Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate
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Anhang zur Konzernrechnung<br />
Rechnungslegungsgrundsätze<br />
Abgrenzung der Erträge<br />
Erträge für über einen gewissen Zeitraum erbrachte Dienstleistungen werden anteilmässig während<br />
der Dauer der Dienstleistung erfasst. Darunter fallen zum Beispiel Vermögensverwaltungsund<br />
Depotgebühren. Erfolgs- und leistungsbasierte Erträge werden erst erfasst, wenn alle<br />
Erfolgs- resp. Leistungskriterien erfüllt sind. Solche Erträge können zum Beispiel im Corporate<br />
Finance und im Geschäft mit Hedge Funds anfallen. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt.<br />
Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.<br />
3.3 Finanzinstrumente<br />
Erstmalige Erfassung<br />
Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Abschlusstag (Trade Date) in<br />
der Bilanz verbucht. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert<br />
resp. eine finanzielle Schuld gemäss den Kriterien von IAS 39 der entsprechenden Kategorie<br />
zugeordnet und zum Fair Value der erbrachten resp. erhaltenen Gegenleistung inkl. direkt zurechenbaren<br />
Transaktionskosten bewertet. Bei Handelsbeständen und anderen Finanzinstrumenten<br />
zu Fair Value («Fair Value through Profit and Loss») werden die Transaktionskosten sofort<br />
erfolgswirksam erfasst.<br />
Bestimmung des Fair Value und Erfassung des «Day 1 Profit»<br />
Für Angaben zur Bestimmung des Fair Value von Finanzinstrumenten, zur Fair-Value-Hierarchie,<br />
zu den Bewertungsmethoden und zum «Day 1 Profit» wird auf die Anmerkung 34 «Fair Value<br />
von Finanzinstrumenten» sowie die Anmerkung 35 «Level-3-Finanzinstrumente» verwiesen.<br />
Handelsbestände und andere Finanzinstrumente zu Fair Value<br />
(«Fair Value through Profit and Loss»)<br />
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Schulden werden unter<br />
«Handelsbestände» resp. «Verpflichtungen aus Handelsbeständen» zum Fair Value bilanziert.<br />
Gewinne und Verluste aus Veräusserungen und Rückzahlungen, Zins- und Dividendenerfolg<br />
sowie Veränderungen des Fair Value werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» erfasst.<br />
Sofern die Kriterien gemäss IAS 39 erfüllt sind, kann ein Finanzinstrument bei seiner erstmaligen<br />
Erfassung der Kategorie «Andere Finanzinstrumente zu Fair Value» zugeordnet und unter «Andere<br />
finanzielle Vermögenswerte zu Fair Value» resp. «Andere finanzielle Verpflichtungen zu Fair<br />
Value» bilanziert werden. Die erfolgsmässige Behandlung erfolgt analog zu den Handelsbeständen.<br />
Im Rahmen des Emissionsgeschäfts bilanziert die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe einerseits strukturierte Produkte,<br />
die ein Schuldinstrument und ein eingebettetes Derivat enthalten, in der Position «Andere<br />
finanzielle Verpflichtungen zu Fair Value» und andererseits die Zinsinstrumente, die zwecks Wiederanlage<br />
des Emissionserlöses und zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken dieser strukturierten<br />
Produkte eingegangen werden, in der Position «Andere finanzielle Vermögenswerte zu<br />
Fair Value». Ausserdem werden in der Position «Andere finanzielle Vermögenswerte zu Fair<br />
Value» auch einige designierte Portfolios von Beteiligungspapieren und Fondsanteilen ausserhalb<br />
des Handelsgeschäfts ausgewiesen.<br />
Gestützt auf eine dokumentierte Strategie erfolgen die Bewirtschaftung, Bewertung und Berichterstattung<br />
an den Verwaltungsrat und die Gruppenleitung sowohl für die strukturierten Produkte<br />
und die zugeordneten Zinsinstrumente aus dem Emissionsgeschäft als auch für die Beteiligungspapiere<br />
und Fondsanteile ausserhalb des Handelsgeschäfts auf einer Fair-Value-Basis. Im Emissionsgeschäft<br />
wird damit eine konsistente Behandlung der emittierten Produkte und der zugeordneten<br />
Sicherungsgeschäfte erreicht.<br />
74 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010<br />
Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen («Available-for-Sale»)<br />
Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Nicht<br />
realisierte Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst, bis die Finanzanlage verkauft<br />
oder als wertgemindert beurteilt wird. Aktien sowie ähnliche Wertschriften und Rechte<br />
werden als wertgemindert eingestuft, wenn die Anschaffungskosten infolge einer signifikanten<br />
oder länger anhaltenden Abnahme des Fair Value nicht zurückerlangt werden könnten. Bei einem<br />
Zinsinstrument tritt eine Wertminderung bei einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit<br />
oder anderen Anzeichen von Schwierigkeiten des entsprechenden Schuldners ein. Liegt<br />
eine Wertminderung vor, wird der vorher im sonstigen Ergebnis erfasste Verlust in die Position<br />
«Übriger Erfolg» transferiert. Wertaufholungen von Schuldinstrumenten werden in der Position<br />
«Übriger Erfolg», Wertaufholungen von Beteiligungsinstrumenten hingegen im sonstigen Ergeb-