Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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mäßigten Arbeitszeit auf die Wochentage, rollieren<strong>de</strong> Verteilung wie z.B. die zwei- <strong>und</strong> dreitägige<br />
Arbeitswoche <strong>im</strong> Wechsel, individuelles Zuschnei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r ermäßigten Arbeitszeit für <strong>de</strong>n<br />
Zeitraum eines Jahres). Darüber hinaus können <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Exper<strong>im</strong>entierklausel (§ 13<br />
AZVO) auch abweichen<strong>de</strong> Arbeitszeitmo<strong>de</strong>lle erprobt wer<strong>de</strong>n. Da<strong>von</strong> haben <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />
mehrere Dienststellen Gebrauch gemacht. Beispielhaft für Regelungen zur weiteren Flexibilisierung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitszeit seien die Erweiterung <strong>de</strong>s Arbeitszeitrahmens, die Abschaffung <strong>de</strong>r<br />
Kernzeit, die Ausweitung <strong>de</strong>r Übertragungsmöglichkeiten für Zeitguthaben <strong>und</strong> Zeitschul<strong>de</strong>n<br />
sowie die Ausweitung <strong>de</strong>r Möglichkeiten <strong>de</strong>s Freizeitausgleichs genannt.<br />
Teilzeitbeschäftigung<br />
Von <strong>de</strong>n 367.961 Beschäftigen <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst übten insgesamt 25,8 % (94.792) eine Teilzeitbeschäftigung<br />
aus. Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten betrug 82,2 % (77.945).<br />
Damit stieg <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten <strong>im</strong> Berichtszeitraum um 3,1 Prozentpunkte. Der<br />
<strong>de</strong>utliche Anstieg <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten ist in erster Linie auf die vermehrte Inanspruchnahme<br />
<strong>von</strong> Altersteilzeit zurückzuführen. Während sich En<strong>de</strong> 1999 810 Beschäftigte in Altersteilzeit<br />
befan<strong>de</strong>n, waren es En<strong>de</strong> 2003 11.340 (12 % aller Teilzeitbeschäftigten). Der Männeranteil war<br />
dabei mit 54,6 % überdurchschnittlich hoch.<br />
Wer<strong>de</strong>n die Altersteilzeit <strong>und</strong> das Sabbatjahr als beson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r arbeitsmarkpolitischen<br />
Teilzeit, die <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s § 13 Abs. 3 LGG für die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie keine<br />
Rolle spielen, außer Betracht gelassen, stellt sich die Situation wie folgt dar: 22,2 % aller Beschäftigten<br />
arbeiteten En<strong>de</strong> 2003 Teilzeit, dabei betrug <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil 87,7 %. Differenziert<br />
nach Laufbahngruppen ergab sich für <strong>de</strong>n einfachen Dienst (einschließlich Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Arbeiter) mit 10,6 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>n höheren Dienst mit 18,7 % eine <strong>de</strong>utlich niedrigere Teilzeitquote<br />
als für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst mit 23,6 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>n mittleren Dienst mit 25,4 %.<br />
Referatsleitungen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Ministerien zu 5 % in Teilzeit ausgeübt. Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />
Gruppenleitung/ständigen Vertretung <strong>de</strong>r Abteilungsleitung spielte Teilzeitarbeit mit 2,6 %<br />
kaum eine Rolle. Auch in <strong>de</strong>n nachgeordneten Bereichen sah die Situation nicht an<strong>de</strong>rs aus. Lediglich<br />
0,6 % <strong>de</strong>r Dienststellenleitungen <strong>und</strong> 4,1 % <strong>de</strong>r stellvertreten<strong>de</strong>n Dienststellenleitungen<br />
wur<strong>de</strong>n in Teilzeit ausgeübt.<br />
Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten übte mit 39,9 % eine Beschäftigung <strong>von</strong> mehr<br />
als 50 % bis 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit aus. 30,5 % arbeiteten Teilzeit mit genau <strong>de</strong>r<br />
Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit, 25 % mehr als 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit <strong>und</strong> nur<br />
4,5 % unterhälftig. In <strong>de</strong>r Gruppe „Teilzeit mit mehr als <strong>de</strong>r Hälfte bis 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen<br />
Arbeitszeit“ war <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil mit 93 % am höchsten. Bezogen auf die Laufbahngruppen ist<br />
festzustellen, dass <strong>im</strong> gehoben Dienst <strong>de</strong>r mit Abstand größte Teil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten<br />
(79,6 %) mehr als die Hälfte arbeitete. Im höheren Dienst lag ihr Anteil bei 57,5 % <strong>und</strong> <strong>im</strong> einfachen<br />
bzw. mittleren Dienst lag er nur noch bei 34,5 % bzw. 39,3 %.<br />
Nach § 13 Abs. 4 LGG darf die Ermäßigung <strong>de</strong>r Arbeitszeit das berufliche Fortkommen nicht<br />
beeinträchtigen. Dies be<strong>de</strong>utet insbeson<strong>de</strong>re, dass Teilzeitbeschäftigte bei Beför<strong>de</strong>rungen sowie<br />
<strong>de</strong>r Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht benachteiligt wer<strong>de</strong>n dürfen. Es zeigte sich<br />
jedoch, dass bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungspraxis diesbezüglich durchaus Unterschie<strong>de</strong> bestan<strong>de</strong>n. Im<br />
Berichtszeitraum gab es 69.627 Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> Höherreihungen. Der<br />
<strong>Frauen</strong>anteil betrug 41,1 %. Der Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten lag bei 14,1 %, obwohl <strong>de</strong>r Anteil<br />
<strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten 25,8 % betrug.<br />
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