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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Informationen zur Corporate Governance<br />

Die Entschädigung der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates besteht aus einem<br />

Mindestbasishonorar, welches in bar ausbezahlt wird. Übersteigt die ausbezahlte Dividende<br />

100% des Nominalwertes der Namenaktie der <strong>Vontobel</strong> Holding AG, erhöht<br />

sich das Basishonorar entsprechend. Der das Basishonorar übersteigende Teil wird in<br />

Namenaktien der <strong>Vontobel</strong> Holding AG mit dreijähriger Sperrfrist ausbezahlt. Zusätzlich<br />

werden Pauschalspesen und effektive Kosten vergütet. Mitglieder von Ausschüssen<br />

erhalten eine weitere Entschädigung. Die Modalitäten zur Entschädigung des<br />

Verwaltungsrates werden jährlich vom NCC überprüft und festgelegt. Für das Geschäftsjahr<br />

2009 betrug der leistungsabhängige Teil für den Verwaltungsratspräsidenten<br />

189% (Vorjahr 160%) und für die übrigen Verwaltungsratsmitglieder im<br />

Durchschnitt 23% (Vorjahr 11%) des Basissalärs.<br />

Gruppenleitung<br />

Wie alle Mitarbeitenden der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe werden der CEO und die Mitglieder<br />

der Gruppenleitung systematisch und konsequent nach den Grundsätzen des Management<br />

by Objectives (MbO) geführt. Die Entschädigung der Gruppenleitungsmitglieder<br />

besteht aus einem Basissalär in bar und einem jährlich neu definierten variablen<br />

Bonus mit dem Charakter einer einmaligen Entschädigung. Für das<br />

Geschäftsjahr 2009 betrug der variable Bonus auf der Grundlage der individuellen<br />

Zielerreichungsanalyse für die Gruppenleitungsmitglieder im Durchschnitt 252%<br />

(Vorjahr 184%) des Basissalärs. Im Zusammenhang mit dem Aktienbeteiligungsplan<br />

wird die Hälfte des Bonus in bar ausbezahlt, die andere Hälfte in Form von auf drei<br />

Jahre gesperrten Namenaktien der <strong>Vontobel</strong> Holding AG. Die Anzahl dieser Bonus-<br />

Aktien bildet die Grundlage für die Anzahl Performance-Aktien, welche nach drei<br />

Jahren in Abhängigkeit von den Ergebnissen der vorangegangenen drei Geschäftsjahre<br />

zugeteilt werden. Nähere Angaben zu den Modalitäten werden im Anhang zur<br />

Konzernrechnung in Anmerkung 31 offengelegt. Der Entscheid über die Entschädigung<br />

der Gruppenleitungsmitglieder beziehungsweise bezüglich der einzelnen Komponenten<br />

liegt in der Zuständigkeit des NCC des Verwaltungsrates. Der Gesamt-Verwaltungsrat<br />

wird durch das NCC darüber informiert. Die Höhe des Basissalärs und<br />

des Bonus wird jährlich festgelegt.<br />

Der jährliche Bonus der Gruppenleitungsmitglieder wird auf Basis des Erreichungsgrads<br />

der individuellen Ziele und der Ziele des entsprechenden Geschäftsfeldes respektive<br />

der jeweiligen Supporteinheit sowie der Unternehmensziele festgelegt. Die<br />

Beurteilung umfasst Leistung und Führung. Das bedeutet, dass bei jedem Gruppenleitungsmitglied<br />

unter anderem<br />

–– die individuell vereinbarten Budgetziele<br />

–– die Prozess-/Struktur-/Systemziele<br />

–– die Kunden-/Markt-/Produktziele und<br />

–– die Kultur-/Kompetenz-/Personalziele<br />

bewertet und für die Festlegung des Bonus berücksichtigt werden. Die Beurteilung<br />

erfolgt weder formelbasiert noch nach fixen Gewichtungskriterien, viel mehr werden<br />

die unterschiedlichen, oben beschriebenen Elemente differenziert für die jeweilige<br />

Funktion des Gruppenleitungsmitglieds berücksichtigt. Mit diesen individuellen<br />

Leistungszielen soll auch gewährleistet werden, dass die Gruppenleitung und<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009 F-53

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