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Registrierungsformular - Vontobel Zertifikate

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Anhang zur Konzernrechnung<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

nis erfasst. Dies gilt auch für den Fall, dass eine im ersten Halbjahr erfasste Wertminderung durch<br />

eine Wertaufholung im zweiten Halbjahr teilweise oder ganz ausgeglichen wird. Beim Verkauf<br />

einer zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlage wird der kumulierte, vorher im sonstigen Ergebnis<br />

erfasste Gewinn oder Verlust in die Position «Übriger Erfolg» transferiert. Bei Teilverkäufen<br />

werden Gewinne und Verluste nach der Durchschnittsmethode ermittelt.<br />

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht abgegrenzt und<br />

zusammen mit den Dividendenerträgen im «Erfolg aus dem Zinsengeschäft» erfasst.<br />

Gewährte Ausleihungen<br />

Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode<br />

abzüglich allfälliger Einzelwertberichtigungen für Kreditrisiken. Aufgrund der Grösse<br />

und Struktur des Kreditportfolios sowie der Politik der <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Kredite grundsätzlich<br />

nur auf gedeckter Basis bzw. nur an Gegenparteien mit sehr hoher Bonität zu gewähren, werden<br />

für Kreditrisiken keine Pauschalwertberichtigungen gebildet. Eine Ausleihung wird als wertgemindert<br />

erachtet, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte gemäss Vertrag geschuldete<br />

Betrag einbringlich ist. Eine Wertminderung wird unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen<br />

und Verluste» verbucht und entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert der Ausleihung und<br />

dem auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes der Ausleihung ermittelten Barwert des<br />

voraussichtlich einbringlichen Betrages unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des<br />

Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Ursachen für eine Wertminderung können<br />

gegenparteien- oder länderspezifischer Natur sein.<br />

Zinserträge auf nicht überfälligen Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt und im<br />

«Erfolg aus dem Zinsengeschäft» erfasst. Erhöhungen oder Auflösungen von Wertberichtigungen<br />

werden unter «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste» verbucht. Eine Ausbuchung<br />

erfolgt in der Regel im Zeitpunkt, in welchem ein Rechtstitel den Abschluss des Verwertungsverfahrens<br />

bestätigt.<br />

Securities-Lending- und Borrowing-Geschäfte<br />

Der Transfer von Wertschriften im Rahmen von Securities-Lending-und-Borrowing-Geschäften<br />

(aufgrund der eigentlichen Lending- bzw. Borrowing-Transaktion oder als Deckung) wird nur<br />

dann bilanzwirksam verbucht, wenn die Risiken und Chancen aus dem Eigentum ebenfalls übertragen<br />

werden. Bei Securities-Lending-Geschäften wird die erhaltene Barhinterlage in der Bilanz<br />

als «Barhinterlagen aus Securities-Lending-Geschäften» erfasst. Bei Securities-Borrowing-<br />

Geschäften wird die geleistete Barhinterlage in der Bilanz als «Barhinterlagen aus Securities-<br />

Borrowing-Geschäften» ausgewiesen.<br />

Ausgeliehene oder als Sicherheit gelieferte Wertschriften, bei denen die Gegenpartei das uneingeschränkte<br />

Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung besitzt, werden in der Bilanzposition<br />

«Ausgeliehene oder als Sicherheit gelieferte Wertschriften» ausgewiesen.<br />

Gebühren und Zinsen aus Securities-Lending und -Borrowing werden im Zinsertrag resp. Zinsaufwand<br />

periodengerecht abgegrenzt.<br />

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte<br />

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte<br />

behandelt. Der Transfer von Wertschriften im Rahmen von Repurchase- und Reverse-Repurchase-<br />

Geschäften wird nur dann bilanzwirksam verbucht, wenn die Risiken und Chancen aus dem<br />

Eigentum ebenfalls übertragen werden.<br />

Bei Reverse-Repurchase-Geschäften wird die geleistete Barhinterlage in der Bilanz als «Barhinterlagen<br />

für Reverse-Repurchase-Geschäfte» erfasst. Bei Repurchase-Geschäften wird die erhaltene<br />

Barhinterlage in der Bilanz als «Barhinterlagen für Repurchase-Geschäfte» ausgewiesen.<br />

Gelieferte Wertschriften, bei denen die Gegenpartei das uneingeschränkte Recht zur Weiterveräusserung<br />

oder Verpfändung besitzt, werden in der Bilanzposition «Ausgeliehene oder als Sicherheit<br />

gelieferte Wertschriften» ausgewiesen.<br />

Zinsertrag aus Reverse-Repurchase-Geschäften sowie Zinsaufwand aus Repurchase-Geschäften<br />

werden periodengerecht abgegrenzt.<br />

<strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2010 75

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