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Landesdurchschnittes von 39,7 % lag
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tungen wurden Frauen in größerem
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In ausgewählten Beschäftigtengrup
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Im Gegensatz zu den Zunahmen von Be
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Bei den Einstellungen zeigten MP/St
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aum von 1998/99 bei knapp 40 %. Bei
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Beschäftig- tenanteil Frauen Höhe
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31.3.2006. Um die landesweite Einhe
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2.3 Zielvorgaben „§ 6 Inhalt des
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von Maßnahmen nicht neu innerhalb
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3. Stellenbesetzungsverfahren 3.1 A
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halb des Landesdurchschnitts von 68
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Der landesweite Durchschnitt von 39
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angesiedelte Personalagentur anzubi
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Beratend können Vertreterinnen bzw
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e erfolgt aufgrund einer Rangliste
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„§ 8 Ausschreibung (3) Ausbildun
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schäftigten ergab sich ein anderes
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In diesem Zusammenhang hat die Fort
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Bei einer Differenzierung der Beamt
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nur dann gezielt entgegensteuern, w
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Die Möglichkeit zur Erprobung neue
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Nachfolgend werden die geschlechtss
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• Teilzeit über 50 % bis einschl
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Die vorstehende Tabelle gibt eine
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Im Berichtszeitraum gab es 69.627 B
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• Stellenbesetzungsverfahren Nach
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Von den Beschäftigtengruppen stell
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• Teilzeitbeschäftigung während
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5.4 Handlungsbedarf und Folgerungen
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Die nachfolgende Tabelle zeigt, das
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7. Privatisierung „§ 2 Geltungsb
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eich des MSJK erheblich von den lan
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In Dienststellen mit mehr als 500 B
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Insgesamt waren am Ende des Bericht
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„§ 18 Rechte der Gleichstellungs
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In gut zwei Drittel aller Fälle (6
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Die überwiegende Zahl der Gleichst
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„§ 19 Widerspruchsrecht (2) Wird
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eachten. Die Ressorthoheit sowie ge
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zenden Stellen auch Kenntnis erhalt
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7.257) der wissenschaftlichen und k
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• Fortbildung 96,8 % • Personal
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Halbtagsstelle bedeutet, sondern in
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9.6.1 Bestellung und Ansiedlung Die
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Die Beteiligung der Gleichstellungs
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nahme grundsätzlich auszusetzen. V
- Seite 146 und 147:
IV. Anhang 1. Gesetzestexte 1.1 Ges
- Seite 148 und 149:
Artikel 1 Gesetz zur Gleichstellung
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Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
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förderplänen der Fachbereiche, de
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gleiche Vorbildung oder eine gleich
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(2) Für weibliche Beschäftigte we
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(6) Mit den Beschäftigten sind rec
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des Landespersonalvertretungsgesetz
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Artikel 2 Änderung des Frauenförd
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S. 303), zuletzt geändert durch Ge
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Artikel 10 Änderung der Landschaft
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2. Verwaltungsvorschriften Verwaltu
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Anlage 1 Anlage 2 in entsprechender
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Anlage 3 1.1 Bei der Berechnung der
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Zu § 11 1 Zu Absatz 2 Die Dienstst
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2.2 Der Antrag auf Verlängerung de
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Anlage zu VV Nr. 2.1 zu § 6 Anlage
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Frauenförderplan für die Dienstst
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Frauenförderplan für die Dienstst
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Frauenförderplan für die Dienstst
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Frauenförderplan für die Dienstst
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Frauenförderplan für die Dienstst
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Anlage zu VV Nr. 1.3 zu § 7 zur Gl
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