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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Informationen zur Corporate Governance<br />

Raiffeisen Schweiz haben ferner ein gegenseitiges Vorkaufsrecht, sofern Raiffeisen<br />

Schweiz ihre Beteiligung bzw. die Poolmitglieder ihre vom Pool erfassten Aktien vor<br />

Beendigung der Kooperation an einen Dritten veräussern wollen. In allen diesen<br />

Fällen gilt der dannzumal jeweils vorherrschende Marktpreis, beruhend auf den sechzigtägigen,<br />

volumengewichteten Durchschnittskursen. Schliesslich haben sich die<br />

Poolmitglieder verpflichtet, im Falle eines geplanten Kontrollverkaufs an einen Dritten,<br />

wodurch dieser Dritte 33 1 ∕3% der Stimmrechte der <strong>Vontobel</strong> Holding AG überschreiten<br />

würde, die entsprechende Anzahl Aktien der Raiffeisen Schweiz vorgängig<br />

zum Kauf anzudienen. Hier gilt der dannzumal vorherrschende Marktpreis zuzüglich<br />

einer angemessenen Kontrollprämie. Die Vorkaufsrechte und die Andienungspflicht<br />

gelten nicht für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots durch einen Dritten.<br />

Sofern Raiffeisen Schweiz nicht ihrerseits mindestens ein gleichwertiges öffentliches<br />

Übernahmeangebot unterbreitet, sind die Poolmitglieder frei, das Drittangebot anzunehmen<br />

oder nicht.<br />

Während der Dauer der Kooperation hat die Raiffeisen Schweiz das Recht, einen<br />

Vertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat der <strong>Vontobel</strong> Holding AG vorzuschlagen.<br />

Die Poolmitglieder haben sich verpflichtet, mit allen ihren Aktien für die Wahl dieses<br />

Vertreters zu stimmen. Spiegelbildlich hat die <strong>Vontobel</strong> Holding AG ein Gastrecht im<br />

Verwaltungsrat der Raiffeisen Schweiz. Ansonsten enthält der Beteiligungsvertrag<br />

keinerlei Stimmbindungen zwischen den Poolmitgliedern und Raiffeisen Schweiz oder<br />

Veto-Rechte zugunsten von Raiffeisen Schweiz. Namentlich sind die Poolmitglieder<br />

in der Ausübung der Stimmrechte aus ihren Aktien gemäss den Bestimmungen des<br />

unter ihnen geltenden Poolvertrages (siehe oben) frei, und es bestehen keinerlei<br />

Vereinbarungen in Bezug auf die Entscheidfindung oder Beschlussfassung im Verwaltungsrat<br />

der <strong>Vontobel</strong> Holding AG.<br />

Der Beteiligungsvertrag endet im Wesentlichen mit dem vertragskonformen Verkauf<br />

aller durch den Pool erfassten Aktien an Raiffeisen Schweiz (bei Ausübung des Vorkaufsrechts)<br />

oder an Dritte bzw. mit dem vertragskonformen Verkauf der Aktien der<br />

Raiffeisen Schweiz an die berechtigten Poolmitglieder (bei Ausübung des Vorkaufsrechts)<br />

oder an Dritte, spätestens jedoch, nachdem die Beteiligung der Raiffeisen<br />

Schweiz infolge Beendigung der Kooperation auf die <strong>Vontobel</strong> Holding AG bzw. die<br />

Poolmitglieder zurück übertragen wurde.<br />

Mit Datum vom 4. Juni 2004 hat die Übernahmekommission in einer Empfehlung<br />

festgestellt, dass die Beteiligungsnahme durch Raiffeisen Schweiz und die Einräumung<br />

der oben beschriebenen Rechte die Angebotspflicht nicht auslöst. Die Raiffeisen<br />

Schweiz und die Poolmitglieder bilden demzufolge keine angebotspflichtige<br />

Gruppe.<br />

1.3 Kreuzbeteiligungen<br />

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen zwischen der <strong>Vontobel</strong> Holding AG und deren<br />

Tochtergesellschaften mit anderen Aktiengesellschaften, die 5% des Kapitals oder<br />

der Stimmrechte überschreiten.<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010 41

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