Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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31.3.2006. Um die lan<strong>de</strong>sweite Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist die Geltungsdauer <strong>de</strong>r noch<br />
zu erstellen<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne entsprechend anzupassen. Die Verpflichtung zur Erstellung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne grün<strong>de</strong>t sich nicht allein auf die bestehen<strong>de</strong> Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />
Unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Pflicht zur Festlegung <strong>von</strong> Zielvorgaben können Maßnahmen zur besseren<br />
Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie o<strong>de</strong>r zur Weiterqualifizierung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> notwendig<br />
sein.<br />
Gemäß VV zu § 5 a LGG sind die Dienststellen für die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne zuständig.<br />
Es liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, wen sie mit dieser Aufgabe beauftragt.<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird dies die Personalstelle sein, da ihr die notwendigen Informationen zur<br />
Verfügung stehen <strong>und</strong> ihr gr<strong>und</strong>sätzlich die Verantwortung für Personalmaßnahmen obliegt. Zu<br />
55,3 % sind die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne durch die Personalstelle <strong>und</strong> die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
gemeinsam <strong>und</strong> zu 14,8 % in einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
aufgestellt wor<strong>de</strong>n. 27,9 % <strong>de</strong>r Personalstellen hatten <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erarbeitet. Nur 9<br />
<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne (2 %) wur<strong>de</strong>n durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte allein erstellt. Die Geschäftsbereiche<br />
gaben hier überwiegend ein einheitliches Bild ab. In fast allen Dienststellen<br />
konnte die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte, wie es das LGG vorsieht, in einem sehr frühen Stadium<br />
Einfluss auf <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne ausüben <strong>und</strong> damit Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Personalstelle<br />
erzielen. Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten hatten gegen nur 0,7 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt.<br />
2.2 Bestandteile<br />
„§ 6<br />
Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes<br />
(1) Gegenstand <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Gleichstellung</strong>, <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> zum Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz<br />
<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />
(2) Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind eine Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse<br />
<strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
möglichen Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen.“<br />
Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur sowie die voraussehbare Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r personellen Fluktuation bil<strong>de</strong>n die Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans. Daher wur<strong>de</strong> in<br />
<strong>de</strong>n VV zu § 6 LGG festgelegt, welche Daten in <strong>de</strong>n Dienststellen erhoben wer<strong>de</strong>n müssen. Fast<br />
alle <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung (90,3 %) enthielten eine Bestandsaufnahme<br />
<strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur. Diese Ergebnisse waren gemäß LGG unter gleichstellungspolitischen<br />
Gesichtspunkten zu analysieren. Dies war in 15,5 % aller <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />
nicht geschehen. Unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt lagen hier die Geschäftsbereiche JM, MSWKS<br />
<strong>und</strong> MVEL, in <strong>de</strong>nen einige Dienststellen ihre Beschäftigtenstruktur nicht untersucht hatten. Im<br />
Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MSJK wur<strong>de</strong>n die Beschäftigtenzahlen zu 21,7 % nicht analysiert.<br />
Für die durch § 6 LGG gefor<strong>de</strong>rte Prognose zur Personalentwicklung war es erfor<strong>de</strong>rlich, die<br />
Zahl <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> möglichen Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/Einreihungen<br />
unter Berücksichtigung zu erwarten<strong>de</strong>r Fluktuationen zu ermitteln. Außerhalb <strong>de</strong>s Schulbereichs<br />
enthielten lan<strong>de</strong>sweit 70 % aller <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne eine Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n<br />
Stellen. Unter Einbeziehung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>s Schulbereichs sank diese Zahl<br />
auf 63,6 %, da nur 42,2 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>im</strong> Schulbereich eine Prognose für mögliche<br />
freie Stellen vorgenommen hatten. Unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt lagen darüber hinaus Dienst-<br />
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