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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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gehobenen Dienstes vertreten (fachspezifisch 28,3 %, fachübergreifend 34,6 %, IT 34,4 %). Einen<br />

prozentual etwas höheren Anteil hatten die <strong>Frauen</strong> <strong>de</strong>s höheren Dienstes. Sie nahmen mit<br />

34,9 % an fachspezifischen, 36,9 % fachübergreifen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> 40,1 % an IT-Fortbildungen teil. Bei<br />

<strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils <strong>im</strong> einfachen Dienst fällt auf, dass mit 40 % verhältnismäßig<br />

viele <strong>Frauen</strong> an fachübergreifen<strong>de</strong>n Lehrgängen teilgenommen haben. Geringer fiel ihr Anteil<br />

mit 17,9 % an <strong>de</strong>n fachspezifischen <strong>und</strong> 22,6 % an <strong>de</strong>n IT-Fortbildungen aus.<br />

4.2.2 Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten <strong>und</strong> weitere Maßnahmen<br />

Entstehen Beschäftigten mit Familienpflichten durch die Teilnahme an dienstlich anerkannten<br />

internen o<strong>de</strong>r externen Fortbildungsangeboten notwendige Kosten für die Betreuung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rn<br />

unter 12 Jahren, so sind diese nach <strong>de</strong>n Best<strong>im</strong>mungen <strong>de</strong>s LGG erstattungsfähig. Die Kosten<br />

können sowohl eine Tages-, als auch Nachtbetreuung betreffen. Eine Betreuung ist in <strong>de</strong>n<br />

Zeiten nicht notwendig, in <strong>de</strong>nen sich die Kin<strong>de</strong>r in Einrichtungen wie Kin<strong>de</strong>rgarten o<strong>de</strong>r Schule<br />

aufhalten <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Zeiten, die in die für diesen Tag vereinbarte Arbeitszeit fallen.<br />

In 128 Dienststellen (ohne Schulbereich) waren Anträge auf Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />

zur Ermöglichung einer Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen eingegangen. Im Durchschnitt<br />

wur<strong>de</strong>n jährlich 233 Anträge gestellt, die zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil (97 %) auch bewilligt<br />

wur<strong>de</strong>n. Als Grün<strong>de</strong> für die Ablehnung <strong>von</strong> Erstattungsanträgen nannten die Dienststellen in<br />

erster Linie nicht erfüllte Voraussetzungen bzw. eine verspätete Antragstellung.<br />

Weitere Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, Teilzeitbeschäftigten <strong>und</strong> Beurlaubten eine<br />

Teilnahme an einer Fortbildung zu erleichtern, waren in <strong>de</strong>n Dienststellen kaum vorhan<strong>de</strong>n. Lediglich<br />

in 22 Dienststellen (ohne Schulbereich) wur<strong>de</strong> eine Kin<strong>de</strong>rbetreuung bei hausinternen<br />

Lehrgängen angeboten. Nur 17 Dienststellen boten hausinterne Fortbildungen als Halbtagsveranstaltungen<br />

an. Eine gezielte Ansprache <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

fand lediglich in 14 Dienststellen statt.<br />

4.3 Handlungsbedarf <strong>und</strong> Folgerungen<br />

In einigen Ausbildungsberufen <strong>de</strong>r dualen Ausbildung wie auch <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst besteht<br />

noch Handlungsbedarf. Hier sind <strong>Frauen</strong> <strong>de</strong>utlich unterrepräsentiert. Es gilt daher künftig größere<br />

Anstrengungen zu unternehmen, <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil zu erhöhen <strong>und</strong> das Augenmerk auf Bewerbungen<br />

<strong>von</strong> jungen <strong>Frauen</strong> zu legen. § 8 Abs. 3 LGG mit seiner Verpflichtung, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

öffentlich auszuschreiben <strong>und</strong> bei einem <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> weniger als 20 % zusätzlich öffentlich<br />

für eine Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils zu werben, kommt hier beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

Im Berichtszeitraum bestan<strong>de</strong>n gravieren<strong>de</strong> Unterschie<strong>de</strong> zwischen weiblichen <strong>und</strong> männlichen<br />

Beschäftigten einzelner Beschäftigtengruppen <strong>im</strong> Hinblick auf ihre Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen.<br />

Lediglich die Gruppe <strong>de</strong>r weiblichen Angestellten hat die 50 %-Grenze erreicht<br />

bzw. sogar überschritten, während Beamtinnen <strong>und</strong> Richterinnen zu weniger als einem Drittel<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>m Fortbildungsangebot Gebrauch gemacht haben. Hier sind künftig weitere Anstrengungen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, um <strong>Frauen</strong> verstärkt zur Teilnahme an Fortbildungen zu motivieren.<br />

Die geringen Bewerbungs- <strong>und</strong> Teilnahmezahlen beurlaubter Beschäftigter signalisieren ebenfalls<br />

Handlungsbedarf. Da Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung auch für beurlaubte Personen beson<strong>de</strong>rs<br />

wichtig ist, damit sie in dieser Phase nicht <strong>de</strong>n beruflichen Kontakt verlieren, empfiehlt sich, die<br />

Fortbildungsbedingungen für diese Zielgruppe in <strong>de</strong>n Dienststellen zu über<strong>de</strong>nken. Es lässt sich<br />

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