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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Informationen zur Corporate Governance<br />

Bei Bedarf werden Ad-hoc-Ausschüsse gebildet, beispielsweise betreffend Mergers &<br />

Acquisitions-Projekte. Im Berichtsjahr wurden keine Ad-hoc-Ausschüsse errichtet.<br />

Interne Revision<br />

Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen<br />

Aufsichts- und Kontrollpflichten in der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe und nimmt die ihr<br />

übertragenen Prüfungsaufgaben wahr. Die Pflichten und Rechte der internen Revision<br />

sind in einem separaten Reglement festgehalten. Die interne Revision verfügt<br />

über ein unbeschränktes Prüfungsrecht innerhalb aller Gruppengesellschaften; es<br />

stehen ihr sämtliche Geschäftsunterlagen jederzeit zur Einsichtnahme offen. Die interne<br />

Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt und nimmt regelmässig an den Sitzungen<br />

des Audit Committee und des IT Committee teil. Ihre Prüftätigkeit richtet sich<br />

nach den Vorgaben des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (SVIR). Die<br />

interne Revision koordiniert ihre Tätigkeit mit der externen Revisionsstelle gemäss<br />

den berufsständischen Vorgaben.<br />

3.6 Kompetenzregelung<br />

Verwaltungsrat<br />

Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung<br />

der Holding und der Gruppe aus. Er verabschiedet und überarbeitet regelmässig<br />

das Leitbild und die Strategie der Gruppe, erlässt die notwendigen Weisungen<br />

und Richtlinien und legt die Organisation und die Risikopolitik der Gruppe fest. Zudem<br />

nimmt er die Berichterstattung über die Existenz, Angemessenheit und Wirksamkeit<br />

des internen Kontrollsystems entgegen. Er beaufsichtigt und kontrolliert die<br />

mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für<br />

die Ernennung und Abberufung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung sowie<br />

des Leiters der internen Revision. Er genehmigt ausserdem die Ernennungen und<br />

Beförderungen von Kadermitarbeitenden der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe. Im Übrigen nimmt er<br />

die ihm vom Gesetz (Art. 716a OR) zugewiesenen Aufgaben wahr. Die Abgrenzung<br />

der Kompetenzen zwischen dem Verwaltungsrat, dessen Ausschüssen, dem CEO und<br />

der Gruppenleitung ist im Organisationsreglement der Gruppe festgelegt (www.vontobel.com<br />

> Investor & Media Relations > Generalversammlung). Unter anderem sind<br />

vom Verwaltungsrat der Kauf und Verkauf von Beteiligungen, die Eröffnung und<br />

Schliessung von Gruppengesellschaften sowie von Zweigniederlassungen, die Aufnahme<br />

von Krediten und Anleihen und die Vergabe von Anleihen oder Garantien ab<br />

einer bestimmten Höhe zu genehmigen. Investitionsvorhaben und andere geldwirksame<br />

Entscheidungen sind ebenfalls ab einer bestimmten Höhe vom Verwaltungsrat<br />

zu genehmigen.<br />

Gruppenleitung<br />

Die Gruppenleitung ist das dem Verwaltungsrat untergeordnete geschäftsführende<br />

Organ der Gruppe. Sie ist zuständig für alle Gruppenbelange, die nicht durch das Gesetz,<br />

die Statuten oder das Organisationsreglement ausdrücklich dem Verwaltungsrat<br />

der <strong>Vontobel</strong> Holding AG oder einer Gruppengesellschaft vorbehalten sind. Sie handelt<br />

als Gremium. Alle Entscheide müssen durch das Kollegium getroffen werden. Bei<br />

Differenzen entscheidet der CEO. Der Gruppenleitung obliegen insbesondere die<br />

Entwicklung einer gruppenweiten Geschäftsstrategie zuhanden des Verwaltungs-<br />

F-46 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009

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