Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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nahme gr<strong>und</strong>sätzlich auszusetzen. Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, eine Stellungnahme <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>skommission<br />
bzw. <strong>de</strong>s Senates einzuholen, machten fünf <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
Gebrauch. Damit entfielen 42,9 % (15) <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit angefor<strong>de</strong>rten Stellungnahmen auf <strong>de</strong>n<br />
Hochschulbereich.<br />
Im Berichtszeitraum nahmen alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Besprechungen <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
teil (lan<strong>de</strong>sweit 70,4 %). Als wichtigste Besprechungsarten wur<strong>de</strong>n genannt:<br />
• anlassbezogene Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststellenleitung<br />
(80,7 %)<br />
• regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungskräften/Beschäftigten<br />
(48,4 %)<br />
• regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren<br />
Führungskräften/Beschäftigten (38,7 %)<br />
• Beurteilungsbesprechungen (32,3 %)<br />
• Besprechungen mit <strong>de</strong>m Personalrat (3,2 %)<br />
• sonstige Besprechungen (12,9 %).<br />
Der überwiegen<strong>de</strong> Teil (80,6 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielt regelmäßig Einladungen<br />
zu <strong>de</strong>n o.g. Besprechungen, 19,4 % erhielten teilweise Einladungen. Es gab keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte,<br />
die nie eingela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>. Damit wur<strong>de</strong>n die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an<br />
Hochschulen überdurchschnittlich zu Besprechungen eingela<strong>de</strong>n (lan<strong>de</strong>sweit erhielten 54,6 %<br />
regelmäßig Einladungen, 21,2 % teilweise <strong>und</strong> 24,2 % keine Einladungen).<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten nicht an <strong>de</strong>n Besprechungen teilnahmen, erhielten<br />
58,1 % (lan<strong>de</strong>sweit 31,7 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten regelmäßig <strong>und</strong> 38,7 % (lan<strong>de</strong>sweit<br />
27,5 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wenigstens teilweise ein Protokoll. Lediglich<br />
3,2 % (lan<strong>de</strong>sweit 40,9 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten kein Protokoll.<br />
35,5 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hochschulen nahmen regelmäßig an <strong>de</strong>n Besprechungen<br />
<strong>de</strong>r Dienststellenleitung mit <strong>de</strong>m Personalrat teil. Damit lagen sie unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />
<strong>von</strong> 49,6 %.<br />
9.6.4 Mitarbeit in Gremien<br />
In die Arbeit <strong>von</strong> Gremien (außer Auswahlgremien) <strong>de</strong>r Hochschulen waren die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
sehr gut eingeb<strong>und</strong>en. 87,5 % arbeiteten in ihrer Funktion als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
in Gremien mit (lan<strong>de</strong>sweit waren es lediglich 23,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten).<br />
Durchschnittlich bezog sich die Mitarbeit auf 5,7 Gremien pro <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter (<strong>im</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt 2,9 Gremien). Bestätigt wird auch <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit erkennbare Trend, dass mit<br />
zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl sowohl <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die in einem<br />
Gremium mitwirken, als auch die Anzahl <strong>de</strong>r Gremien pro <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte stieg. So<br />
arbeiteten die 17 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hochschulen mit mehr als 500 Beschäftigten in<br />
durchschnittlich 7,4 Gremien mit.<br />
9.6.5 Durchführung <strong>von</strong> Sprechst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>versammlungen<br />
Nach § 18 Abs. 5 LGG kann die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte Sprechst<strong>und</strong>en für die Beschäftigten<br />
durchführen <strong>und</strong> einmal <strong>im</strong> Jahr eine Versammlung <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten einberufen.<br />
Sprechst<strong>und</strong>en hielten <strong>im</strong> Berichtszeitraum 87,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hoch-<br />
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