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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Anhang zur Konzernrechnung<br />

Risikomanagement und Risikokontrolle<br />

3. Liquiditätsrisiko und Refinanzierung<br />

Das Liquiditätsrisiko entspricht der Gefahr, der kurzfristigen Deckung eines Finanzierungsbedarfes<br />

nicht jederzeit nachkommen zu können (Unmöglichkeit der Substitution oder Prolongation<br />

von Passivgeldern, Mittelabflüsse durch Beanspruchung von Kreditzusagen oder Margenanforderungen<br />

usw.). Durch eine Diversifikation der Refinanzierungsquellen sowie über den Zugang zum<br />

Repo-Markt kann Liquidität auf gedeckter Basis bei Bedarf rasch zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Liquidität wird täglich überwacht und gewährleistet. Auch die laufende Überwachung von<br />

Umfang und Qualität der verfügbaren Sicherheiten (Collateral) schafft die Voraussetzung, dass<br />

stets genügend Refinanzierungskapazität vorhanden bleibt. Im Falle einer unvorhergesehenen<br />

Anspannung der Liquiditätssituation kann zudem auf ein Portfolio von leicht liquidierbaren und<br />

werthaltigen Positionen zurückgegriffen werden.<br />

Die Fälligkeitsstruktur der Aktiven und Passiven ist aus Anmerkung 33 ersichtlich. Das Emissionsund<br />

Handelsgeschäft bedingt aus Liquiditätssicht ein tägliches Market Making. Daher werden die<br />

Bilanzpositionen Handelsbestände, positive Wiederbeschaffungswerte, andere finanzielle Vermögenswerte<br />

zu Fair Value, Verpflichtungen aus Handelsbeständen, negative Wiederbeschaffungswerte<br />

und andere finanzielle Verpflichtungen zu Fair Value nicht in einzelne Cash Flows zerlegt<br />

und auf verschiedene Laufzeitbänder verteilt, sondern zu Fair Value in der Spalte «auf Sicht»<br />

ausgewiesen. Bei den übrigen finanziellen Bilanzpositionen werden die Buchwerte in dem Laufzeitband<br />

ausgewiesen, in welchem gemäss den vertraglichen Bestimmungen die Zahlung frühestens<br />

verlangt werden kann. Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten würde eine Zerlegung<br />

in einzelne Cash Flows ein nur unwesentlich anderes Bild ergeben.<br />

4. Kreditrisiko<br />

4.1 Allgemeines<br />

Das Kreditrisiko entspricht der Gefahr von Verlusten aufgrund der Tatsache, dass eine Gegenpartei<br />

ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Im Falle der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe umfasst es:<br />

– Ausfallrisiken aus dem Lombardkreditgeschäft<br />

– Ausfallrisiken aus Bondpositionen (Emittentenrisiko)<br />

– Ausfallrisiken aus dem Geldmarktgeschäft<br />

– Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Securities Lending und Borrowing, Repo-Transaktionen,<br />

Collateral Management und Derivaten sowie<br />

– Ausfallrisiken im Rahmen der Abwicklung.<br />

Das kommerzielle Kreditgeschäft wird von der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe nicht betrieben.<br />

4.2 Kreditgeschäft mit privaten und institutionellen Anlagekunden<br />

Mit privaten und institutionellen Anlagekunden betreibt die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe grundsätzlich das<br />

Lombardkreditgeschäft, d.h. die Kreditgewährung mit Besicherung durch leicht verwertbare<br />

Wertpapiere. Als Voraussetzung für die Kreditgewährung werden dabei sogenannte «Rahmenkreditlimiten»<br />

pro Kunde gesprochen. Unter diese Limiten fallen sämtliche Exposures, welche<br />

gegenüber dem Kunden eingegangen werden. Diese Exposures (inklusive der von der Exposureart<br />

abhängigen Risikozuschläge) müssen grundsätzlich durch den sogenannten Belehnungswert<br />

der Sicherheiten (Wertpapiersicherheiten nach Risikoabschlägen) gedeckt sein. Nur in Ausnahmesituationen<br />

werden gegenüber diesen Kunden Exposures eingegangen, welche entweder nur<br />

bei Marktwertbetrachtung, nicht aber nach Anwendung von Sicherheitszu- und -abschlägen<br />

oder durch Sicherheiten gedeckt sind, die nach den Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht<br />

nicht anerkannt sind. Die Belehnungswerte für Positionen und Portfolios werden grundsätzlich<br />

gemäss dem sogenannten «umfassenden Ansatz» der Eigenmittelvorschriften des Basler<br />

Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) bestimmt. Dabei wird sowohl die Qualität der Sicherheiten<br />

(Volatilität, Rating, Liquidität und Handelbarkeit) als auch die Diversifikation des Portfolios<br />

berücksichtigt.<br />

In Fällen, in welchen die Exposures zwar durch Marktwerte, jedoch nicht durch Belehnungswerte<br />

(d.h. nach Berücksichtigung der Risikoabschläge) gedeckt sind, wird ein Mahnprozess ausgelöst<br />

mit dem Ziel, die Deckung durch Abbau der Exposures oder Einbringung zusätzlicher Sicherheiten<br />

wieder herzustellen.<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010 89

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