Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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In gut zwei Dritteln (68,8 %) <strong>de</strong>r Hochschulen erfolgte auch die interne Mittelvergabe nach <strong>de</strong>n<br />
für die Mittelvergabe vom Staat an die Hochschulen maßgeblichen Kriterien. In <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Hochschulen blieb <strong>de</strong>r Aspekt „<strong>Gleichstellung</strong>“ bei <strong>de</strong>r internen Mittelvergabe unberücksichtigt.<br />
Dort spielte er z.B. eine Rolle bei <strong>de</strong>r Zweckbindung <strong>de</strong>r Mittel o<strong>de</strong>r durch einen Vorwegabzug<br />
<strong>im</strong> Sachmittelbereich. Auch wur<strong>de</strong>n Mittel nach individuell ermittelter Bedarfslage <strong>de</strong>r Fachbereiche<br />
o<strong>de</strong>r in bisheriger Tradition, d.h. ohne <strong>Gleichstellung</strong>saspekte, intern verteilt.<br />
9.5 Gremienbesetzung<br />
Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen gemäß §<br />
12 LGG geschlechtsparitätisch besetzt wer<strong>de</strong>n. Zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichtszeitraums haben 31 Universitäten<br />
<strong>und</strong> Fachhochschulen angegeben, dass bei ihnen min<strong>de</strong>stens ein Gremium gebil<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n war. Insgesamt gab es 312 Gremien an <strong>de</strong>n Hochschulen. 21,5 % (67) <strong>de</strong>r Gremien waren<br />
geschlechtsparitätisch o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong> besetzt. <strong>Frauen</strong> waren damit in 245 Hochschulgremien<br />
(78,5 %) unterrepräsentiert.<br />
Insgesamt waren in <strong>de</strong>n Gremien 1.355 <strong>Frauen</strong> tätig, was einem Anteil <strong>von</strong> 27,8 % entspricht.<br />
Während <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n sonstigen Gremien etwas niedriger lag (26,2 %), betrug er<br />
in <strong>de</strong>n Kommissionen, Beiräten sowie Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräten 29,5 %.<br />
Soweit Entsendungsrechte bestan<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n in Gremien an<strong>de</strong>rer Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />
<strong>de</strong>s LGG nur 10,5 % <strong>Frauen</strong> entsandt. Auch hier war <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Entsendungen<br />
in sonstige Gremien mit 8,8 % geringer als <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Entsendungen in Kommissionen,<br />
Beiräte sowie Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte (10,9 %). Der <strong>Frauen</strong>anteil in Gremien <strong>und</strong><br />
insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Entsendungen lag unterhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts.<br />
Somit gibt es auch bei <strong>de</strong>r Gremienbesetzung <strong>im</strong> Hochschulbereich Nachholbedarf.<br />
9.6 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
138<br />
„§ 23 Hochschulgesetz NRW<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
(1) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte hat die Belange <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>, die Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
Angehörige <strong>de</strong>r Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung<br />
frauenrelevanter Aspekte bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r Hochschule hin, insbeson<strong>de</strong>re<br />
bei <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Arbeit, bei <strong>de</strong>r Entwicklungsplanung <strong>und</strong> bei<br />
<strong>de</strong>r leistungsorientierten Mittelvergabe. Sie kann hierzu an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Senats,<br />
<strong>de</strong>s Rektorats, <strong>de</strong>r Fachbereichsräte, <strong>de</strong>r Berufungskommissionen, <strong>de</strong>s Klinischen<br />
Vorstands <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer Gremien mit Antrags- <strong>und</strong> Re<strong>de</strong>recht teilnehmen;<br />
sie ist wie ein Mitglied zu la<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zu informieren. Die Gr<strong>und</strong>ordnung regelt insbeson<strong>de</strong>re<br />
Wahl, Bestellung <strong>und</strong> Amtszeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> ihrer<br />
Stellvertretung.<br />
(2) Zur Beratung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>de</strong>r Hochschule <strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
soll an <strong>de</strong>r Hochschule eine <strong>Gleichstellung</strong>skommission gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />
die insbeson<strong>de</strong>re die Aufstellung <strong>und</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne überwacht<br />
<strong>und</strong> an <strong>de</strong>r internen Mittelvergabe mitwirkt.<br />
(3) Im Übrigen fin<strong>de</strong>n die Vorschriften <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes Anwendung.“