Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt, dass sich die Situation in <strong>de</strong>n Ministerien incl. nachgeordneten<br />
Dienststellen unterschiedlich darstellte:<br />
Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Gremien <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle<br />
Dienststellen<br />
Mitglie<strong>de</strong>r in Gremien<br />
<strong>Frauen</strong> in Gremien <strong>Frauen</strong>anteil in %<br />
FM 2.688 958 35,6<br />
IM 1.473 298 20,2<br />
JM 559 198 35,4<br />
MWA 59 15 25,4<br />
MGSFF 531 212 39,9<br />
MSJK 1.000 586 58,6<br />
MWF 4.971 1.390 28,0<br />
MSWKS 68 11 16,2<br />
MUNLV 740 185 25,0<br />
MVEL 1.586 310 19,5<br />
LRH 19 4 21,1<br />
LTV 66 28 42,4<br />
insgesamt 13.760 4.195 30,5<br />
Neben <strong>de</strong>r eigenen Entscheidung innerhalb <strong>de</strong>r Dienststelle zur Gremienbesetzung war ein entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Gr<strong>und</strong> für <strong>de</strong>n niedrigen <strong>Frauen</strong>anteil in Gremien die Entsendung <strong>von</strong> Stellen außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Geltungsbereiches <strong>de</strong>s LGG. Diese hatten nur zu 20,6 % <strong>Frauen</strong> (328) in die Gremien<br />
entsandt. Auch außerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung stehen<strong>de</strong> Organisationen <strong>und</strong> gesellschaftliche Gruppierungen<br />
sind entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stellen <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 12 Abs. 2 LGG. Entschei<strong>de</strong>nd ist, dass die<br />
Entsendung in Gremien erfolgt, die bei Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG gebil<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r<br />
wie<strong>de</strong>rbesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2 Entsendung in Gremien<br />
Die Entsendung in Gremien gemäß § 12 Abs. 2 LGG umfasst sowohl Benennungen als auch<br />
Vorschläge für die Gremienbesetzung durch die hierzu berechtigte Stelle.<br />
2.028 Bedienstete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong>n in 1.121 Gremien an<strong>de</strong>rer Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />
<strong>de</strong>s LGG entsandt. Da<strong>von</strong> waren 27,7 % in <strong>de</strong>n 311 Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs-<br />
<strong>und</strong> Aufsichtsräten <strong>und</strong> <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong> Teil in <strong>de</strong>n 810 sonstigen Gremien tätig. FM,<br />
MUNLV <strong>und</strong> MWF waren mit Abstand am meisten betroffen. Allein in diesen Geschäftsbereichen<br />
bestan<strong>de</strong>n Entsendungsrechte für 1.881 Personen in 701 Gremien.<br />
Unter allen Entsandten befan<strong>de</strong>n sich nur 24 % <strong>Frauen</strong>. Der <strong>Frauen</strong>anteil war in <strong>de</strong>n be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>ren<br />
Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräten mit 14,9 % (99) <strong>de</strong>utlich geringer.<br />
Mitgearbeitet haben in <strong>de</strong>n sonstigen Gremien 287 <strong>Frauen</strong>; dies entsprach 28,4 %.<br />
Die Entsendungen waren in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen unterschiedlich ausgeprägt. In die Kommissionen<br />
u.a. entsandten MP/StK, FM, MGSFF <strong>und</strong> MSJK anteilmäßig die meisten <strong>Frauen</strong> entsandt.<br />
Bei <strong>de</strong>n Entsendungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in die sonstigen Gremien lagen FM, MUNLV, MGSFF,<br />
MSJK <strong>und</strong> LRH über <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten Durchschnitt.<br />
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