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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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sind Interesse an allgemeinen frauenspezifischen Themen, die Fähigkeit zur Problemanalyse <strong>und</strong><br />

konzeptionellem Arbeiten, zur Entwicklung konstruktiver Maßnahmen <strong>und</strong> effizienter Vernetzungen.<br />

Durchsetzungs- <strong>und</strong> Konfliktfähigkeit sowie Kooperationsbereitschaft sind wesentliche<br />

persönliche Voraussetzungen für die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Funktion, um <strong>de</strong>n Willensbildungsprozess<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Dienststelle <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung beeinflussen zu können. Bei<br />

Nichtvorliegen <strong>de</strong>r Fachkenntnisse muss die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte die Fähigkeit besitzen<br />

<strong>und</strong> die Bereitschaft zeigen, sich diese anzueignen (s. VV Nr. 2 zu § 15 Abs. 3).<br />

Diese Anfor<strong>de</strong>rungen an die fachlichen <strong>und</strong> persönlichen Voraussetzungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

sollten sich in <strong>de</strong>ren Besoldungs-, Vergütungs- o<strong>de</strong>r Lohngruppe wi<strong>de</strong>rspiegeln.<br />

Von <strong>de</strong>n insgesamt 819 bestellten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten waren 79,6 % (652) Beamtinnen<br />

bzw. Richterinnen <strong>und</strong> 20,4 % (167) Angestellte.<br />

42,6 % (278) <strong>de</strong>r verbeamteten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten befan<strong>de</strong>n sich in Besoldungsgruppen<br />

<strong>de</strong>s höheren Dienstes (A 14 – B 2, R 1 – R 3, C 1 – C 3), wobei die Besoldungsgruppe A 15 mit<br />

97 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>de</strong>n größten Anteil stellte. Die übrigen verteilten sich auf die<br />

Besoldungsgruppen A 1 – A 13, wobei hier <strong>de</strong>r Schwerpunkt bei A 11 (91), A 12 (89) <strong>und</strong> A 13<br />

(81) lag (insgesamt 40 % aller verbeamteten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten). In <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen<br />

A 1 – A 6 befan<strong>de</strong>n sich insgesamt nur 2 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte. Im Schulbereich<br />

waren alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Beamtenverhältnis <strong>und</strong> zu 90,1 % in Besoldungsgruppen<br />

<strong>von</strong> A 14 aufwärts <strong>und</strong> zu 9,9 % in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen A 12 – A 13 Z zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis stellten <strong>de</strong>n größten Anteil die<br />

Vergütungsgruppen BAT IV b – III mit 54 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (32,3 %), gefolgt <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT V c – V a mit 46 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (27,5 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

Vergütungsgruppen BAT VII bis VI a mit 37 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (22,2 %). Nur 28<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (16,8 %) befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT II a – I.<br />

Bezogen auf Beschäftigtengrößenklassen ist festzustellen, dass mit steigen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl<br />

auch die Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten stieg. So waren in<br />

Dienststellen mit 20 bis 200 Beschäftigten<br />

116<br />

• 22,2 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 1 – A 9 Z,<br />

• 51,5 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 10 – A 13 Z <strong>und</strong><br />

• 26,3 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 14 <strong>und</strong> höher<br />

zu fin<strong>de</strong>n. In Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten waren<br />

• 2,4 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 1 – A 9 Z,<br />

• 38,6 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 10 – A 13 Z <strong>und</strong><br />

• 59,0 % in Besoldungsgruppen <strong>von</strong> A 14 <strong>und</strong> höher.<br />

Für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

In Dienststellen mit 20 bis 200 Beschäftigten waren<br />

• 25,8 % in Vergütungsgruppen BAT VII-VI a,<br />

• 34,4 % in Vergütungsgruppen BAT V c – V a,<br />

• 24,7 % in Vergütungsgruppen BAT IV b – III <strong>und</strong><br />

• 15,1 % in Vergütungsgruppen BAT II a <strong>und</strong> höher.

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