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Vorab-Fassung

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Drucksache 18/10170 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Zusammenarbeit über<br />

Gemeindegrenzen hinweg<br />

Rund 43 % der Gemeinden geben an, bei<br />

Bau- und Planungsaufgaben mit anderen<br />

Gemeinden in ihrer Region zusammenzuarbeiten.<br />

K5<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

für Baukultur ist groß<br />

Baukultur-Vereine, -Initiativen, -Kalender<br />

und -Exkursionen in Deutschland<br />

Quelle: Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V. 2016<br />

1<br />

2–5<br />

6 und mehr<br />

benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Vorhaben nach § 34 BauGB<br />

innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen keine schädlichen<br />

Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der eigenen oder einer Nachbargemeinde<br />

haben. Und auch großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11<br />

BauNVO ist nur genehmigungsfähig, wenn er keine schädlichen Auswirkungen<br />

auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der eigenen oder in anderen<br />

Gemeinden verursacht. Zudem wird im § 205 BauGB darauf hingewiesen,<br />

dass „benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen<br />

sollen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame<br />

Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer<br />

Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange<br />

ermöglicht“. Gerade in ländlichen Räumen ist die interkommunale Zusammenarbeit<br />

zur Sicherung der Daseinsvorsorge entscheidend. Der Bedarf besteht<br />

dabei nicht nur unter Gemeinden gleicher Hierarchie, auch Stadt-Umland-<br />

Kooperationen sind ein wichtiges, nicht ausreichend wahrgenommenes Instrument<br />

für eine vorausschauende Daseinsvorsorge und ein Mehr an Baukultur.<br />

Eine Möglichkeit für die Politik, ungenutzte Potenziale zu mobilisieren und<br />

Vorbehalte unter den Verantwortlichen abzubauen, ist die gezielte Förderung<br />

von interkommunaler Zusammenarbeit wie dies in den Programmen der Integrierten<br />

Ländlichen Entwicklung (ILE) und in den LEADER-Programmen der EU<br />

überwiegend geschieht. Auch in anderen Bundesprogrammen werden Kooperationen<br />

gefördert oder explizit gewünscht, wie beispielsweise in allen Förderbausteinen<br />

der Kommunalrichtlinie. Das Städtebauförderungsprogramm<br />

„Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“<br />

macht die interkommunale Kooperation explizit zum Gegenstand der<br />

Förderung. Mehr als 890 Städte und Gemeinden arbeiten derzeit in dem Programm<br />

interkommunal zusammen oder setzen Maßnahmen auf Gemeindeebene<br />

um. 2015 standen ihnen 70 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die noch<br />

einmal zu gleichen Teilen durch Landes- und Eigenmittel der Kommunen ergänzt<br />

wurden.<br />

Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)<br />

Bund und Ländern eine Ausdehnung von Bonusregelungen für interkommunale<br />

Kooperationen, die Bevorzugung von entsprechenden Projekten in bestehenden<br />

Förderprogrammen sowie eine Ausstattung mit weiteren finanziellen Mitteln.<br />

Im Bereich der Baukultur sind es vor allem die „Leuchtturmprojekte“ wie Bürgerzentren,<br />

Kulturhäuser oder Platzgestaltungen, die durch interkommunale<br />

Zusammenarbeit befördert werden und die ganze Region stärken können. Hier<br />

sind die Gemeinden gefragt, aktiv auf ihre Nachbargemeinden zuzugehen und<br />

die Chancen für gemeinsam getragene Ideen auszuloten.<br />

Privates Engagement: Vereine und Initiativen<br />

Rund 580.000 Vereine gibt es in Deutschland, darunter auch zahlreiche Initiativen<br />

für Baukultur. Vor Ort leben die Vereine durch eine Vielzahl an Einzelpersonen,<br />

die ihrem Interesse und ihrer Heimatverbundenheit Ausdruck verleihen.<br />

Rund eine halbe Million Mitglieder verzeichnet beispielsweise der Bundesverband<br />

„Bund Heimat und Umwelt in Deutschland“ (BHU) über seine Landesverbände<br />

in Deutschland. In kleinen Gemeinden und ländlichen Räumen ist die<br />

<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.

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