Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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(6) Soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind die Stellen einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Funktionen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben.<br />
(7) Weitergehen<strong>de</strong> Vorschriften über eine Ausschreibung bleiben unberührt.<br />
(8) Von einer Ausschreibung <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r Absätze 1 <strong>und</strong> 2 kann abgesehen wer<strong>de</strong>n bei<br />
1. Stellen <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 38 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes;<br />
2. Stellen, die Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärtern o<strong>de</strong>r Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n vorbehalten sein sollen;<br />
3. Stellen, <strong>de</strong>ren Besetzung nicht mit <strong>de</strong>r Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens<br />
verb<strong>und</strong>en sind;<br />
4. Stellen <strong>de</strong>r kommunalen Wahlbeamtinnen <strong>und</strong> -wahlbeamten.<br />
154<br />
§ 9<br />
Vorstellungsgespräch<br />
(1) In Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, sind min<strong>de</strong>stens ebenso viele <strong>Frauen</strong><br />
wie Männer o<strong>de</strong>r alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzula<strong>de</strong>n, wenn sie die gefor<strong>de</strong>rte<br />
Qualifikation für die Besetzung <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zu übertragen<strong>de</strong>n Amtes erfüllen.<br />
(2) Auswahlkommissionen sollen zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong> besetzt wer<strong>de</strong>n. Ist dies aus zwingen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n nicht möglich, sind die Grün<strong>de</strong> aktenk<strong>und</strong>ig zu machen.<br />
(3) Fragen nach einer bestehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r geplanten Schwangerschaft sowie <strong>de</strong>r Betreuung <strong>von</strong><br />
Kin<strong>de</strong>rn neben <strong>de</strong>r Berufstätigkeit sind unzulässig.<br />
§ 10<br />
Auswahlkriterien<br />
(1) Für die Beurteilung <strong>von</strong> Eignung, Befähigung <strong>und</strong> fachlicher Leistung sind ausschließlich die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s zu besetzen<strong>de</strong>n Arbeitsplatzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zu vergeben<strong>de</strong>n Amtes maßgeblich.<br />
Bei <strong>de</strong>r Qualifikationsbeurteilung sollen Erfahrungen <strong>und</strong> Fähigkeiten aus <strong>de</strong>r Betreuung <strong>von</strong><br />
Kin<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Pflegebedürftigen einbezogen wer<strong>de</strong>n, soweit diese für die zu übertragen<strong>de</strong> Aufgabe<br />
<strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
(2) Vorangegangene Teilzeitbeschäftigungen, Unterbrechungen <strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit <strong>und</strong> Verzögerungen<br />
be<strong>im</strong> Abschluss <strong>de</strong>r Ausbildung auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Betreuung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r pflegebedürftiger<br />
Angehöriger dürfen nicht nachteilig berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die dienstrechtlichen Vorschriften<br />
bleiben unberührt. Familienstand, Einkommensverhältnisse <strong>de</strong>s Partners o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Partnerin<br />
<strong>und</strong> die Zahl <strong>de</strong>r unterhaltsberechtigten Personen dürfen nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 11<br />
Fortbildung<br />
(1) Bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>von</strong> Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re für Weiterqualifikationen,<br />
sind - soweit die erfor<strong>de</strong>rlichen Voraussetzungen erfüllt sind - weibliche Beschäftigte<br />
min<strong>de</strong>stens entsprechend ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen zu <strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahme zuzulassen.