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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Halbtagsstelle be<strong>de</strong>utet, son<strong>de</strong>rn in unterschiedlichen Formen <strong>und</strong> auch mit nur geringen Einschränkungen<br />

<strong>de</strong>s Zeitbudgets möglich ist.<br />

Am 31.12.2003 waren 2,5 % (1.118) <strong>de</strong>r Beschäftigten an Hochschulen beurlaubt (einschließlich<br />

Elternzeit). Da<strong>von</strong> waren 82,6 % <strong>Frauen</strong>. Unter <strong>de</strong>n weiblichen Beschäftigten lag die Quote <strong>de</strong>r<br />

Beurlaubungen damit bei 5,4 %. Von <strong>de</strong>n insgesamt 1.118 Beurlaubten befan<strong>de</strong>n sich 294 (26,3<br />

%) in Elternzeit. Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beschäftigten in Elternzeit betrug 96,9 %. Ohne<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Elternzeit war die <strong>Frauen</strong>quote bei Beurlaubungen mit 77,5 % <strong>de</strong>utlich<br />

niedriger. Die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigung während <strong>de</strong>r Elternzeit bzw. Beurlaubung<br />

wur<strong>de</strong>n genutzt. So übten allein 62,2 % <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in <strong>de</strong>r Elternzeit eine<br />

Teilzeitbeschäftigung <strong>von</strong> mehr als 12 St<strong>und</strong>en bis zur Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Wochenarbeitszeit<br />

aus. 27 % <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten arbeiteten in <strong>de</strong>r Elternzeit sogar mehr als 50 %,<br />

aber weniger als 30 St<strong>und</strong>en pro Woche. Insgesamt 16,2 % <strong>de</strong>r beurlaubten Beamtinnen <strong>und</strong><br />

Beamten (ohne Elternzeit) arbeiteten in unterhälftiger Teilzeit.<br />

9.4 Mittelvergabe<br />

Aus § 5 Hochschulgesetz (HG) sowie § 5 LGG ergibt sich <strong>de</strong>r gesetzliche Auftrag, Erfolge in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann bei <strong>de</strong>r leistungsorientierten Mittelvergabe vom Staat an die<br />

Hochschulen <strong>und</strong> auch bei <strong>de</strong>r hochschulinternen Mittelvergabe zu berücksichtigen. Die Umsetzung<br />

dieser gesetzlichen Vorgaben wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern<br />

<strong>de</strong>r Hochschulen <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Ministeriums unter Einbeziehung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

vorbereitet. Die <strong>im</strong> Auftrag <strong>de</strong>s damaligen MFJFG erstellte Studie „<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung <strong>und</strong><br />

Mittelvergabe an Hochschulen“ wur<strong>de</strong> dabei einbezogen.<br />

In <strong>de</strong>n Beratungen zeigte sich, dass die bisher vorhan<strong>de</strong>nen Parameter zur Verteilung <strong>de</strong>r Mittel<br />

geeignet sind, die Ziele <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung zu integrieren <strong>und</strong> differenzierte Steuerungswirkungen<br />

zu entfalten. Um das Parametermo<strong>de</strong>ll nicht weiter zu komplizieren, wur<strong>de</strong> nach Abwägung<br />

<strong>de</strong>r Vor- <strong>und</strong> Nachteile auf die Verwendung eines eigenen, neuen <strong>Frauen</strong>parameters verzichtet.<br />

Sowohl unter gleichstellungs- wie hochschulpolitischen Aspekten stellten für <strong>de</strong>n Bereich Forschung<br />

<strong>und</strong> Lehre die Parameter „Absolventen/innen“ <strong>und</strong> „Stellen für wissenschaftliches Personal“<br />

die geeigneten Ansätze zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r Fortschritte in <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s <strong>Gleichstellung</strong>sauftrages<br />

dar. Dabei wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Erfolg in <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich an einer<br />

Zielmarke (<strong>und</strong> Obergrenze) <strong>von</strong> 50 % <strong>Frauen</strong>anteil gemessen, wobei nach Fächergruppen differenziert<br />

wur<strong>de</strong>. In einem ersten Schritt erhielten die Hochschulen bei einem unterdurchschnittlichen<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>r jeweiligen Fächergruppe einen Abschlag auf <strong>de</strong>n Ausgangswert <strong>de</strong>s<br />

betreffen<strong>de</strong>n Parameters. In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> dann die Verteilung auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r<br />

neu berechneten Parameterwerte ermittelt, so dass es <strong>im</strong> Ergebnis zu einer Umverteilung zwischen<br />

<strong>de</strong>n Hochschulen kam.<br />

Um diesen die Anpassung an <strong>de</strong>n neuen Modus <strong>de</strong>r Mittelverteilung zu erleichtern, erfolgte die<br />

Integration <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung in das Verteilungsmo<strong>de</strong>ll in zwei Stufen. Für <strong>de</strong>n Haushalt 2001<br />

gingen die dargestellten frauenbezogenen Modifikationen zur Hälfte in die Berechnungen ein,<br />

beginnend mit <strong>de</strong>m Haushaltsjahr 2002 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r neue Berechnungsmodus vollständig umgesetzt.<br />

Die Umverteilung betrug in <strong>de</strong>n Jahren 2002 <strong>und</strong> 2003 etwa 7 Mio. €. In 2004 wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong><br />

Rahmen <strong>de</strong>r Mittelvergabe an die Hochschulen ca. 17,5 Mio. € aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>parameter<br />

umverteilt.<br />

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