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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Informationen zur Corporate Governance<br />

bzw. die Poolmitglieder ihre vom Pool erfassten Aktien vor Beendigung der Kooperation<br />

an einen Dritten veräussern wollen. In allen diesen Fällen gilt der dannzumal jeweils<br />

vorherrschende Marktpreis, beruhend auf den sechzigtägigen, volumengewichteten<br />

Durchschnittskursen. Schliesslich haben sich die Poolmitglieder verpflichtet, im<br />

Falle eines geplanten Kontrollverkaufs an einen Dritten, wodurch dieser Dritte 33 1 ∕3%<br />

der Stimmrechte der <strong>Vontobel</strong> Holding AG überschreiten würde, die entsprechende<br />

Anzahl Aktien der Raiffeisen Schweiz vorgängig zum Kauf anzudienen. Hier gilt der<br />

dannzumal vorherrschende Marktpreis zuzüglich einer angemessenen Kontrollprämie.<br />

Die Vorkaufsrechte und die Andienungspflicht gelten nicht für den Fall eines öffentlichen<br />

Übernahmeangebots durch einen Dritten. Sofern Raiffeisen Schweiz nicht<br />

ihrerseits mindestens ein gleichwertiges öffentliches Übernahmeangebot unterbreitet,<br />

sind die Poolmitglieder frei, das Drittangebot anzunehmen oder nicht.<br />

Während der Dauer der Kooperation hat die Raiffeisen Schweiz das Recht, einen Vertreter<br />

zur Wahl in den Verwaltungsrat der <strong>Vontobel</strong> Holding AG vorzuschlagen. Die<br />

Poolmitglieder haben sich verpflichtet, mit allen ihren Aktien für die Wahl dieses Vertreters<br />

zu stimmen. Spiegelbildlich hat die <strong>Vontobel</strong> Holding AG ein Gastrecht im<br />

Verwaltungsrat der Raiffeisen Schweiz. Ansonsten enthält der Beteiligungsvertrag<br />

keinerlei Stimmbindungen zwischen den Poolmitgliedern und Raiffeisen Schweiz oder<br />

Veto-Rechte zugunsten von Raiffeisen Schweiz. Namentlich sind die Poolmitglieder<br />

in der Ausübung der Stimmrechte aus ihren Aktien gemäss den Bestimmungen des<br />

unter ihnen geltenden Poolvertrages (siehe oben) frei, und es bestehen keinerlei Vereinbarungen<br />

in Bezug auf die Entscheidfindung oder Beschlussfassung im Verwaltungsrat<br />

der <strong>Vontobel</strong> Holding AG.<br />

Der Beteiligungsvertrag endet im Wesentlichen mit dem vertragskonformen Verkauf<br />

aller durch den Pool erfassten Aktien an Raiffeisen Schweiz (bei Ausübung des Vorkaufsrechts)<br />

oder an Dritte bzw. mit dem vertragskonformen Verkauf der Aktien der<br />

Raiffeisen Schweiz an die berechtigten Poolmitglieder (bei Ausübung des Vorkaufsrechts)<br />

oder an Dritte, spätestens jedoch, nachdem die Beteiligung der Raiffeisen<br />

Schweiz infolge Beendigung der Kooperation auf die <strong>Vontobel</strong> Holding AG bzw. die<br />

Poolmitglieder zurück übertragen wurde.<br />

Mit Datum vom 4. Juni 2004 hat die Übernahmekommission in einer Empfehlung<br />

festgestellt, dass die Beteiligungsnahme durch Raiffeisen Schweiz und die Einräumung<br />

der oben beschriebenen Rechte die Angebotspflicht nicht auslöst. Die Raiffeisen<br />

Schweiz und die Poolmitglieder bilden demzufolge keine angebotspflichtige<br />

Gruppe.<br />

1.3 Kreuzbeteiligungen<br />

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen zwischen der <strong>Vontobel</strong> Holding AG und deren<br />

Tochtergesellschaften mit anderen Aktiengesellschaften, die 5% des Kapitals oder<br />

der Stimmrechte überschreiten.<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009 F-37

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