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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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31.3.2006. Um die lan<strong>de</strong>sweite Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist die Geltungsdauer <strong>de</strong>r noch<br />

zu erstellen<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne entsprechend anzupassen. Die Verpflichtung zur Erstellung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne grün<strong>de</strong>t sich nicht allein auf die bestehen<strong>de</strong> Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Pflicht zur Festlegung <strong>von</strong> Zielvorgaben können Maßnahmen zur besseren<br />

Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie o<strong>de</strong>r zur Weiterqualifizierung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> notwendig<br />

sein.<br />

Gemäß VV zu § 5 a LGG sind die Dienststellen für die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne zuständig.<br />

Es liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, wen sie mit dieser Aufgabe beauftragt.<br />

In <strong>de</strong>r Regel wird dies die Personalstelle sein, da ihr die notwendigen Informationen zur<br />

Verfügung stehen <strong>und</strong> ihr gr<strong>und</strong>sätzlich die Verantwortung für Personalmaßnahmen obliegt. Zu<br />

55,3 % sind die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne durch die Personalstelle <strong>und</strong> die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

gemeinsam <strong>und</strong> zu 14,8 % in einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

aufgestellt wor<strong>de</strong>n. 27,9 % <strong>de</strong>r Personalstellen hatten <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erarbeitet. Nur 9<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne (2 %) wur<strong>de</strong>n durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte allein erstellt. Die Geschäftsbereiche<br />

gaben hier überwiegend ein einheitliches Bild ab. In fast allen Dienststellen<br />

konnte die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte, wie es das LGG vorsieht, in einem sehr frühen Stadium<br />

Einfluss auf <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne ausüben <strong>und</strong> damit Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Personalstelle<br />

erzielen. Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten hatten gegen nur 0,7 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt.<br />

2.2 Bestandteile<br />

㤠6<br />

Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>, <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> zum Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

(2) Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind eine Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

möglichen Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen.“<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r personellen Fluktuation bil<strong>de</strong>n die Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans. Daher wur<strong>de</strong> in<br />

<strong>de</strong>n VV zu § 6 LGG festgelegt, welche Daten in <strong>de</strong>n Dienststellen erhoben wer<strong>de</strong>n müssen. Fast<br />

alle <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung (90,3 %) enthielten eine Bestandsaufnahme<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur. Diese Ergebnisse waren gemäß LGG unter gleichstellungspolitischen<br />

Gesichtspunkten zu analysieren. Dies war in 15,5 % aller <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

nicht geschehen. Unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt lagen hier die Geschäftsbereiche JM, MSWKS<br />

<strong>und</strong> MVEL, in <strong>de</strong>nen einige Dienststellen ihre Beschäftigtenstruktur nicht untersucht hatten. Im<br />

Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MSJK wur<strong>de</strong>n die Beschäftigtenzahlen zu 21,7 % nicht analysiert.<br />

Für die durch § 6 LGG gefor<strong>de</strong>rte Prognose zur Personalentwicklung war es erfor<strong>de</strong>rlich, die<br />

Zahl <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> möglichen Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/Einreihungen<br />

unter Berücksichtigung zu erwarten<strong>de</strong>r Fluktuationen zu ermitteln. Außerhalb <strong>de</strong>s Schulbereichs<br />

enthielten lan<strong>de</strong>sweit 70 % aller <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne eine Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n<br />

Stellen. Unter Einbeziehung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>s Schulbereichs sank diese Zahl<br />

auf 63,6 %, da nur 42,2 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>im</strong> Schulbereich eine Prognose für mögliche<br />

freie Stellen vorgenommen hatten. Unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt lagen darüber hinaus Dienst-<br />

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