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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 117 – Drucksache 18/10170<br />

ander getrennte Ortslagen – die gemeindlichen Entwicklungen mitsamt den<br />

Investitionen im Baubereich konzentrieren sich aber häufig auf den Hauptort.<br />

In der Folge sind zwischen den Ortsteilen unterschiedliche „Mikrostimmungen“<br />

festzustellen. Einen Ansatz, wie die Identität der Ortsteile erhalten und gleichzeitig<br />

die Gemeinschaft gestärkt werden kann, zeigt das Beispiel Burbach<br />

in Nordrhein-Westfalen: Die jährlich für Dorferneuerungsmaßnahmen in den<br />

Haushalt eingestellten Mittel werden in einem Wettbewerb zwischen den Ortsteilen<br />

vergeben.<br />

Aufhänger eines offenen Gemeindeentwicklungsprozesses kann auch der<br />

bewusste Umgang mit Schrumpfungsprozessen sein. Die Gemeinde Altena<br />

(NRW) hat beispielsweise im Rahmen des demografischen Wandels eine klare<br />

Strategie zum Umgang mit Schrumpfung entwickelt, bei der die Schließung von<br />

Infrastruktureinrichtungen aktiv angesprochen, gleichzeitig aber die baukulturelle<br />

Qualifizierung des Stadtbilds berücksichtigt wird. So kann das „Negative“<br />

der lokalen Situation gegebenenfalls in das Gegenteil verkehrt und als identitätsbildende<br />

„Marke“ genutzt werden. Gleichzeitig hat sich die Gemeinde für<br />

eine potenzielle Zuwanderung gut aufgestellt. Hilfreich kann auch sein, neue<br />

Ansätze im Verwaltungshandeln für die Bewohner klar abzubilden, wie die<br />

Gemeinde Weyarn (Bayern) das mit ihrem „Mitmachamt“ demonstriert.<br />

Auch von außen können wichtige Impulse kommen. Insbesondere bei Landgemeinden<br />

in sehr peripheren Räumen oder dort, wo auf kommunaler Ebene<br />

erst geringe Erfahrungen mit der Prozessentwicklung vorhanden sind, kommt<br />

den Landkreisen eine wichtige Rolle bei Gemeindeentwicklungs- oder Dorferneuerungsprozessen<br />

zu. Nicht nur auf Grund ihrer fachlich-thematischen<br />

Zuständigkeiten kann die Landkreisebene Initiator beispielsweise beim Vernetzen<br />

von (ressortübergreifenden) Akteuren sein.<br />

Kommunale Bodenpolitik Zu den herausragenden Möglichkeiten von Kommunen,<br />

Baukultur in der öffentlichen Planung zu verankern, zählt eine aktive<br />

Bodenpolitik. Nehmen Städte und Gemeinden ihre bodenpolitische Verantwortung<br />

wahr, können sie Spielräume zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung schaffen,<br />

ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und baukulturelle Ansprüche an Dritte<br />

leichter umsetzen. Die Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte wurde<br />

in vielen Gemeinden jedoch eher im Kontext der Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung<br />

betrachtet. Viele Orte verfügen kaum noch über eigene Bodenreserven,<br />

und selbst die Außenentwicklung von Neubaugebieten erfolgt meist auf<br />

Flächen, die sich im Eigentum Dritter befinden. Damit besteht vielerorts die Möglichkeit<br />

zur Steuerung der Gemeindeentwicklung nur eingeschränkt oder wird<br />

vertan. Die Stärkung des Stadtkerns durch Innenentwicklung, das Schaffen von<br />

bezahlbarem Wohnraum, die Adressierung besonderer Nutzergruppen z. B. durch<br />

Bevorzugung der lokal ansässigen Bewohner über Einheimischen-Modelle, die<br />

angestrebte kleinteilige Mischung von Wohnen und Arbeiten, die Sicherung sozial<br />

differenzierter Bewohnerstrukturen – all dies gerät dann leicht aus dem Blick.<br />

Befinden sich die zu bebauenden Flächen im Eigentum der Gemeinde, kann diese<br />

sehr viel wirkungsvoller die Prozessqualität beeinflussen und gestalterische Qualität<br />

sichern, z. B. im Zuge der Veräußerung. Dabei bieten die privatrechtlichen<br />

Instrumente des Grundstücksvertragsrechts sehr viel mehr und feinere Möglichkeiten<br />

der Qualitätssicherung als das vergleichsweise grobe Instrumentarium<br />

öffentlich-rechtlicher städtebaulicher Verträge oder von Baugenehmigungen.<br />

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