Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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„§ 19<br />
Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
(2) Wird <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten einer nachgeordneten<br />
Dienststelle nicht abgeholfen, kann sie innerhalb einer Woche nach <strong>de</strong>r erneuten<br />
Entscheidung <strong>de</strong>r Dienststelle nach Absatz 1 Satz 2 nach rechtzeitiger Unterrichtung<br />
<strong>de</strong>r Dienststellenleitung eine Stellungnahme <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle<br />
einholen. Bei fristlosen Entlassungen <strong>und</strong> außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigungen ist die<br />
Stellungnahme innerhalb <strong>von</strong> drei Kalen<strong>de</strong>rtagen einzuholen; in diesen Fällen gilt<br />
die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt, wenn nicht innerhalb <strong>von</strong> drei Kalen<strong>de</strong>rtagen<br />
eine Stellungnahme <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle vorliegt. Absatz 1 Satz 3<br />
<strong>und</strong> 4 gelten entsprechend.“<br />
Von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Einholung einer Stellungnahme <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle machten<br />
15 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (11,4 % <strong>von</strong> 132, die Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt hatten) in 35 Fällen<br />
Gebrauch. Da<strong>von</strong> entfielen allein 15 Fälle (r<strong>und</strong> 43 %) auf <strong>de</strong>n Geschäftsbereich MWF, 9<br />
Fälle (r<strong>und</strong> 25 %) auf IM, 4 Fälle (r<strong>und</strong> 11 %) auf MSJK, 3 Fälle (r<strong>und</strong> 9 %) auf FM, 2 Fälle auf<br />
MVEL <strong>und</strong> je ein Fall (r<strong>und</strong> 2,8 %) auf JM <strong>und</strong> MUNLV. In <strong>de</strong>n Bereichen MSWKS, MGSFF,<br />
MWA <strong>und</strong> LRH wur<strong>de</strong> § 19 Abs. 2 LGG nicht genutzt. Das gleiche galt für <strong>de</strong>n Schulbereich.<br />
Auch hier wur<strong>de</strong> mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl das Recht vermehrt in Anspruch genommen.<br />
So hatten in Dienststellen mit 20 bis 200 Beschäftigten 2 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (7,7<br />
%) 5 Stellungnahmen <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle angefor<strong>de</strong>rt, in Dienststellen mit 201 bis<br />
500 Beschäftigten 5 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (15,6 %) 10 Stellungnahmen angefor<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> in<br />
Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten taten dies 8 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (22,2 %) in<br />
20 Fällen.<br />
8.6 Mitarbeit in Gremien<br />
In die Gremienarbeit (außer Auswahlgremien) <strong>de</strong>r Dienststelle waren die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
lan<strong>de</strong>sweit eher schlecht eingeb<strong>und</strong>en. Lediglich 189 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte arbeiteten<br />
in einem Gremium <strong>de</strong>r Dienststelle in ihrer Funktion als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mit.<br />
Durchschnittlich bezog sich die Mitarbeit auf 2,9 Gremien pro <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />
Es zeigte sich jedoch, dass <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die in Gremien mitarbeiteten<br />
<strong>und</strong> auch die Anzahl <strong>de</strong>r Gremien, in <strong>de</strong>nen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mitarbeitete, mit<br />
steigen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl zunahm. So arbeiteten in Dienststellen mit 20 bis 200 Beschäftigten<br />
17,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in durchschnittlich 1,9 Gremien mit, in Dienststellen mit<br />
201 bis 500 Beschäftigten 35,4 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in durchschnittlich 2,5 Gremien,<br />
während in Dienststellen mit 501 <strong>und</strong> mehr Beschäftigten 54,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
in durchschnittlich 5 Gremien mitarbeiteten. Im Schulbereich waren es nur 6,5 % <strong>de</strong>r<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in durchschnittlich 1,3 Gremien.<br />
Auffallend ist, dass die Unterschie<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Mitarbeit in Gremien in <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts<br />
recht groß waren. So arbeiteten z.B. <strong>im</strong> MWF mit 83,8 %, <strong>im</strong> IM mit 54,7 % <strong>und</strong> MGSFF<br />
mit 50 % überdurchschnittlich viele <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Gremien mit, während dies in<br />
<strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s LRH mit 14,3 %, <strong>de</strong>s JM mit 10,4 %, <strong>de</strong>s MSJK mit 8 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MSWKS<br />
überhaupt nicht <strong>de</strong>r Fall war.<br />
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