Vorab-Fassung
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Drucksache 18/10170 – 86 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Öffentliche Räume immer<br />
wichtiger<br />
37 % der Gemeinden halten die Gestaltung<br />
der öffentlichen Räume für eine der wichtigen<br />
Aufgaben im Bereich Planen und Bauen.<br />
Je größer die Gemeinde, umso bedeutender:<br />
22 % der Landgemeinden, 26 % der kleinen<br />
Kleinstädte, 39 % der größeren Kleinstädte<br />
und 54 % der Mittelstädte nennen den<br />
öffentlichen Raum als Aufgabe. K2<br />
Veränderung der Landschaftsräume führen. Historisch gewachsene Siedlungszusammenhänge<br />
wurden in der Vergangenheit teilweise ebenso zerstört wie<br />
zusammenhängende Kulturlandschaften. Dieser umfassende Landschaftswandel<br />
muss daher viel stärker als bisher als Gestaltungsaufgabe wahrgenommen<br />
werden, die nicht allein durch Ausgleichsflächen gelöst werden sollte. Standortplanungen<br />
müssen die gestalterischen und damit auch sozialen, ökologischen<br />
und ökonomischen Folgen der technischen Anlagen für den Landschaftsraum<br />
berücksichtigen.<br />
Chancen durch Klimaanpassung Im Zuge des Klimawandels werden<br />
Wetterextreme wie Starkregen mit Hochwasser und Sturm sowie Hitzeperioden<br />
bis hin zur Dürre weiter zunehmen. Ein schonender Umgang mit den natürlichen<br />
Ressourcen, ein sparsames Flächenmanagement und die Berücksichtigung<br />
der ökologischen Funktionen, die der Landschaftsraum übernimmt, sind unverzichtbare<br />
Bestandteile auf dem Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen<br />
Siedlungs- und Freiraumstrukturen. Dabei geht es nicht allein darum, unbebaute<br />
Flächen zu bewahren, sondern auch, Frei- und Landschaftsräume mit Blick auf<br />
den Klimawandel auszustatten bzw. anzupassen. Gemeinden betrifft dies unmittelbar<br />
bei der Organisation ihrer Flächennutzung, ebenso wie bei der Gestaltung<br />
innerörtlicher Grünräume. Aber auch andere Gebietskörperschaften und Akteure<br />
sind gefragt, die beispielsweise für den Küsten- und Hochwasserschutz oder<br />
für die Waldbewirtschaftung zuständig sind. Damit liegt die klimagerechte<br />
Anpassung der Räume in der Verantwortung vieler und kann nur durch interdisziplinäre<br />
Zusammenarbeit und multifunktionales Denken gelingen. Das bringt<br />
neue Impulse für ressourcenschonendes, klima- und landschaftsverträgliches<br />
Bauen ebenso wie für qualifizierte Frei- und Erholungsräume.<br />
Aktive Landschaftsgestaltung durch Konversion und<br />
Rekultivierung<br />
Einige Landschaftsräume unterliegen besonderen Eingriffen und Transformationsprozessen,<br />
so zieht zum Beispiel der Abbau von Bodenschätzen beträchtliche<br />
Eingriffe in den Naturhaushalt nach sich, die in einigen Regionen zusätzlich<br />
ganze Siedlungen verschwinden lassen. Zwar schreibt u. a. das Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) innerhalb bestimmter Zeiträume eine Rekultivierung<br />
vor, doch ist der ursprüngliche Zustand der Landschaft in der Regel nicht wieder<br />
herstellbar, manchmal zudem nicht empfehlenswert, z. B. weil Sand- oder Kiesabbau<br />
neue wertvolle Feuchtbiotope befördern kann. Wenn die Rekultivierung<br />
jedoch zum Anlass für eine gute und gleichzeitig öffentlichkeitswirksame<br />
Landschaftsgestaltung genommen wird, können wertvolle Synergien entstehen.<br />
Dies gilt gleichermaßen für Landschaftsparks und die von langer Hand vorbereiteten<br />
Gartenschauen, die Landschaftsräume in besondere Kulturlandschaften<br />
verwandeln und sich positiv auf die regionale Wirtschaft und den Tourismus<br />
auswirken.<br />
Gartenschauen Auf Bundes- und Landesebene werden Gartenschauen im<br />
Zwei-Jahres-Rhythmus als Bundesgartenschau (BUGA) und im Wechsel dazu<br />
in einzelnen Ländern als Landesgartenschauen (LAGA) ausgerichtet. Meist<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.