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Anhang zur Konzernrechnung<br />

Eigenmittel<br />

Die Eigenmittelbasis dient in erster Linie dazu, die geschäftsinhärenten Risiken abzudecken.<br />

Dementsprechend ist die aktive Bewirtschaftung von Umfang und Struktur der Eigenmittel von<br />

zentraler Bedeutung. Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung wird nebst anderen Kriterien<br />

primär nach Massgabe der Bestimmungen und Verhältniszahlen des Basler Komitees für Bankenaufsicht<br />

überwacht und gesteuert. Die Einhaltung der Eigenmittelvorschriften nach den gesetzlichen<br />

Vorgaben der Schweiz und deren Aufsichtsbehörde (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht<br />

FINMA) ist eine zwingende Voraussetzung. Die extern auferlegten Eigenmittelanforderungen<br />

wurden im Berichtsjahr wie auch in der Vergangenheit ausnahmslos erfüllt.<br />

Eigenmittel<br />

1. Eigenmittelbewirtschaftung<br />

Die vorrangigen Ziele der Eigenmittelbewirtschaftung sind die Unterstützung des Wachstums<br />

und die Schaffung von Mehrwert für die Aktionäre unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen<br />

Mindestanforderungen. Durch die Aufrechterhaltung einer soliden Kapitalstruktur wird zudem<br />

die Finanzkraft und Kreditwürdigkeit der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe gegenüber Geschäftspartnern und<br />

Kunden demonstriert.<br />

Die Bewirtschaftung der Eigenmittel erfolgt unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds<br />

und des Risikoprofils aller Geschäftsaktivitäten. Um die Kapitalstruktur aufrecht zu erhalten oder<br />

an veränderte Bedürfnisse anzupassen, stehen zahlreiche Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung<br />

wie beispielsweise flexible Dividendenausschüttungen, Kapitalrückzahlungen oder auch die<br />

Beschaffung von diversen Kapitalformen (Tier 1 bis Tier 3). Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen<br />

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr bezüglich den Zielen, Handlungsgrundsätzen oder<br />

Prozessen.<br />

2. Regulatorische Anforderungen<br />

Seit dem 1. Januar 2007 sind in der Schweiz die neuen Eigenmittelvorschriften (Basel II) in Kraft,<br />

welche die bisherigen Eigenmittelvorschriften (Basel I) ersetzten. Den Banken wurde eine Übergangsfrist<br />

von einem Jahr gewährt. Die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe hat die Umstellung auf die neuen regulatorischen<br />

Bestimmungen per 1. Januar 2008 vollzogen.<br />

Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen steht den Banken unter Basel II eine Auswahl<br />

verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe verwendet den internationalen<br />

Standardansatz (SA-BIZ) für Kreditrisiken, das Standardverfahren für Marktrisiken sowie den Basisindikatoransatz<br />

für Operationelle Risiken. Im Rahmen der Minderung von Kreditrisiken (Risk<br />

Mitigation) wird der umfassende Ansatz mit Standard-Haircuts bei der Anrechnung von Sicherheiten<br />

verwendet.<br />

Aufgrund der Anerkennung der Fair Value Option durch die FINMA gemäss Abschnitt V. FINMA-<br />

RS 08/34 (Anpassung Kernkapital) werden nicht realisierte Gewinne bzw. Verluste bei der Berechnung<br />

des Kernkapitals berücksichtigt. Davon ausgenommen sind die gemäss IFRS vorgenommenen<br />

Wertanpassungen der eigenen Verbindlichkeiten infolge der Veränderung der eigenen<br />

Kreditwürdigkeit. Unter Einbezug der Wertanpassungen der eigenen Verbindlichkeiten beträgt<br />

das Kernkapital CHF 1’264.4 Mio. und die BIZ-Tier-1-Kapitalquote 21.4%.<br />

Für die Eigenmittelberechnung wurde im Berichts- und im Vorjahr der gleiche Konsolidierungskreis<br />

wie für die Rechnungslegung verwendet. Für detaillierte Angaben wird auf die Tabellen<br />

«Wichtigste Gruppengesellschaften» und «Änderungen im Konsolidierungskreis» im Anhang zur<br />

Konzernrechnung verwiesen. Ausser den gesetzlich zwingenden Vorschriften bestehen keine Restriktionen,<br />

welche die Übertragung von Geldern oder Eigenmitteln innerhalb der Gruppe verhindern.<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009 F-95

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