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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Informationen zur Corporate Governance<br />

einzelne Mitglieder keine unangemessenen Risiken eingehen und die vom Verwaltungsrat<br />

genehmigte Risikopolitik adäquat umgesetzt wird. Die <strong>Vontobel</strong>-Gruppe<br />

gibt die detaillierten Ziele und deren Gewichtung bei der Bemessung der variablen<br />

Vergütung der einzelnen Gruppenleitungsmitglieder nicht bekannt. Eine Offenlegung<br />

würde auf Aktivitäten und auf Pläne von strategischer Bedeutung (z.B. Akquisitionsziele)<br />

hinweisen, was <strong>Vontobel</strong> Wettbewerbsnachteile verschaffen könnte. Es<br />

wäre davon auszugehen, dass Konkurrenzunternehmen die Informationen über die<br />

Ambitionen in den einzelnen Märkten zum Schaden der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe nutzen<br />

würden, z.B. auch für Kunden- und Mitarbeiterabwerbung.<br />

Grundsätzlich sind die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden (d.h. auch der Gruppenleitungsmitglieder<br />

der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe) auf maximal sechs Monate kündbar.<br />

Die Angaben über Entschädigungen, Aktienbesitz und Darlehen finden sich im Anhang<br />

der Konzernrechnung (Anmerkungen 30-33).<br />

6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

6.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung<br />

Die Übertragung der Namenaktien bedarf gemäss Art. 4 der Statuten der Zustimmung<br />

des Verwaltungsrates oder eines vom Verwaltungsrat bezeichneten Ausschusses.<br />

Werden die Namenaktien börsenmässig erworben, so geht das Eigentum<br />

an den Aktien mit der Übertragung auf den Erwerber über; werden sie ausserbörslich<br />

erworben, so geht das Eigentum auf den Erwerber über, sobald dieser bei der Gesellschaft<br />

ein Gesuch um Anerkennung als Aktionär eingereicht hat. In jedem Falle kann<br />

der Erwerber aber bis zu seiner Anerkennung durch die Gesellschaft weder das mit<br />

den Aktien verknüpfte Stimmrecht noch andere mit dem Stimmrecht zusammenhängende<br />

Rechte ausüben. In der Ausübung aller übrigen Aktionärsrechte ist der Erwerber<br />

nicht eingeschränkt.<br />

Der Verwaltungsrat kann einen Erwerber von Namenaktien als Vollaktionär ablehnen,<br />

wenn<br />

(a) die Anzahl der von ihm gehaltenen Namenaktien 10% der Gesamtzahl der im<br />

Handelsregister eingetragenen Namenaktien überschreitet. Diese Stimmrechtsbeschränkung<br />

dient der Sicherstellung klarer Kontrollverhältnisse. Die Generalversammlung<br />

kann sie jederzeit aufheben. Natürliche oder juristische Personen,<br />

die im Hinblick auf eine Umgehung der Eintragungsbeschränkung koordiniert<br />

vorgehen, gelten in Bezug auf diese Bestimmung als ein Erwerber. Die wohlerworbenen<br />

Rechte von Aktionären oder Aktionärsgruppierungen, welche bereits<br />

bei der öffentlichen Ankündigung der Einführung dieser Vinkulierungsbestimmung<br />

am 25. Januar 2001 mehr als 10% des Aktienkapitals auf sich vereinigt<br />

haben, bleiben gemäss Art. 4 der Statuten gewahrt. Im Berichtsjahr wurde eine<br />

Ausnahme dieser Vinkulierungsbestimmung gewährt: Dr. Hans <strong>Vontobel</strong> wurde<br />

mit zusätzlich 714'500 Namenaktien im Aktienbuch mit Stimmrecht aufgrund<br />

wohlerworbener Rechte respektive im Interesse der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe eingetragen.<br />

(b) der Erwerber auf Verlangen der Gesellschaft nicht ausdrücklich erklärt, dass er die<br />

Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat.<br />

F-54 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009

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