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Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

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sen, in 16 Fällen waren es zwei Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> in 8 Fällen 3 <strong>und</strong> mehr Mitarbeiter/innen.<br />

Die durchschnittliche wöchentliche Entlastung je Mitarbeiter/in betrug 14,6 St<strong>und</strong>en.<br />

Zur Ausstattung mit <strong>de</strong>n zur Erfüllung ihrer Aufgaben sächlichen Mitteln gehört insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungs- <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen (VV Nr. 2 zu §<br />

16 Abs. 2 LGG), aber auch die Zuweisung eigener finanzieller Mittel. An Fortbildungen <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf ihre <strong>Gleichstellung</strong>stätigkeit hatten <strong>im</strong> Berichtszeitraum 55,7 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

teilgenommen. Über eigene finanzielle Mittel verfügten lan<strong>de</strong>sweit insgesamt 5,7 %.<br />

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte nach § 18 Abs. 2 LGG frühzeitig<br />

über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten <strong>und</strong> anzuhören. Ihr ist innerhalb einer<br />

angemessenen Frist, die in <strong>de</strong>r Regel eine Woche nicht unterschreiten darf, Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

zu geben. Knapp 60 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten hatten Stellungnahmen <strong>im</strong><br />

Vorfeld <strong>von</strong> Entscheidungen abgegeben. Bezüglich <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

ist jedoch folgen<strong>de</strong>s festzustellen:<br />

Bei einer Vielzahl <strong>von</strong> personellen Maßnahmen (z.B. Beurteilungsbesprechungen, Stellenausschreibungen,<br />

Vorstellungsgespräche, Beför<strong>de</strong>rung/Höhergruppierung, Erstellung <strong>von</strong> Personalentwicklungskonzepten,<br />

Beurteilungsrichtlinien), sozialen Maßnahmen (z.B. Sozialpläne, Wohnungen<br />

<strong>de</strong>r Dienststelle) <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen (z.B. Organisationsuntersuchungen,<br />

Arbeitszeit, He<strong>im</strong>arbeit, Privatisierungen) erfolgte die Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nicht <strong>im</strong> verwaltungsinternen Abst<strong>im</strong>mungsprozess, son<strong>de</strong>rn erst gleichzeitig mit Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Personalrates, nach Entscheidung zur Information o<strong>de</strong>r auch gar nicht.<br />

Schulen <strong>und</strong> Studienseminare sind keine Dienststellen <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s LGG. Daher besteht dort<br />

auch nicht die Verpflichtung zur Bestellung einer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten. Nach § 15 Abs. 2<br />

LGG wird jedoch an Schulen <strong>und</strong> Studienseminaren eine Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

bestellt, wenn die weiblichen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrerkonferenz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Seminarkonferenz<br />

dies beschließen. Am 31.12.2003 waren 4.650 Ansprechpartnerinnen <strong>und</strong> 313 Stellvertreterinnen<br />

an 6.350 Schulen bestellt. An 59 <strong>von</strong> 78 Studienseminaren (75,6 %) gab es eine Ansprechpartnerin.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llprojektes „Selbständige Schule“ wur<strong>de</strong>n einige <strong>de</strong>r<br />

dienstrechtlichen Entscheidungskompetenzen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Schulaufsicht auf die Schulen<br />

übertragen. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> festgelegt, dass <strong>im</strong> Interesse einer Verkürzung <strong>de</strong>r Verfahrenswege<br />

(Beteiligung <strong>de</strong>r zuständigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auf Bezirks- o<strong>de</strong>r Schulamtsebene)<br />

die Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llprojektes die<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Beteiligungsrechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wahrnehmen.<br />

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wer<strong>de</strong>n die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten durch das LGG mit einer<br />

Reihe <strong>von</strong> Rechten ausgestattet. 39,4 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten übten ihr Personalakteneinsichtsrecht<br />

<strong>und</strong> 64,1 % ihr unmittelbares Vortragsrecht bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung aus.<br />

16,1 % hatten Wi<strong>de</strong>rspruch gegen einzelne Maßnahmen eingelegt. Dabei hatten über 75 % <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong>mer o<strong>de</strong>r überwiegend Erfolg. Dies spricht für die konstruktive<br />

Form <strong>und</strong> die materielle Begrün<strong>de</strong>theit <strong>de</strong>r Rechtsausübung durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

15 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte nachgeordneter Dienststellen for<strong>de</strong>rten Stellungnahmen bei<br />

übergeordneten Dienststellen an. An Besprechungen <strong>de</strong>r Dienststelle nahmen 70,4 % teil. Etwa<br />

die Hälfte (54,6 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhielten regelmäßig Einladungen zu diesen<br />

Besprechungen. Bei nicht regelmäßiger Teilnahme erhielten nur 31,7 % regelmäßig ein Protokoll,<br />

dagegen 40,9 % nicht. Ein Viertel <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (23,1 %) arbeitete in<br />

durchschnittlich 2,9 Gremien mit.<br />

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