Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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Vorwort<br />
Am 20. November 1999 ist das Gesetz zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen (Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz – LGG – NRW) in Kraft getreten. Leistungsbezogene<br />
Quotierungsregelung, Pflicht zur Aufstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen, flankieren<strong>de</strong><br />
Regelungen zu Personalauswahlverfahren, familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitszeiten, damit <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />
Männer Beruf <strong>und</strong> Familie besser vereinbaren können – bereits diese beispielhafte Aufzählung<br />
zeigt die Bandbreite <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m LGG zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Instrumentariums.<br />
Über die Durchführung <strong>de</strong>s Gesetzes ist <strong>de</strong>m Landtag regelmäßig zu berichten. Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s<br />
Ersten Berichts, <strong>de</strong>n die Lan<strong>de</strong>sregierung hiermit vorlegt, sind Daten über die <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst<br />
Beschäftigten sowie umfangreiche schriftliche Befragungen aller Dienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong><br />
<strong>de</strong>r dortigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten. Allen an <strong>de</strong>r Umfrage Beteiligten danke ich herzlich<br />
für ihre Mithilfe.<br />
Der Bericht bezieht sich auf <strong>de</strong>n Zeitraum vom 1.1.2000 bis 31.12.2003 <strong>und</strong> bietet mit Blick auf<br />
die Wirkungsweise <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes <strong>und</strong> seiner Instrumentarien eine gute Bestandsaufnahme.<br />
Er gibt Auskunft über Entwicklungen, insbeson<strong>de</strong>re über die erreichten Erfolge,<br />
aber auch über noch bestehen<strong>de</strong> Defizite innerhalb <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Soweit<br />
es möglich war, enthält er auch Vergleiche mit <strong>de</strong>n Berichten zum <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rkonzept, an die<br />
er lückenlos anschließt.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf <strong>de</strong>n Auswirkungen <strong>und</strong> Perspektiven, die die Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung<br />
für die <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst bietet.<br />
Vieles wur<strong>de</strong> bereits <strong>im</strong> LGG verankert, was jetzt zu <strong>de</strong>n wesentlichen Bestandteilen <strong>de</strong>r Reform<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes gehört. Das zeigt, dass das LGG nach wie vor ein hochmo<strong>de</strong>rnes Gesetz<br />
ist!<br />
Ich freue mich, dass ich mit diesem Bericht eine umfassen<strong>de</strong> Dokumentation über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
beruflichen <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst Nordrhein-Westfalens<br />
vorlegen kann.<br />
Die Gr<strong>und</strong>ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Bilanz ist ein<strong>de</strong>utig positiv. Die Ergebnisse belegen: Mit <strong>de</strong>n klaren Vorgaben<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen <strong>de</strong>s Gesetzes können die gesetzten Ziele in Nordrhein-Westfalen erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n. Der öffentliche Dienst wird damit seiner Vorbildfunktion gerecht.<br />
So hat sich beispielsweise <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung innerhalb<br />
<strong>de</strong>s vierjährigen Berichtszeitraums insgesamt um 3,4 Prozentpunkte auf 51,8 % erhöht. Positiv<br />
ist auch die nahezu i<strong>de</strong>ntische Anzahl neu eingestellter <strong>Frauen</strong>. Und: Der <strong>Frauen</strong>anteil in<br />
Führungspositionen, also dort, wo <strong>Frauen</strong> stark unterrepräsentiert sind, konnte <strong>von</strong> 29,4 % auf<br />
36,8 % gesteigert wer<strong>de</strong>n. Dies ist sicherlich ein Erfolg <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>s LGG zu Stellenbesetzungen.<br />
An<strong>de</strong>rerseits kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass <strong>Frauen</strong> insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
<strong>de</strong>n Führungs- <strong>und</strong> Leitungsetagen noch <strong>im</strong>mer <strong>de</strong>utlich unterrepräsentiert sind. Das Gesetz<br />
bleibt ein unverzichtbares Instrument.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bewährt haben sich auch die Regelungen zur Bestellung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />
Dies ist nicht zuletzt auf <strong>de</strong>ren formell klar formulierten <strong>und</strong> inhaltlich effektiv ausgestalteten<br />
Aufgaben, Rechte <strong>und</strong> Pflichten zurückzuführen. Ich wünsche mir auch für die Zukunft<br />
engagierte, kompetente <strong>Frauen</strong>, die diese Funktion <strong>und</strong> ihre Möglichkeiten offensiv zugunsten<br />
<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> nutzen.<br />
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