Vorab-Fassung
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Drucksache 18/10170 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Zusammenarbeit über<br />
Gemeindegrenzen hinweg<br />
Rund 43 % der Gemeinden geben an, bei<br />
Bau- und Planungsaufgaben mit anderen<br />
Gemeinden in ihrer Region zusammenzuarbeiten.<br />
K5<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
für Baukultur ist groß<br />
Baukultur-Vereine, -Initiativen, -Kalender<br />
und -Exkursionen in Deutschland<br />
Quelle: Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V. 2016<br />
1<br />
2–5<br />
6 und mehr<br />
benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Vorhaben nach § 34 BauGB<br />
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen keine schädlichen<br />
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der eigenen oder einer Nachbargemeinde<br />
haben. Und auch großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11<br />
BauNVO ist nur genehmigungsfähig, wenn er keine schädlichen Auswirkungen<br />
auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der eigenen oder in anderen<br />
Gemeinden verursacht. Zudem wird im § 205 BauGB darauf hingewiesen,<br />
dass „benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen<br />
sollen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame<br />
Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer<br />
Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange<br />
ermöglicht“. Gerade in ländlichen Räumen ist die interkommunale Zusammenarbeit<br />
zur Sicherung der Daseinsvorsorge entscheidend. Der Bedarf besteht<br />
dabei nicht nur unter Gemeinden gleicher Hierarchie, auch Stadt-Umland-<br />
Kooperationen sind ein wichtiges, nicht ausreichend wahrgenommenes Instrument<br />
für eine vorausschauende Daseinsvorsorge und ein Mehr an Baukultur.<br />
Eine Möglichkeit für die Politik, ungenutzte Potenziale zu mobilisieren und<br />
Vorbehalte unter den Verantwortlichen abzubauen, ist die gezielte Förderung<br />
von interkommunaler Zusammenarbeit wie dies in den Programmen der Integrierten<br />
Ländlichen Entwicklung (ILE) und in den LEADER-Programmen der EU<br />
überwiegend geschieht. Auch in anderen Bundesprogrammen werden Kooperationen<br />
gefördert oder explizit gewünscht, wie beispielsweise in allen Förderbausteinen<br />
der Kommunalrichtlinie. Das Städtebauförderungsprogramm<br />
„Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“<br />
macht die interkommunale Kooperation explizit zum Gegenstand der<br />
Förderung. Mehr als 890 Städte und Gemeinden arbeiten derzeit in dem Programm<br />
interkommunal zusammen oder setzen Maßnahmen auf Gemeindeebene<br />
um. 2015 standen ihnen 70 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die noch<br />
einmal zu gleichen Teilen durch Landes- und Eigenmittel der Kommunen ergänzt<br />
wurden.<br />
Darüber hinaus empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)<br />
Bund und Ländern eine Ausdehnung von Bonusregelungen für interkommunale<br />
Kooperationen, die Bevorzugung von entsprechenden Projekten in bestehenden<br />
Förderprogrammen sowie eine Ausstattung mit weiteren finanziellen Mitteln.<br />
Im Bereich der Baukultur sind es vor allem die „Leuchtturmprojekte“ wie Bürgerzentren,<br />
Kulturhäuser oder Platzgestaltungen, die durch interkommunale<br />
Zusammenarbeit befördert werden und die ganze Region stärken können. Hier<br />
sind die Gemeinden gefragt, aktiv auf ihre Nachbargemeinden zuzugehen und<br />
die Chancen für gemeinsam getragene Ideen auszuloten.<br />
Privates Engagement: Vereine und Initiativen<br />
Rund 580.000 Vereine gibt es in Deutschland, darunter auch zahlreiche Initiativen<br />
für Baukultur. Vor Ort leben die Vereine durch eine Vielzahl an Einzelpersonen,<br />
die ihrem Interesse und ihrer Heimatverbundenheit Ausdruck verleihen.<br />
Rund eine halbe Million Mitglieder verzeichnet beispielsweise der Bundesverband<br />
„Bund Heimat und Umwelt in Deutschland“ (BHU) über seine Landesverbände<br />
in Deutschland. In kleinen Gemeinden und ländlichen Räumen ist die<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.