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Informationen zur Corporate Governance<br />

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen<br />

Vergleiche 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats.<br />

3.3 Kreuzverflechtungen<br />

Es gibt keinerlei gegenseitige Einsitznahme in Verwaltungsräten von kotierten Gesellschaften.<br />

3.4 Wahl und Amtszeit<br />

Die Generalversammlung wählt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

in Einzelwahl. Der Verwaltungsrat konstituiert sich, abgesehen von der<br />

Wahl des Präsidenten, selbst. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf ein<br />

Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Gemäss internem Organisationsreglement haben<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates auf die Generalversammlung des Kalenderjahres,<br />

in dem sie siebzig Jahre alt werden, von ihrem Amt zurückzutreten. Für Angaben<br />

bezüglich der erstmaligen Wahl und der verbleibenden Amtsdauer je Verwaltungsratsmitglied<br />

siehe Tabelle unter 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats.<br />

3.5 Interne Organisation<br />

Verwaltungsrat<br />

Der Verwaltungsrat bestimmt aus seiner Mitte einen Vizepräsidenten. Der Verwaltungsratspräsident<br />

bezeichnet einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates<br />

zu sein braucht. Der Verwaltungsrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, in<br />

der Regel ein- bis zweimal pro Quartal, mindestens aber viermal jährlich. Die übliche<br />

Sitzungsdauer beträgt ungefähr acht Stunden. Im Berichtsjahr fanden sieben Sitzungen<br />

(im Februar, zwei Sitzungen im April, im Juli, Oktober, November und Dezember)<br />

statt, davon eine zweitägige Strategiesitzung. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig,<br />

wenn die absolute Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei<br />

Abstimmungen und Wahlen im Verwaltungsrat gilt gemäss Organisationsreglement<br />

die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme des Vorsitzenden. Bei Zirkularbeschlüssen muss die Mehrheit aller<br />

Verwaltungsratsmitglieder zustimmen.<br />

Der Verwaltungsrat kann einen Teil seiner Aufgaben an Ausschüsse delegieren. Es<br />

bestehen folgende ständige Ausschüsse: Nomination and Compensation Committee<br />

(NCC), Audit Committee (AC) und IT Committee (ITC). Deren Aufgaben und Kompetenzen<br />

sind reglementarisch festgehalten. Informationen zur Zusammensetzung der<br />

einzelnen Ausschüsse finden sich in der Tabelle unter 3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats.<br />

Nomination and Compensation Committee (NCC)<br />

Das NCC bereitet die Entscheide über alle wichtigen personellen und damit zusammenhängenden<br />

organisatorischen Fragen auf Stufe Gruppenleitung und oberstem<br />

Kader, einschliesslich Fragen der Entschädigung, zu Handen des Verwaltungsrats vor.<br />

Zudem entscheidet das NCC über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates<br />

der Holding mit Ausnahme des Präsidenten. An den Sitzungen des NCC sind der<br />

Vorsitzende der Gruppenleitung (CEO) sowie der Leiter Human Resources zugegen.<br />

Zur Behandlung der finanziellen Belange wird der Chief Financial Officer (CFO) bei-<br />

F-44 <strong>Vontobel</strong>-Gruppe, Geschäftsberichte 2009

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