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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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tanz <strong>und</strong> Umsetzung zum Stichtag 31.7.2002 ergab, dass <strong>von</strong> 5.598 erfassten Schulen bereits<br />

4.019 eine Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen bestellt hatten (71,8 %); <strong>von</strong> <strong>de</strong>n 83 Studienseminaren<br />

hatten 53 (63,9 %) eine Ansprechpartnerin bestellt.<br />

Zum 31.12.2003 war eine gesteigerte Akzeptanz <strong>de</strong>r Aufgabenstellung festzustellen: <strong>von</strong> 6.350<br />

Schulen waren an 4.650 Schulen (73,2 %) Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen <strong>und</strong><br />

zusätzlich 313 Stellvertreterinnen bestellt. An 59 <strong>von</strong> 78 Studienseminaren waren Ansprechpartnerinnen<br />

für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen bestellt (75,6 %).<br />

An <strong>de</strong>n Schulen hatten sich folgen<strong>de</strong> Arbeitsschwerpunkte <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen entwickelt:<br />

130<br />

• Beratung <strong>von</strong> Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen bei Teilzeitbeschäftigung <strong>und</strong> Rückkehr aus<br />

Beurlaubungen<br />

• Anregung zu Fortbildungen<br />

• Vermittlung bei Konflikten<br />

• Anregungen zur Mädchen- / Jungenarbeit<br />

• Impulse bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>von</strong> Schülerbetriebspraktika.<br />

8.9 Wahrnehmung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>saufgaben <strong>im</strong> Mo<strong>de</strong>llprojekt "Selbstständige Schule"<br />

Das <strong>im</strong> Schuljahr 2002/03 gestartete <strong>und</strong> auf sechs Jahre angelegte Mo<strong>de</strong>llvorhaben "Selbstständige<br />

Schule" zielt auf die Verbesserung <strong>de</strong>r Qualität schulischer Arbeit <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />

Unterrichts u.a. durch qualitätsorientierte Selbststeuerung an Schulen. Inzwischen sind 278<br />

Schulen in 19 Regionen mit 56 Schulträgern an <strong>de</strong>m Projekt beteiligt.<br />

Den am Mo<strong>de</strong>llvorhaben teilnehmen<strong>de</strong>n Schulen wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Schulentwicklungsgesetzes<br />

(SchEG) vom 27.11.2001 i.V.m. <strong>de</strong>r Verordnung "Selbstständige Schule" (VOSS)<br />

vom 12.4.2002 einige <strong>de</strong>r dienstrechtlichen Entscheidungskompetenzen - in konkreter abschließen<strong>de</strong>r<br />

Aufzählung - übertragen, die bisher auf Ebene <strong>de</strong>r Schulaufsicht lagen. In Konsequenz<br />

<strong>de</strong>ssen ist für die Versuchslaufzeit <strong>im</strong> Interesse einer Verkürzung <strong>de</strong>r Verfahrenswege (Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r zuständigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auf Bezirks- o<strong>de</strong>r Schulamtsebene) folgen<strong>de</strong><br />

Regelung zur Wahrnehmung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>saufgaben an <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llschulen getroffen wor<strong>de</strong>n:<br />

"Die Aufgaben <strong>und</strong> Beteiligungsrechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten gem. § 15 LGG wer<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>n am Mo<strong>de</strong>llvorhaben teilnehmen<strong>de</strong>n Schulen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

an Schulen wahrgenommen." (Art. 1 Abs. 3 SchEG).<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llvorhabens verfügen die Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

damit über die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten wie <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

8.10 Handlungsbedarf <strong>und</strong> Folgerungen<br />

Die Auswertung <strong>de</strong>r Umfragen ergab, dass <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Regelungen <strong>im</strong> LGG zu<br />

<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>n Dienststellen noch Handlungsbedarf besteht.<br />

Durch Ausschreibung <strong>de</strong>r Stelle <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ist künftig sicherzustellen, dass<br />

alle <strong>Frauen</strong>, die sich für die Tätigkeit als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte interessieren, <strong>von</strong> zu beset-

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