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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Die <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Regierungskommission genannten Instrumente sind überwiegend bereits durch das<br />

LGG geregelt o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n vorausgesetzt. Dies trifft insbeson<strong>de</strong>re auf die paritätische Besetzung<br />

<strong>von</strong> Auswahlkommissionen (§ 9 Abs. 2 LGG), die Gestaltung <strong>de</strong>r konkreten Arbeitsbedingungen<br />

(§ 13 LGG) <strong>und</strong> die Inhalte <strong>von</strong> Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu. Auch misst das<br />

LGG – ebenso wie die Regierungskommission – <strong>de</strong>m Anfor<strong>de</strong>rungsprofil als Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong><br />

Auswahlentscheidungen sowie <strong>de</strong>r vorherigen Ausschreibung <strong>von</strong> Arbeitsplätzen eine hohe Be<strong>de</strong>utung<br />

bei. Es ist als sehr positiv zu bewerten, dass diese Errungenschaften nach <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />

<strong>de</strong>r Regierungskommission auch zukünftig eine zentrale Rolle bei <strong>de</strong>r auf Chancengleichheit<br />

ausgerichteten Organisation <strong>und</strong> Gestaltung <strong>de</strong>r Binnenstruktur <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes spielen<br />

sollen.<br />

Die formulierten Anfor<strong>de</strong>rungen spiegeln also wi<strong>de</strong>r, was frauenpolitisch schon lange gefor<strong>de</strong>rt<br />

wird. Beruflicher Aufstieg <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>, Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie, flexiblere Arbeitszeitmo<strong>de</strong>lle,<br />

mo<strong>de</strong>rne Organisationsformen, Teamarbeit, <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne als Zielvorgaben<br />

<strong>und</strong> Steuerungsinstrumente - bereits diese Stichworte zeigen, dass das LGG wichtige Elemente<br />

<strong>de</strong>r notwendigen "Qualitätsoffensive" für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst enthält. Das LGG ist somit ein<br />

mo<strong>de</strong>rnes Gesetz. Mit ihm wur<strong>de</strong>n vorbildhaft die Zeichen <strong>de</strong>r Zeit erkannt.<br />

Die Reformprozesse wer<strong>de</strong>n aus gleichstellungspolitischer Sicht kontinuierlich begleitet. Sie<br />

müssen für die gleichstellungspolitischen Ziele <strong>und</strong> zur Implementierung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Neuorientierung <strong>de</strong>s öffentlichen Sektors <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsreform,<br />

die <strong>de</strong>m Aspekt <strong>von</strong> Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming Rechnung trägt, gewinnt das Thema <strong>Gleichstellung</strong><br />

eine neue Chance auf Integration. Dabei liefert das LGG ein Instrumentarium, das bei<br />

einer geschlechtersensiblen Analyse <strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung für ausgleichen<strong>de</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung<br />

geboten ist.<br />

2.2 <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze <strong>und</strong> Än<strong>de</strong>rungsbestrebungen<br />

Einige B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r diskutieren Än<strong>de</strong>rungen ihrer <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze. For<strong>de</strong>rungen nach<br />

„Deregulierung“ <strong>und</strong> „Flexibilisierung“ sowie nach Einbeziehung <strong>de</strong>s GM-Ansatzes soll damit<br />

nachgekommen wer<strong>de</strong>n. Teilweise liegt jedoch <strong>de</strong>r Schluss nahe, dass es hier weniger um<br />

„Verschlankung“ <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>und</strong> Effizienzsteigerung geht als um <strong>de</strong>n Abbau wichtiger<br />

frauenpolitischer Errungenschaften <strong>und</strong> notwendiger Instrumente. Auch <strong>de</strong>r Hinweis auf Gen<strong>de</strong>r<br />

Mainstreaming rechtfertigt nicht eine Absage an konkrete <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung, vielmehr bedingen<br />

bei<strong>de</strong> politischen Ansätze einan<strong>de</strong>r. Wo Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming bei <strong>de</strong>r Analyse bei<strong>de</strong> Geschlechter<br />

in <strong>de</strong>n Blick n<strong>im</strong>mt, hat auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Maßnahmen die gezielte För<strong>de</strong>rung eines<br />

einzelnen Geschlechts zum Ausgleich <strong>de</strong>s erkannten Defizits ihren Platz. Dass <strong>de</strong>r öffentliche<br />

Dienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen trotz bereits erfolgter Weiterentwicklung nach wie vor<br />

männerdominiert ist – in <strong>de</strong>n Zahlen, aber auch seiner Verwaltungskultur – zeigt nicht zuletzt die<br />

vorliegen<strong>de</strong> Bestandsaufnahme. Insofern ist das LGG unverzichtbar.<br />

Auch die beschriebenen Defizite <strong>im</strong> Verwaltungsvollzug rechtfertigen keine an<strong>de</strong>re Betrachtungsweise.<br />

Im Gegenteil: Sie sind Beleg dafür, wie mühsam die Umsetzung <strong>von</strong> Normen in die<br />

Rechtswirklichkeit ist, wie langsam sich Verän<strong>de</strong>rungen <strong>im</strong> Bewusstsein vollziehen. Der Bericht<br />

bietet die Gr<strong>und</strong>lage, gezielt an <strong>de</strong>n beschriebenen Mängeln zu arbeiten <strong>und</strong> sie zu beseitigen.<br />

Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gesetzesgr<strong>und</strong>lage wäre eher kontraproduktiv.<br />

Möglicherweise ist es sinnvoll, best<strong>im</strong>mte Elemente <strong>de</strong>s LGG, wie z.B. Regelungen zu Führungskräften,<br />

Teilzeit, Gremien etc. in Best<strong>im</strong>mungen zu integrieren, die als Ergebnis <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

zur Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung geschaffen wer<strong>de</strong>n. Ein solches mo<strong>de</strong>rnes Dienstrecht muss<br />

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