16.11.2013 Aufrufe

Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Informationen zur Corporate Governance<br />

6.4 Traktandierung<br />

Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens 0.5% des Aktienkapitals vertreten,<br />

können schriftlich und unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der<br />

Anträge die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Gemäss<br />

Art. 10 der Statuten muss ein entsprechendes Begehren mindestens zwei Monate vor<br />

Durchführung der Generalversammlung bei der Gesellschaft eintreffen.<br />

6.5 Eintragungen im Aktienbuch und Stellvertretung<br />

Stellvertretung an der Generalversammlung ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig.<br />

Vom Versand der Einladungen zur Generalversammlung bis einen Tag nach der<br />

Generalversammlung werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen.<br />

7. Kontrollwechsel und<br />

Abwehrmassnahmen<br />

7.1 Angebotspflicht<br />

Die Statuten sehen kein «opting-out» oder «opting-up» von der Angebotspflicht gemäss<br />

Art. 22 BEHG (Börsengesetz) vor. Die Instrumente der Gesellschaft zur Abwehr<br />

von Übernahmen bestehen im Wesentlichen aus folgenden, bereits oben beschriebenen<br />

Massnahmen:<br />

– Zurzeit sind 40% der Aktienstimmen langfristig in einem Aktionärbindungsvertrag<br />

gebunden (vergleiche 1.2 Bedeutende Aktionäre und stimmrechtsgebundene<br />

Gruppen von Aktionären).<br />

– Die Vinkulierungsbestimmungen erlauben dem Verwaltungsrat, die Eintragung<br />

von Aktionären oder Aktionärsgruppen im Aktienbuch bei Überschreitung von<br />

10% abzulehnen (vergleiche 6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung).<br />

– Eine Änderung der Vinkulierungsbestimmungen oder die Abberufung von mehr als<br />

einem Mitglied des Verwaltungsrates im gleichen Geschäftsjahr bedarf eines qualifizierten<br />

Mehrs (vergleiche 6.2 Statutarische Quoren).<br />

7.2 Kontrollwechselklauseln<br />

Die Verträge mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung<br />

sehen keine Vereinbarungen bei Kontrollwechseln (Kontrollwechselklauseln) vor. Im<br />

Fall eines Kontrollwechsels werden jedoch die Ansprüche aus dem Aktienbeteiligungsplan<br />

unmittelbar gewährt, sofern der Plan nicht fortgesetzt werden kann.<br />

8. Revisionsstelle<br />

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors<br />

Die Konzernrechnung sowie die Jahresrechnungen der <strong>Vontobel</strong> Holding AG und der<br />

Mehrheit der Tochtergesellschaften werden von Ernst & Young geprüft. Die übrigen<br />

Tochtergesellschaften werden durch andere Revisionsstellen geprüft. Die externe<br />

Revisionsstelle der <strong>Vontobel</strong> Holding AG wird an der ordentlichen Generalversammlung<br />

jeweils für ein Jahr gewählt. Die Wahl von Ernst & Young erfolgte erstmals bei<br />

der Gründung der <strong>Vontobel</strong> Holding AG im Jahre 1983. Leitender Revisor ist Iqbal<br />

Khan, der diese Funktion seit dem Geschäftsjahr 2009 ausübt. Der Rotationsrhythmus<br />

für dieses Amt beträgt in Übereinstimmung mit den bankengesetzlichen<br />

Vorschriften sieben Jahre. Die Rolle des aufsichtsrechtlichen leitenden Prüfers hat<br />

Iqbal Khan seit dem Geschäftsjahr 2009 inne.<br />

60 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!