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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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Beratend können Vertreterinnen bzw. Vertreter <strong>de</strong>r Schulaufsicht, <strong>de</strong>s zuständigen Personalrats,<br />

<strong>und</strong> die Vertrauensperson für Schwerbehin<strong>de</strong>rte am Auswahlgespräch teilnehmen. Darüber hinaus<br />

ist geregelt, dass <strong>de</strong>r Auswahlkommission zur Hälfte <strong>Frauen</strong> mit St<strong>im</strong>mrecht angehören sollen.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis ist die geschlechterparitätische Besetzung bei drei <strong>von</strong> vier Mitglie<strong>de</strong>rn abhängig<br />

<strong>von</strong> Funktionen bzw. Fachkompetenzen.<br />

3.4.2 Listenverfahren<br />

Bei Besetzungen <strong>im</strong> Listenverfahren han<strong>de</strong>lt es sich in <strong>de</strong>r Regel um Stellen, die in vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Ausschreibungsverfahren nicht besetzt wer<strong>de</strong>n konnten. Hierbei wer<strong>de</strong>n die Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerber aufgr<strong>und</strong> ihrer aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Ersten <strong>und</strong> Zweiten Staatsprüfung gebil<strong>de</strong>ten<br />

Durchschnittsnote einer Ordnungsgruppe zugewiesen <strong>und</strong> können in <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n<br />

Reihenfolge unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen fächerspezifischen Bedarfs ein Angebot erhalten.<br />

Um alle Schulen mit Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern zu versorgen, müssen <strong>im</strong> Listenverfahren<br />

die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber gr<strong>und</strong>sätzlich bereit sein, in allen Schulformen zu unterrichten,<br />

für die ihre Lehrbefähigung gilt. Die Auswahlentscheidung über die Stellenzuweisungen wird in<br />

einer Konferenz aller Bezirksregierungen unter Beteiligung <strong>de</strong>r Personalvertretung, <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten getroffen.<br />

3.4.3 Beschäftigungsverhältnis<br />

Alle Stellen wer<strong>de</strong>n zunächst <strong>im</strong> Hinblick auf die notwendige Deckung <strong>de</strong>s Unterrichtsbedarfs in<br />

Vollzeitbeschäftigung angeboten, Teilzeitbeschäftigung ist jedoch bei allen Einstellungen möglich.<br />

Die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber entschei<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Annahme eines Einstellungsangebots,<br />

ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n dienst- <strong>und</strong> tarifrechtlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis eingehen möchten. Genehmigungen wer<strong>de</strong>n<br />

großzügig gehandhabt.<br />

Die Einstellung erfolgt je nach Qualifikation <strong>und</strong> Einsatz in einer Schulform bzw. Schulstufe in<br />

<strong>de</strong>r Regel <strong>im</strong> Beamtenverhältnis, <strong>und</strong> zwar in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen <strong>de</strong>s gehobenen <strong>und</strong> höheren<br />

Dienstes (Eingangsämter A 12 bzw. A 13 BBesG). Vereinfacht kann da<strong>von</strong> ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass Lehrkräfte an Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rschulen <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Schulstufen <strong>de</strong>r Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />

(Haupt- <strong>und</strong> Realschulen, Gesamtschule bis Kl. 10) <strong>de</strong>m gehobenen Dienst, in <strong>de</strong>n Schulformen/-stufen<br />

<strong>de</strong>r Sek<strong>und</strong>arstufe II (Gymnasium, Gesamtschule - Jahrgangsstufe 11 - 13, Berufskolleg)<br />

<strong>de</strong>m höheren Dienst zuzurechnen sind.<br />

3.4.4 Stellenbesetzung durch Versetzung<br />

Die Regelungen <strong>de</strong>s Ausschreibungsverfahrens wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Erhebungszeitraum dahingehend erweitert,<br />

dass sich auch Lehrkräfte beteiligen können, die bereits <strong>im</strong> nordrhein-westfälischen<br />

Schuldienst beschäftigt sind. In 2003 wur<strong>de</strong>n z.B. 332 Stellen durch Versetzung besetzt (<strong>Frauen</strong>anteil<br />

42,8 %). Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r Erhebung zwar um Stellenbesetzungen, jedoch<br />

nicht um (Neu-)Einstellungen.<br />

3.4.5 Statistische Daten<br />

Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Neueinstellungen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>r darin enthaltene <strong>Frauen</strong>anteil<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Tabellen:<br />

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