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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/10170<br />
öffentlichen Eigentümer müssen die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Eigentumsverpflichtung<br />
des Grundgesetzes (Art. 14 Abs. 2 GG) allerdings besonders<br />
eng ausgelegt werden, weil von ihm eine Vorbildwirkung ausgeht. Jeder Abriss<br />
historisch prägender Bausubstanz hinterlässt nur schwer zu füllende Lücken,<br />
vor allem in den Ortskernen kleiner Städte und Gemeinden, die stark vom gebauten<br />
Erbe geprägt sind – stärker noch als die im Zweiten Weltkrieg oftmals zerstörten<br />
und im Laufe der Zeit stark durch den Wiederaufbau veränderten Großstädte.<br />
Kommunen tun gut daran, sich rechtzeitig ihrer erhaltenswerten Bausubstanz<br />
bewusst zu werden – sowohl aus Sicht der Baukultur als auch unter ökonomischen,<br />
ökologischen und sozialen Gesichtspunkten. Hier ist auch die Stadtentwicklung<br />
gefragt. Im Rahmen integrierter Entwicklungskonzepte können<br />
stadtbildprägende und damit erhaltenswerte Bereiche im Siedlungszusammenhang<br />
festgelegt und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Dies reicht von der<br />
strategischen Standortstärkung über ein gezieltes Leerstandsmanagement bis<br />
hin zu zeitgemäßer Modernisierung, Sanierung und neuen Nutzungsmodellen.<br />
Um Eingriffe in den Bestand mit dem historischen Wert abzuwägen, ist eine<br />
offene und konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und<br />
dem Bauherrn bzw. der Kommune wichtig. Die interdisziplinär zusammengesetzte<br />
Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz, die im gleichnamigen<br />
Bund-Länder-Programm zur Beratung der Programmstädte eingesetzt wird,<br />
sucht genau diese zielführende gemeinschaftliche Auseinandersetzung. Denkmalpflege<br />
und Stadtentwicklung ringen miteinander um tragfähige (Nutzungs-)<br />
Konzepte für die Zukunftsfähigkeit von denkmalgeschützten oder erhaltenswerten<br />
Gebäuden. Die ländlichen Räume bilden hier einen Schwerpunkt: Im Jahr<br />
2013 waren von 419 Programmkommunen im Städtebaulichen Denkmalschutz<br />
knapp 95 %, also 398 Kommunen, Landgemeinden, Klein- oder Mittelstädte –<br />
mehr als die Hälfte davon (211) lagen außerhalb von Großstadtregionen.<br />
Der Bund unterstützt den Erhalt von Bestandsbauten mit Fachpublikationen,<br />
Arbeitshilfen und Förderprogrammen. Für einzelne Denkmäler stehen Finanzmittel<br />
im Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ bereit. Im Bundesprogramm<br />
„Nationale Projekte des Städtebaus“ wurden 2015 vor allem Denkmalensembles<br />
mit bundesweiter Bedeutung (z. B. UNESCO-Welterbestätten)<br />
und bauliche Kulturgüter von außergewöhnlichem Wert mit 150 Mio. Euro unterstützt.<br />
Zum Erhalt des ortsbildprägenden baukulturellen Erbes in Städten und<br />
ländlichen Gemeinden stehen auch die Denkmalschutzprogramme der Beauftragten<br />
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung, die<br />
von Ländern, Kommunen oder Dritten ko-finanziert werden. Vor allem die Denkmalschutz-Sonderprogramme<br />
der BKM mit einem vom Deutschen Bundestag<br />
bewilligten Fördervolumen von rund 40 Mio. Euro in 2014/15 sowie 20 Mio. Euro<br />
in 2016 kommen bedeutenden historischen Kulturdenkmälern bundesweit<br />
zugute, die vor Ort oftmals entscheidend für die Vitalität und Identität einer<br />
Gemeinde sind.<br />
Viele weitere Institutionen setzen sich für den Erhalt des baukulturellen<br />
Erbes ein: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Der Deutsche Kulturrat e. V.<br />
sowie der Rat für Baukultur und Denkmalkultur, ECOVAST, der Bund Heimat und<br />
Umwelt e. V. und die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL) sind weitere<br />
unverzichtbare Akteure im Bereich der Denkmalpflege. Durch kommunale Netzwerke<br />
unterstützen sich viele Gemeinden mit einer hohen Denkmaldichte gegenseitig,<br />
so wie z. B. die Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“<br />
Abriss leichter als Baukultur<br />
20 % der Gemeinden geben an, dass der<br />
Abriss ortsbildprägender Bausubstanz ein<br />
bedeutendes Konfliktthema für sie darstellt.<br />
Aber nur 10 % der Bevölkerung nehmen<br />
den Abriss historischer oder ortsbildprägender<br />
Gebäude als großes oder mittleres<br />
Problem wahr. B7 + K18<br />
Bedrohte Denkmale auf<br />
dem Land<br />
Stadt-Land-Vergleich am Beispiel<br />
Sachsen<br />
Quelle: Leipziger Denkmalstiftung 2016<br />
4<br />
1<br />
akut<br />
bedroht<br />
31<br />
9<br />
bedroht<br />
3<br />
Anzahl Denkmale<br />
in ländlichen Räumen<br />
in großen Städten<br />
8<br />
anstehende<br />
Sanierung<br />
2<br />
1<br />
Umnutzungskonzept<br />
<strong>Vorab</strong>-<strong>Fassung</strong> - wird durch lektorierte Verison ersetzt.