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Drucksache 18/10170 – 86 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Öffentliche Räume immer<br />

wichtiger<br />

37 % der Gemeinden halten die Gestaltung<br />

der öffentlichen Räume für eine der wichtigen<br />

Aufgaben im Bereich Planen und Bauen.<br />

Je größer die Gemeinde, umso bedeutender:<br />

22 % der Landgemeinden, 26 % der kleinen<br />

Kleinstädte, 39 % der größeren Kleinstädte<br />

und 54 % der Mittelstädte nennen den<br />

öffentlichen Raum als Aufgabe. K2<br />

Veränderung der Landschaftsräume führen. Historisch gewachsene Siedlungszusammenhänge<br />

wurden in der Vergangenheit teilweise ebenso zerstört wie<br />

zusammenhängende Kulturlandschaften. Dieser umfassende Landschaftswandel<br />

muss daher viel stärker als bisher als Gestaltungsaufgabe wahrgenommen<br />

werden, die nicht allein durch Ausgleichsflächen gelöst werden sollte. Standortplanungen<br />

müssen die gestalterischen und damit auch sozialen, ökologischen<br />

und ökonomischen Folgen der technischen Anlagen für den Landschaftsraum<br />

berücksichtigen.<br />

Chancen durch Klimaanpassung Im Zuge des Klimawandels werden<br />

Wetterextreme wie Starkregen mit Hochwasser und Sturm sowie Hitzeperioden<br />

bis hin zur Dürre weiter zunehmen. Ein schonender Umgang mit den natürlichen<br />

Ressourcen, ein sparsames Flächenmanagement und die Berücksichtigung<br />

der ökologischen Funktionen, die der Landschaftsraum übernimmt, sind unverzichtbare<br />

Bestandteile auf dem Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen<br />

Siedlungs- und Freiraumstrukturen. Dabei geht es nicht allein darum, unbebaute<br />

Flächen zu bewahren, sondern auch, Frei- und Landschaftsräume mit Blick auf<br />

den Klimawandel auszustatten bzw. anzupassen. Gemeinden betrifft dies unmittelbar<br />

bei der Organisation ihrer Flächennutzung, ebenso wie bei der Gestaltung<br />

innerörtlicher Grünräume. Aber auch andere Gebietskörperschaften und Akteure<br />

sind gefragt, die beispielsweise für den Küsten- und Hochwasserschutz oder<br />

für die Waldbewirtschaftung zuständig sind. Damit liegt die klimagerechte<br />

Anpassung der Räume in der Verantwortung vieler und kann nur durch interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit und multifunktionales Denken gelingen. Das bringt<br />

neue Impulse für ressourcenschonendes, klima- und landschaftsverträgliches<br />

Bauen ebenso wie für qualifizierte Frei- und Erholungsräume.<br />

Aktive Landschaftsgestaltung durch Konversion und<br />

Rekultivierung<br />

Einige Landschaftsräume unterliegen besonderen Eingriffen und Transformationsprozessen,<br />

so zieht zum Beispiel der Abbau von Bodenschätzen beträchtliche<br />

Eingriffe in den Naturhaushalt nach sich, die in einigen Regionen zusätzlich<br />

ganze Siedlungen verschwinden lassen. Zwar schreibt u. a. das Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) innerhalb bestimmter Zeiträume eine Rekultivierung<br />

vor, doch ist der ursprüngliche Zustand der Landschaft in der Regel nicht wieder<br />

herstellbar, manchmal zudem nicht empfehlenswert, z. B. weil Sand- oder Kiesabbau<br />

neue wertvolle Feuchtbiotope befördern kann. Wenn die Rekultivierung<br />

jedoch zum Anlass für eine gute und gleichzeitig öffentlichkeitswirksame<br />

Landschaftsgestaltung genommen wird, können wertvolle Synergien entstehen.<br />

Dies gilt gleichermaßen für Landschaftsparks und die von langer Hand vorbereiteten<br />

Gartenschauen, die Landschaftsräume in besondere Kulturlandschaften<br />

verwandeln und sich positiv auf die regionale Wirtschaft und den Tourismus<br />

auswirken.<br />

Gartenschauen Auf Bundes- und Landesebene werden Gartenschauen im<br />

Zwei-Jahres-Rhythmus als Bundesgartenschau (BUGA) und im Wechsel dazu<br />

in einzelnen Ländern als Landesgartenschauen (LAGA) ausgerichtet. Meist<br />

<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.

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