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Volltext - Deutsches Institut für Erwachsenenbildung

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und in der Bemühung um eine bessere Verteilung der Beschäftigung dürfte es zu einer<br />

weiteren Verkürzung der Arbeitszeit und zu einem Ausgleich zwischen Arbeitszeit und<br />

Ausbildungszeit kommen, wobei heute noch nicht bekannt ist, wie rasch und unter<br />

welchen Bedingungen dies vor sich gehen wird. Neue Wege öffnen sich <strong>für</strong> eine<br />

Kopplung der Arbeitszeitgestaltung und der Entwicklung der Ausbildung; sie sollten<br />

untersucht und genutzt werden. Versuche in dieser Richtung, besonders auf der<br />

Grundlage von Vereinbarungen zwischen den betroffenen Akteuren in den Unternehmen<br />

sollten ebenfalls ausgeweitet, bewertet und ggf. allgemein eingeführt werden.<br />

b) Spezifische Maßnahmen<br />

i) Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und konzertierte Aktionen<br />

Die Mitgliedstaaten sollten in Abstimmung auf europäischer Ebene, d. h. in einem<br />

gemeinschaftlichen Aktionsrahmen und mit gemeinschaftlicher Unterstützung, die<br />

ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten auf zweckdienliche Weise<br />

nutzen. Ein Schwerpunkt sollte die Entwicklung einer echten „Ausbildungspolitik“<br />

unter Beteiligung der öffentlichen Hand, der Unternehmen und der Sozialpartner sein.<br />

Um auf europäischer Ebene <strong>für</strong> ausreichende Transparenz zu sorgen, damit die<br />

Mitgliedstaaten die in anderen Ländern gesammelten Erfahrungen nutzen und ihre<br />

eigenen Maßnahmen mit anderswo eingeleiteten Aktionen abstimmen können,<br />

sollten in regelmäßigen Abständen Informationen über die entsprechenden Politiken<br />

und Strategien veröffentlicht und Unterlagen über geplante Maßnahmen sowie<br />

Beschreibungen und Bewertungen auf breiter Ebene übermittelt werden ...<br />

Auch sollte auf die steuerlichen Instrumente, über die die einzelnen Länder verfügen,<br />

zurückgegriffen werden (Reduzierung der Sozialabgaben von Unternehmen,<br />

die Ausbildungsmaßnahmen durchführen usw.), da diese <strong>für</strong> die öffentlichen Haushalte<br />

weniger belastend sind als die direkte Finanzierung. Die Regelungen bezüglich<br />

der Leistungen bei Arbeitslosigkeit sollten angepaßt werden; möglichst wäre ein Teil<br />

dieser Mittel <strong>für</strong> Ausbildungsmaßnahmen zu verwenden, insbesondere zugunsten<br />

von Langzeitarbeitslosen und jungen Arbeitssuchenden ohne berufliche Qualifikation.<br />

Es sollten ferner allgemeine und vielseitige Systeme von „Ausbildungskrediten“<br />

(„Ausbildungsschecks“) eingeführt werden – Startkapital <strong>für</strong> alle Jugendlichen, das im<br />

Laufe des gesamten Erwerbslebens zum Erwerb und zur Auffrischung von Kenntnissen<br />

und Befähigungen bedarfsgerecht eingesetzt werden kann. In einigen Mitgliedstaaten<br />

existieren solche Systeme bereits, bewegen sich jedoch in bezug auf Umfang<br />

und Zielgruppe in gewissen Grenzen. In Anlehnung an verschiedene, den kulturellen<br />

Gegebenheiten jeweils am besten angepaßte Modelle sollten ehrgeizigere und<br />

weitreichendere Lösungen untersucht und entwickelt werden: das gesetzlich verankerte<br />

Recht auf staatlich bezuschußten „Bildungsurlaub“, Aufnahme des Rechts auf<br />

Ausbildung in die Tarifverträge usw. In diesem Zusammenhang sollten die Kombinationsmöglichkeiten<br />

mit den Initiativen im Bereich der Flexibilisierung der Arbeitsbedin-<br />

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