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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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1.2 <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

Die Verpflichtung je<strong>de</strong>r Dienststelle mit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten in § 5 a LGG einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

zu erstellen, ist ein wichtiger Bestandteil <strong>de</strong>s Maßnahmenpaketes, das die Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r beruflichen Chancen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie zum<br />

Ziel hat. Die unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung umfasste <strong>im</strong> Berichtszeitraum 656 Dienststellen<br />

(ohne Geschäftsbereich MSJK) <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s LGG. Von diesen Dienststellen waren 620 Dienststellen<br />

verpflichtet, einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan zu erstellen, da sie min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigte hatten.<br />

95 % aller Dienststellen waren durch einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erfasst. 73,2 % aller Dienststellen<br />

(454) hatten zum Erhebungsstichtag einen eigenen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erstellt. Ein übergeordneter<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan galt für 21,8 % <strong>de</strong>r Dienststellen. Selbst <strong>von</strong> <strong>de</strong>n 36 Dienststellen unter<br />

20 Beschäftigten hatten acht einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan bzw. waren weitere sieben durch einen übergreifen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erfasst. 5 % <strong>de</strong>r Dienststellen (31) verkannten die ein<strong>de</strong>utige<br />

Rechtslage, in<strong>de</strong>m sie keinen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erstellt haben. Selbst wenn in <strong>de</strong>r Dienststelle ein<br />

hoher <strong>Frauen</strong>anteil vorhan<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r keine <strong>Gleichstellung</strong>sprobleme bekannt sind, besteht die<br />

Pflicht zur Erstellung eines <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans.<br />

Die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne erfolgte zu 70,1 % durch die Personalstelle <strong>und</strong> die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemeinsam bzw. unter Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

Nur 9 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mussten <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan allein erstellen. Dieses Ergebnis<br />

spiegelt eine zielorientierte Herangehensweise <strong>de</strong>r Dienststellen wi<strong>de</strong>r. Um einen langwierigen<br />

Abst<strong>im</strong>mungsprozess mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zu vermei<strong>de</strong>n, ist es sinnvoll, sie in<br />

einem frühen Stadium einzubeziehen. Diese frühzeitige Einbeziehung hat dazu geführt, dass die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten lediglich gegen 0,7 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt<br />

hatten.<br />

Gemäß § 6 LGG sind Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils in unterrepräsentierten Bereichen sowie Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>, <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> zum Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans sind eine Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r möglichen Beför<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>und</strong> Höhergruppierungen.<br />

Fast alle <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne enthielten eine Bestandsaufnahme <strong>de</strong>r Personalstruktur. Eine Analyse<br />

<strong>de</strong>r Personalsituation war dagegen <strong>von</strong> 15,5 % <strong>de</strong>r Dienststellen nicht vorgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Eine Prognose zur Personalentwicklung war für zu besetzen<strong>de</strong> Stellen <strong>von</strong> 70 % <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen <strong>und</strong> für mögliche Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen o<strong>de</strong>r Einreihungen nur <strong>von</strong><br />

49,5 % <strong>de</strong>r Dienststellen (ohne Schulbereich) erfolgt. Erst Analyse <strong>und</strong> Prognosen ermöglichen<br />

aber die Erarbeitung konkreter Ziel- <strong>und</strong> Zeitvorstellungen zur Erhöhung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteile.<br />

Da nicht alle Dienststellen Prognosen zur Personalentwicklung erarbeitet hatten, ist nicht weiter<br />

erstaunlich, dass konkrete Zielvorgaben für Einstellungen nur in 56,2 % <strong>und</strong> für Beför<strong>de</strong>rungen<br />

nur in 50,1 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne (jeweils ohne Schulbereich) enthalten waren. Bei <strong>de</strong>r Errechnung<br />

ist berücksichtigt, dass <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Dienststellen nur für einige Besoldungs-,<br />

Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppen Personalentscheidungskompetenzen besaß.<br />

Im <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen <strong>und</strong> fortbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen die Zielvorgaben erreicht wer<strong>de</strong>n sollen. Darüber hinaus soll <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

u.a. Maßnahmen aufzeigen, die eine bessere Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

ermöglichen.<br />

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