Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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Lan<strong>de</strong>sverwaltung einen für sie gültigen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan, die Kernpunkte entsprechen jedoch<br />
nicht <strong>im</strong>mer <strong>de</strong>n gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s LGG. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne sind Bestandteil personalplanerischer<br />
Konzepte, die Ziele, Maßnahmen <strong>und</strong> Verfahren für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r beruflichen<br />
<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> für die jeweilige Dienststelle festlegen, um eine vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> abzubauen. Sie sollen <strong>im</strong> Gegensatz zu Einzelmaßnahmen die<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Strukturen <strong>und</strong> die daraus ggf. ableitbaren Benachteiligungsmechanismen erkennen<br />
helfen <strong>und</strong> Möglichkeiten zur Beeinflussung <strong>und</strong> Verän<strong>de</strong>rung aufzeigen. Dies gilt es durch die<br />
Personalstellen insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Erarbeitung neuer Konzepte <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung<br />
zu nutzen.<br />
Die Dienststellen haben <strong>de</strong>n Auftrag, ein regelmäßiges Controlling <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne durchzuführen.<br />
Das LGG sieht in § 5 a vor, dass die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne sowie die Berichte hierzu <strong>de</strong>n<br />
aufsichtsführen<strong>de</strong>n Dienststellen vorzulegen sind. Im Rahmen <strong>de</strong>r Aufsicht müssen diese auch<br />
eine inhaltliche Prüfung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne vornehmen, die ggf. Nachbesserungen <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />
nach sich zieht.<br />
2.6 Handlungsbedarf <strong>und</strong> Folgerungen<br />
Diejenigen Dienststellen, die ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans<br />
noch nicht erfüllt haben, sind gehalten, dies schnellstmöglich nachzuholen. An<strong>de</strong>re Dienststellen<br />
müssen ihre <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne anlässlich eines Controllings bzw. <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fortschreibung<br />
nachbessern, damit sie <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG entsprechen. Dies ist Voraussetzung<br />
für die Einbeziehung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne in die Personalentwicklung <strong>de</strong>r Dienststelle, da damit<br />
die Weichen für künftige Personalentscheidungen gestellt wer<strong>de</strong>n. Die Erarbeitung <strong>von</strong> Ziel-<br />
<strong>und</strong> Zeitvorgaben als Leitlinie <strong>de</strong>r Personalentwicklung begrün<strong>de</strong>t die Entwicklung <strong>von</strong> zielgerichteten<br />
auf die spezifischen Gegebenheiten <strong>de</strong>r Dienststelle ausgerichteten Maßnahmen. Nur<br />
das Zusammenspiel <strong>von</strong> einzelfallbezogener Personalentscheidung nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Bestenauslese<br />
<strong>und</strong> gezielter nach <strong>Gleichstellung</strong>sgesichtspunkten ausgerichteter Personalplanung<br />
bringt eine neue Qualität. Eine bessere Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie, Maßnahmen für<br />
Qualifizierungen, auch speziell für Schreibkräfte, <strong>und</strong> die Verbesserung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen<br />
(Motivation, Berufszufrie<strong>de</strong>nheit, Ges<strong>und</strong>heitsför<strong>de</strong>rung) sind beispielhafte Handlungsfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans. Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong>r Controllingstrukturen<br />
sind zügig anzugehen. Die Umsetzung <strong>und</strong> Weiterverfolgung <strong>de</strong>s Ziel- <strong>und</strong> Maßnahmenkataloges<br />
wird auch <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung fortan als kontinuierlicher<br />
Prozess zu <strong>de</strong>n permanenten Aufgaben <strong>de</strong>r Dienststellen gehören.<br />
Die Ressorts wer<strong>de</strong>n die Entwicklung für ihren jeweiligen Geschäftsbereich genau beobachten,<br />
überprüfen <strong>und</strong> bei Bedarf unterstützend eingreifen.<br />
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