Vorab-Fassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 117 – Drucksache 18/10170<br />
ander getrennte Ortslagen – die gemeindlichen Entwicklungen mitsamt den<br />
Investitionen im Baubereich konzentrieren sich aber häufig auf den Hauptort.<br />
In der Folge sind zwischen den Ortsteilen unterschiedliche „Mikrostimmungen“<br />
festzustellen. Einen Ansatz, wie die Identität der Ortsteile erhalten und gleichzeitig<br />
die Gemeinschaft gestärkt werden kann, zeigt das Beispiel Burbach<br />
in Nordrhein-Westfalen: Die jährlich für Dorferneuerungsmaßnahmen in den<br />
Haushalt eingestellten Mittel werden in einem Wettbewerb zwischen den Ortsteilen<br />
vergeben.<br />
Aufhänger eines offenen Gemeindeentwicklungsprozesses kann auch der<br />
bewusste Umgang mit Schrumpfungsprozessen sein. Die Gemeinde Altena<br />
(NRW) hat beispielsweise im Rahmen des demografischen Wandels eine klare<br />
Strategie zum Umgang mit Schrumpfung entwickelt, bei der die Schließung von<br />
Infrastruktureinrichtungen aktiv angesprochen, gleichzeitig aber die baukulturelle<br />
Qualifizierung des Stadtbilds berücksichtigt wird. So kann das „Negative“<br />
der lokalen Situation gegebenenfalls in das Gegenteil verkehrt und als identitätsbildende<br />
„Marke“ genutzt werden. Gleichzeitig hat sich die Gemeinde für<br />
eine potenzielle Zuwanderung gut aufgestellt. Hilfreich kann auch sein, neue<br />
Ansätze im Verwaltungshandeln für die Bewohner klar abzubilden, wie die<br />
Gemeinde Weyarn (Bayern) das mit ihrem „Mitmachamt“ demonstriert.<br />
Auch von außen können wichtige Impulse kommen. Insbesondere bei Landgemeinden<br />
in sehr peripheren Räumen oder dort, wo auf kommunaler Ebene<br />
erst geringe Erfahrungen mit der Prozessentwicklung vorhanden sind, kommt<br />
den Landkreisen eine wichtige Rolle bei Gemeindeentwicklungs- oder Dorferneuerungsprozessen<br />
zu. Nicht nur auf Grund ihrer fachlich-thematischen<br />
Zuständigkeiten kann die Landkreisebene Initiator beispielsweise beim Vernetzen<br />
von (ressortübergreifenden) Akteuren sein.<br />
Kommunale Bodenpolitik Zu den herausragenden Möglichkeiten von Kommunen,<br />
Baukultur in der öffentlichen Planung zu verankern, zählt eine aktive<br />
Bodenpolitik. Nehmen Städte und Gemeinden ihre bodenpolitische Verantwortung<br />
wahr, können sie Spielräume zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung schaffen,<br />
ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und baukulturelle Ansprüche an Dritte<br />
leichter umsetzen. Die Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte wurde<br />
in vielen Gemeinden jedoch eher im Kontext der Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung<br />
betrachtet. Viele Orte verfügen kaum noch über eigene Bodenreserven,<br />
und selbst die Außenentwicklung von Neubaugebieten erfolgt meist auf<br />
Flächen, die sich im Eigentum Dritter befinden. Damit besteht vielerorts die Möglichkeit<br />
zur Steuerung der Gemeindeentwicklung nur eingeschränkt oder wird<br />
vertan. Die Stärkung des Stadtkerns durch Innenentwicklung, das Schaffen von<br />
bezahlbarem Wohnraum, die Adressierung besonderer Nutzergruppen z. B. durch<br />
Bevorzugung der lokal ansässigen Bewohner über Einheimischen-Modelle, die<br />
angestrebte kleinteilige Mischung von Wohnen und Arbeiten, die Sicherung sozial<br />
differenzierter Bewohnerstrukturen – all dies gerät dann leicht aus dem Blick.<br />
Befinden sich die zu bebauenden Flächen im Eigentum der Gemeinde, kann diese<br />
sehr viel wirkungsvoller die Prozessqualität beeinflussen und gestalterische Qualität<br />
sichern, z. B. im Zuge der Veräußerung. Dabei bieten die privatrechtlichen<br />
Instrumente des Grundstücksvertragsrechts sehr viel mehr und feinere Möglichkeiten<br />
der Qualitätssicherung als das vergleichsweise grobe Instrumentarium<br />
öffentlich-rechtlicher städtebaulicher Verträge oder von Baugenehmigungen.<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.