26.10.2013 Aufrufe

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beurlaubung aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Elternzeit<br />

Am 31.12.2003 waren 5,3 % aller Beschäftigten (19.624) beurlaubt (einschließlich Elternzeit).<br />

Da<strong>von</strong> waren 93,8 % <strong>Frauen</strong>. Unter <strong>de</strong>n weiblichen Beschäftigten lag die Quote <strong>de</strong>r Beurlaubungen<br />

damit bei 9,7 %. Damit haben sich <strong>im</strong> Berichtszeitraum <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Beurlaubten an<br />

<strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten um 2 Prozentpunkte <strong>und</strong> auch <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r beurlaubten <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n<br />

weiblichen Beschäftigten um 3,8 Prozentpunkte erhöht. Auch <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beurlaubten<br />

war um 6,8 Prozentpunkte auf 93,8 % <strong>de</strong>utlich gestiegen.<br />

Von <strong>de</strong>n insgesamt 19.624 Beurlaubten befan<strong>de</strong>n sich 9.227 (47 %) in Elternzeit. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

unter <strong>de</strong>n Beschäftigten in Elternzeit war nach wie vor sehr hoch <strong>und</strong> erreichte eine Quote<br />

<strong>von</strong> 97,4 %. Diese lag lediglich einen Prozentpunkt niedriger als En<strong>de</strong> 1999.<br />

Auch ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r Elternzeit war die <strong>Frauen</strong>quote bei Beurlaubungen mit 90,7 %<br />

überproportional hoch. Den höchsten <strong>Frauen</strong>anteil gab es mit 95,6 % bei <strong>de</strong>n Angestellten, <strong>de</strong>n<br />

niedrigsten <strong>Frauen</strong>anteil mit 76,9 % bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern.<br />

Die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigung während <strong>de</strong>r Elternzeit bzw. Beurlaubung<br />

wur<strong>de</strong>n genutzt. So übten allein 37,6 % <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in <strong>de</strong>r Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung<br />

<strong>von</strong> mehr als 12 St<strong>und</strong>en aus. Insgesamt 23,0 % <strong>de</strong>r beurlaubten Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten arbeiteten während einer Beurlaubung Teilzeit. 50,6 % da<strong>von</strong> arbeiteten mehr als<br />

12 St<strong>und</strong>en pro Woche.<br />

Die Regelung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 2 LGG, wonach Beschäftigte in <strong>de</strong>r Regel wie<strong>de</strong>r am alten Dienstort<br />

o<strong>de</strong>r wohnortnah eingesetzt wer<strong>de</strong>n sollen, wur<strong>de</strong> umgesetzt. In 98,2 % aller Fälle erfolgte <strong>de</strong>r<br />

Einsatz am alten Dienstort o<strong>de</strong>r wohnortnah. In 91,6 % <strong>de</strong>r Fälle entsprach <strong>de</strong>r Einsatzort <strong>de</strong>m<br />

Antrag <strong>de</strong>r Beschäftigten. Wenn <strong>de</strong>m Antrag nicht entsprochen wer<strong>de</strong>n konnte, lag dies zu 95,1<br />

% daran, dass keine entsprechen<strong>de</strong> Stelle vorhan<strong>de</strong>n war.<br />

Die Praxis, Beurlaubten nach § 14 Abs. 5 LGG vorrangig Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen<br />

anzubieten, bestand in 220 Dienststellen. Auch gab es ein Angebot an Fortbildungsmaßnahmen,<br />

die <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>reinstieg in <strong>de</strong>n Beruf erleichtern sollten. Etwa zwei Drittel (66,3 %) <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne enthielten diesbezüglich gleichstellungsrelevante Maßnahmen.<br />

Handlungsbedarf <strong>und</strong> Folgerungen<br />

Die Umfragen zeigten <strong>de</strong>utlich, dass – neben <strong>de</strong>r unterproportionalen Berücksichtigung <strong>von</strong><br />

Teilzeitbeschäftigten bei Beför<strong>de</strong>rungen etc. – insbeson<strong>de</strong>re be<strong>im</strong> Angebot <strong>von</strong> Teilzeitarbeitsplätzen<br />

in Führungspositionen noch großer Handlungsbedarf besteht. Hier sind die Dienststellen<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, entsprechen<strong>de</strong> Konzepte zu erstellen. Dabei ist die Entwicklung <strong>von</strong> Kriterien zur<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Teilzeiteignung einzelner Führungspositionen notwendig. Es ist zu berücksichtigen,<br />

dass Teilzeit nicht nur die klassische Halbtagsstelle be<strong>de</strong>utet, son<strong>de</strong>rn in unterschiedlichen<br />

Formen <strong>und</strong> auch mit nur geringen Einschränkungen <strong>de</strong>s Zeitbudgets möglich ist.<br />

Für <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r beruflichen Qualifikation sollten <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r haushaltsrechtlichen Spielräume<br />

häufiger Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen angeboten <strong>und</strong> die Möglichkeit einer geringfügigen<br />

Teilzeitbeschäftigung während <strong>de</strong>r Elternzeit bzw. einer Beurlaubung angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang kommt auch <strong>de</strong>n Beratungsgesprächen nach § 14 Abs. 6<br />

LGG eine große Be<strong>de</strong>utung zu.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!