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Anhang zur Konzernrechnung<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Abgrenzung der Erträge<br />

Erträge für über einen gewissen Zeitraum erbrachte Dienstleistungen werden anteilmässig während<br />

der Dauer der Dienstleistung erfasst. Darunter fallen zum Beispiel Vermögensverwaltungsund<br />

Depotgebühren. Erfolgs- und leistungsbasierte Erträge werden erst erfasst, wenn alle<br />

Erfolgs- resp. Leistungskriterien erfüllt sind. Solche Erträge können zum Beispiel im Corporate<br />

Finance und im Geschäft mit Hedge Funds anfallen. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt.<br />

Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.<br />

3.3 Finanzinstrumente<br />

Erstmalige Erfassung<br />

Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Abschlusstag (Trade Date) in<br />

der Bilanz verbucht. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert<br />

resp. eine finanzielle Schuld gemäss den Kriterien von IAS 39 der entsprechenden Kategorie<br />

zugeordnet und zum Fair Value der erbrachten resp. erhaltenen Gegenleistung inkl. direkt zurechenbaren<br />

Transaktionskosten bewertet. Bei Handelsbeständen und anderen Finanzinstrumenten<br />

zu Fair Value («Fair Value through Profit and Loss») werden die Transaktionskosten sofort<br />

erfolgswirksam erfasst.<br />

Bestimmung des Fair Value und Erfassung des «Day 1 Profit»<br />

Für Angaben zur Bestimmung des Fair Value von Finanzinstrumenten, zur Fair-Value-Hierarchie,<br />

zu den Bewertungsmethoden und zum «Day 1 Profit» wird auf die Anmerkung 34 «Fair Value<br />

von Finanzinstrumenten» sowie die Anmerkung 35 «Level-3-Finanzinstrumente» verwiesen.<br />

Handelsbestände und andere Finanzinstrumente zu Fair Value<br />

(«Fair Value through Profit and Loss»)<br />

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Schulden werden unter<br />

«Handelsbestände» resp. «Verpflichtungen aus Handelsbeständen» zum Fair Value bilanziert.<br />

Gewinne und Verluste aus Veräusserungen und Rückzahlungen, Zins- und Dividendenerfolg<br />

sowie Veränderungen des Fair Value werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» erfasst.<br />

Sofern die Kriterien gemäss IAS 39 erfüllt sind, kann ein Finanzinstrument bei seiner erstmaligen<br />

Erfassung der Kategorie «Andere Finanzinstrumente zu Fair Value» zugeordnet und unter «Andere<br />

finanzielle Vermögenswerte zu Fair Value» resp. «Andere finanzielle Verpflichtungen zu Fair<br />

Value» bilanziert werden. Die erfolgsmässige Behandlung erfolgt analog zu den Handelsbeständen.<br />

Im Rahmen des Emissionsgeschäfts bilanziert die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe einerseits strukturierte Produkte,<br />

die ein Schuldinstrument und ein eingebettetes Derivat enthalten, in der Position «Andere<br />

finanzielle Verpflichtungen zu Fair Value» und andererseits die Zinsinstrumente, die zwecks Wiederanlage<br />

des Emissionserlöses und zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken dieser strukturierten<br />

Produkte eingegangen werden, in der Position «Andere finanzielle Vermögenswerte zu<br />

Fair Value». Ausserdem werden in der Position «Andere finanzielle Vermögenswerte zu Fair<br />

Value» auch einige designierte Portfolios von Beteiligungspapieren und Fondsanteilen ausserhalb<br />

des Handelsgeschäfts ausgewiesen.<br />

Gestützt auf eine dokumentierte Strategie erfolgen die Bewirtschaftung, Bewertung und Berichterstattung<br />

an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung sowohl für die strukturierten Produkte<br />

und die zugeordneten Zinsinstrumente aus dem Emissionsgeschäft als auch für die Beteiligungspapiere<br />

und Fondsanteile ausserhalb des Handelsgeschäfts auf einer Fair-Value-Basis. Im Emissionsgeschäft<br />

wird damit eine konsistente Behandlung der emittierten Produkte und der zugeordneten<br />

Sicherungsgeschäfte erreicht.<br />

74 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010<br />

Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen («Available-for-Sale»)<br />

Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Nicht<br />

realisierte Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst, bis die Finanzanlage verkauft<br />

oder als wertgemindert beurteilt wird. Aktien sowie ähnliche Wertschriften und Rechte<br />

werden als wertgemindert eingestuft, wenn die Anschaffungskosten infolge einer signifikanten<br />

oder länger anhaltenden Abnahme des Fair Value nicht zurückerlangt werden könnten. Bei einem<br />

Zinsinstrument tritt eine Wertminderung bei einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit<br />

oder anderen Anzeichen von Schwierigkeiten des entsprechenden Schuldners ein. Liegt<br />

eine Wertminderung vor, wird der vorher im sonstigen Ergebnis erfasste Verlust in die Position<br />

«Übriger Erfolg» transferiert. Wertaufholungen von Schuldinstrumenten werden in der Position<br />

«Übriger Erfolg», Wertaufholungen von Beteiligungsinstrumenten hingegen im sonstigen Ergeb-

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