
denen ein Vorhaben der Bahn realisiert<br />
wurde, bewerten das Ergebnis gestalterisch<br />
als ausreichend, 32 % finden das Ergebnis<br />
unzureichend. K20<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.