Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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9.6.1 Bestellung <strong>und</strong> Ansiedlung<br />
Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Hochschulen nehmen eine Son<strong>de</strong>rstellung ein. Diese begrün<strong>de</strong>t<br />
sich zum einen damit, dass sie vor ihrer Bestellung gewählt <strong>und</strong> nicht, wie für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltung vorgesehen, durch Ausschreibung ermittelt wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren sind an <strong>de</strong>n<br />
Hochschulen überwiegend mehr als 500 Beschäftigte tätig, so dass sich auch die Ausstattung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> ihre Tätigkeitsbereiche <strong>von</strong> <strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>rer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
unterschei<strong>de</strong>n. Hier spiegelt sich <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit erkennbare Trend wi<strong>de</strong>r, dass Rechte<br />
mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl vermehrt in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, dass sich die personelle<br />
<strong>und</strong> sächliche Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl<br />
verbessert <strong>und</strong> auch die Mitarbeit in Gremien <strong>de</strong>r Dienststelle zun<strong>im</strong>mt.<br />
Von <strong>de</strong>n 32 Hochschulen, die in die Auswertung eingingen, hatten alle min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
<strong>und</strong> 81,3 % (26) auch min<strong>de</strong>stens eine stellvertreten<strong>de</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
bestellt. Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, mehr als eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte zu bestellen,<br />
wur<strong>de</strong> selten Gebrauch gemacht. Insgesamt nutzten nur vier Hochschulen (12,5 %) diese Möglichkeit.<br />
Eine Hochschule hatte zwei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong> drei Hochschulen hatten<br />
sogar drei <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt. Insgesamt waren am 31.12.2003 somit 39 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />
an Hochschulen tätig. Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, mehr als eine Stellvertreterin zu<br />
bestellen, wur<strong>de</strong> häufiger Gebrauch gemacht. 14 Hochschulen (43,8 %; lan<strong>de</strong>sweit 10,1 %) hatten<br />
zwei <strong>und</strong> mehr Stellvertreterinnen bestellt. Am 31.12.2003 gab es insgesamt 51 stellvertreten<strong>de</strong><br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />
Die Bestellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten – als organisatorischer Akt – erfolgt durch die<br />
Dienststelle. Für die Hochschulen gilt die Beson<strong>de</strong>rheit, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte vor<br />
ihrer Bestellung gewählt wird. Somit ist eine Ausschreibung entbehrlich (VV Nr. 1.2 zu § 15<br />
Abs. 1 LGG). Einzelheiten <strong>de</strong>r Wahl, <strong>de</strong>r Bestellung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Amtszeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
<strong>und</strong> ihrer Stellvertretung an Hochschulen regelt die jeweilige Gr<strong>und</strong>ordnung.<br />
Von <strong>de</strong>n insgesamt 39 bestellten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten waren 14 Beamtinnen <strong>und</strong> 25 Angestellte.<br />
Die Beamtinnen befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen A 12 – A 15 sowie C 1 – C<br />
3, wobei die Besoldungsgruppe C 3 (Professorinnen) mit 42,9 % (6) am häufigsten vertreten war.<br />
Mit einer Ausnahme, die nach A 12 besol<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, befan<strong>de</strong>n sich alle (92,9 %) <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
<strong>im</strong> höheren Dienst. Die Angestellten waren in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT X<br />
– BAT I eingruppiert, wobei die überwiegen<strong>de</strong> Mehrheit (56 %; 14) in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen<br />
BAT II b – I eingruppiert war. 28 % (7) befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT IV b –<br />
BAT III. Nur 12 % (3) befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT V c – V a. Lediglich eine<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (4 %) befand sich <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen BAT X – VI b.<br />
Das Besoldungs- bzw. Vergütungsniveau <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen lag niedriger als das <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />
Von <strong>de</strong>n 51 stellvertreten<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten waren 17 Beamtinnen<br />
<strong>und</strong> 34 Angestellte. Die Beamtinnen befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen A 11 – A<br />
14 sowie C 2 <strong>und</strong> C 3. Auch hier war die Besoldungsgruppe C 3 mit 41,2 % (7) am häufigsten<br />
vertreten. Bei <strong>de</strong>n Angestellten waren nur noch 35,3 % (12) in die Vergütungsgruppe BAT II b –<br />
I <strong>und</strong> 14,7 % in BAT IV b – III eingruppiert. In <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen V c – V a betrug <strong>de</strong>r<br />
Anteil hingegen 23,5 %, in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT X – BAT VI b sogar 26,5 %.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass die Besoldung/Vergütung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong><br />
Wesentlichen <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an ihre Tätigkeit entsprach.<br />
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