Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hochschulen nehmen eine Son<strong>de</strong>rstellung ein. Diese begrün<strong>de</strong>t<br />
sich zum einen damit, dass sie vor ihrer Bestellung nicht durch Ausschreibung, son<strong>de</strong>rn<br />
durch Wahl ermittelt wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren waren an mehr als <strong>de</strong>r Hälfte (53,1 %) <strong>de</strong>r Hochschulen<br />
mehr als 500 Beschäftigte tätig, so dass sich auch die Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
<strong>und</strong> ihre Tätigkeitsbereiche <strong>von</strong> <strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>rer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten unterschei<strong>de</strong>n.<br />
Die Hochschulen hatten am 31.12.2003 alle min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong><br />
26 auch min<strong>de</strong>stens eine stellvertreten<strong>de</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte. An 4 Hochschulen<br />
(12,5 %) waren mehr als eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt. Insgesamt gab es 39 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
an Hochschulen. 14 Hochschulen (43,8 %; vgl. lan<strong>de</strong>sweit 10,1 %) hatten<br />
zwei <strong>und</strong> mehr Stellvertreterinnen (51) bestellt. Hier nahmen 47,1 % eine reine Abwesenheitsvertretung<br />
wahr (vgl. NRW 83,3 %). 69,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten waren <strong>im</strong> höheren<br />
Dienst. 64,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (NRW 40,6 %) wur<strong>de</strong>n <strong>von</strong> ihren sonstigen<br />
dienstlichen Aufgaben entlastet.<br />
Insgesamt waren am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichtszeitraums in 19 Hochschulen auch Mitarbeiterinnen<br />
o<strong>de</strong>r Mitarbeiter für die Tätigkeit bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>von</strong><br />
an<strong>de</strong>ren Aufgaben entlastet. Die durchschnittliche wöchentliche Entlastung betrug 23,3 St<strong>und</strong>en<br />
(NRW 14,6 St<strong>und</strong>en).<br />
Im Gegensatz zur übrigen Lan<strong>de</strong>sverwaltung, in <strong>de</strong>r nur 6 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
über eigene finanzielle Mittel verfügten, waren die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hochschulen<br />
zu 93,8 % mit eigenen finanziellen Mitteln ausgestattet.<br />
78,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten hatten Stellungnahmen <strong>im</strong> Vorfeld <strong>von</strong> Entscheidungen<br />
abgegeben (NRW 58,9 %). Bei einer Vielzahl <strong>von</strong> personellen, sozialen <strong>und</strong> organisatorischen<br />
Maßnahmen erfolgte die Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten nicht <strong>im</strong> verwaltungsinternen<br />
Abst<strong>im</strong>mungsprozess, son<strong>de</strong>rn häufig erst gleichzeitig mit Beteiligung <strong>de</strong>s Personalrates,<br />
nach Entscheidung zur Information o<strong>de</strong>r auch gar nicht.<br />
Im Vergleich zu <strong>de</strong>n übrigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten machten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
<strong>de</strong>r Hochschulen in einem weit höheren Ausmaß <strong>von</strong> ihren Rechten Gebrauch (Personalakteneinsichtsrecht<br />
68,8 %, unmittelbares Vortragsrecht bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung 90,6 %, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
65,6 %, Anfor<strong>de</strong>rung einer Stellungnahme <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>skommission o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Senats 15,6 %). Alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten nahmen an Besprechungen teil, 87,5 %<br />
arbeiteten in Gremien mit. Sprechst<strong>und</strong>en hatten 87,1 % <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>versammlungen 48,4 %<br />
durchgeführt. Fast alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten waren vernetzt.<br />
Handlungsbedarf <strong>und</strong> Folgerungen<br />
Der Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> wissenschaftlichen Bereich <strong>de</strong>r Hochschulen hat sich <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />
langsam, aber beständig gesteigert. Bei <strong>de</strong>n Professuren ist er auf 12,7 % angestiegen. Wie<br />
auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung sind weitere Anstrengungen<br />
nötig, um <strong>Frauen</strong> eine größere Teilhabe <strong>im</strong> wissenschaftlichen Bereich zu ermöglichen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re müssen die Hochschulen, die in ihre interne Mittelvergabe noch nicht die Fortschritte<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann integriert haben, <strong>de</strong>n gesetzlichen Auftrag aus<br />
§ 5 LGG umsetzen.<br />
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