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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Im Berichtszeitraum hatten 64,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> ihrem unmittelbaren<br />

Vortragsrecht Gebrauch gemacht, <strong>und</strong> zwar:<br />

124<br />

• bei personellen Maßnahmen 94,3 %<br />

• bei organisatorischen Maßnahmen 62,4 %<br />

• bei sozialen Maßnahmen 49,0 %.<br />

Am häufigsten nutzten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Dienststellen mit 201 bis 500 Beschäftigte<br />

(74 %) ihr Vortragsrecht, am wenigsten machten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Dienststellen<br />

mit weniger als 20 Beschäftigten (45,5 %) hier<strong>von</strong> Gebrauch.<br />

Auch in <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts haben die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten recht unterschiedlich <strong>von</strong><br />

ihrem Vortragsrecht Gebrauch gemacht. So lag <strong>de</strong>r Anteil in <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>s MSJK (46,9<br />

%) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MVEL (50 %) unterdurchschnittlich niedrig, während er <strong>im</strong> LHR (85,7 %), MGSFF<br />

(87,5 %) <strong>und</strong> MWF (89,2 %) überdurchschnittlich hoch war. Bei Betrachtung <strong>de</strong>s Schulbereichs<br />

fällt auf, dass hier nur 48,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> ihrem unmittelbaren Vortragsrecht<br />

bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung Gebrauch machten. Dieser Anteil lag <strong>de</strong>utlich unter <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swert. Aber auch hier gilt: das Vortragsrecht wur<strong>de</strong> am häufigsten bei personellen (97,4%)<br />

<strong>und</strong> weniger bei organisatorischen (37,2 %) <strong>und</strong> bei sozialen Maßnahmen (26,9 %) genutzt.<br />

Das Teilnahmerecht an Besprechungen erstreckt sich nach VV Nr. 3.2 zu § 18 Abs. 4 LGG wegen<br />

<strong>de</strong>s umfassen<strong>de</strong>n Informationsrechts auf alle Besprechungen, die Angelegenheiten ihres<br />

Aufgabenbereichs berühren. Mit <strong>de</strong>r Einladung ist <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten als Gr<strong>und</strong>lage<br />

ihrer Entscheidung über die Teilnahme die Tagesordnung <strong>de</strong>r Sitzung zur Verfügung zu stellen.<br />

Der <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ist in <strong>de</strong>r Besprechung ein Re<strong>de</strong>recht zu gewähren.<br />

Im Berichtszeitraum nahmen 70,4 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Besprechungen <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle teil. Dabei war <strong>de</strong>r Anteil in <strong>de</strong>n Ressorts recht unterschiedlich. Während <strong>de</strong>r Prozentsatz<br />

z.B. bei MWA (100 %), FM (99,4 %), MWF (97,3 %), MUNLV (95,5%), IM (94,7 %),<br />

MGSFF (93,8 %) <strong>und</strong> LRH (85,7 %) überdurchschnittlich hoch war, war er bei MVEL (50 %),<br />

MSWKS (40 %) <strong>und</strong> MSJK (23,3 %) recht gering.<br />

Die wichtigsten Besprechungsarten waren:<br />

• anlassbezogene Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststellenleitung<br />

(66,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten)<br />

• Besprechungen mit <strong>de</strong>m Personalrat (50,5 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten)<br />

• Beurteilungsbesprechungen (44,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten)<br />

• regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren<br />

Führungskräften/Beschäftigten (26,9 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten)<br />

• regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungskräften/Beschäftigten<br />

(23,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten)<br />

• sonstige Besprechungen (52,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten).<br />

Der überwiegen<strong>de</strong> Teil (54,6 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielt regelmäßig Einladungen<br />

zu <strong>de</strong>n o.g. Besprechungen, lediglich 24,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten keine<br />

Einladungen. 21,2 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten teilweise Einladungen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auswertung nach Beschäftigtengrößenklassen zeigt sich, dass in <strong>de</strong>r Klasse „201 bis<br />

einschließlich 500 Beschäftigte“ zum einen die meisten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (69,8 %)<br />

angaben, regelmäßig zu <strong>de</strong>n Besprechungen eingela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n zu sein <strong>und</strong> zum an<strong>de</strong>ren die<br />

wenigsten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (6,3 %) anführten, keine Einladungen erhalten zu haben.

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