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Empirische Untersuchung zum Einfluss des wahrgenommenen ...

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Kapitel 2 Modellbildung <strong>zum</strong> betrieblichen Qualitätsbewusstsein 23<br />

„. . . die Fähigkeit und Bereitschaft <strong>des</strong> Menschen, in beruflichen, privaten und gesellschaftlichen<br />

Situationen sach- und fachgerecht, persönlich durchdacht und in<br />

gesellschaftlicher Verantwortung zu handeln ...“<br />

aufgefasst. Handlungskompetenz umfasst die Dimensionen<br />

• Fachkompetenz,<br />

• Sozialkompetenz sowie<br />

• Human(Selbst)kompetenz,<br />

welche nicht isoliert zu betrachten sind, sondern sich gegenseitig bedingen. Integraler Bestandteil<br />

der drei Dimensionen sind Methodenkompetenz, Lernkompetenz und kommunikative Kompetenz.<br />

Hierbei handelt es sich um Akzentuierungen, die für die Entwicklung der Handlungskompetenz<br />

prägnant sind, keinesfalls jedoch um unabhängige Dimensionen (Bader und Müller<br />

2002, S. 177).<br />

Die oben diskutierte Frage nach Rückmeldung trägt bei Berücksichtigung der Feedback-Schleife<br />

zu einer Steigerung der Handlungskompetenz bei. Folglich führt die Forderung nach sequenzieller<br />

Vollständigkeit zu einer Erweiterung <strong>des</strong> Betrachtungsgegenstands um den Aspekt der<br />

Handlungskompetenz.<br />

Die Beeinträchtigungsfreiheit (Erträglichkeit) bezieht sich nach Hacker (1998, S. 790ff.) auf die<br />

kurzfristige psychologische Belastungswirkung, die im Regelfall innerhalb von Arbeitspausen<br />

und Freizeit kompensiert werden kann. Nach Luczak und Volpert (1997, S. 16) umfasst die<br />

Beeinträchtigungsfreiheit die Ebenen Aufgabe, Tätigkeit und psychische Regulation; hieraus<br />

lassen sich jedoch keine Anforderungen an ein Modell <strong>des</strong> betrieblichen Qualitätsbewusstseins<br />

ableiten.<br />

Auf der Ebene der Ausführbarkeit und Aushaltbarkeit ist sicherzustellen, dass die Anforderungen<br />

der Arbeit sich innerhalb der Grenzen menschlicher Leistungsfähigkeit bewegen. Dieser<br />

Ebene werden Probleme aus dem Kernbereich der Ergonomie (z. B. antroprometrische Gestaltung)<br />

zugeordnet (Luczak 1998, S. 35ff.), deren Einhaltung durch gesetzliche Standards<br />

geregelt sind. Anforderungen an ein Modell <strong>des</strong> betrieblichen Qualitätsbewusstseins können<br />

hieraus ebenfalls nicht abgeleitet werden. Gleiches gilt für die Forderung nach Schädigungslosigkeit.<br />

Hierunter ist insbesondere die Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Ausschluss<br />

von Unfallgefahren und Gefahrstoffen enthalten. Dieser Aspekt wird ebenfalls durch gesetzliche<br />

Standards geregelt, eine Gestaltungskompetenz hinsichtlich <strong>des</strong> Qualitätsbewusstseins besteht<br />

nicht.

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