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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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SCHULDEN-KOMPASS | TEILANALYSE C | 1.1 | 1.2<br />

Tab. 1.1.1: Pfändungsfreigrenzen und Regelsätze zur laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

Pfändungsfreigrenzen seit 1. Januar 2002<br />

Seit dem 1. Jan. 2002 gibt es eine neue Pfändungstabelle, die bundeseinheitlich gültig ist. Sie stellt das<br />

Existenzmin<strong>im</strong>um der Schuldneriinnen/Schuldner sicher und soll zugleich deren Arbeitsmotivation aufrecht erhalten.<br />

Nicht pfändbare Netto-Lohn-Summen bei Unterhaltspflicht für Anzahl der Personen: 0 939,99 EUR<br />

1 1279,99 EUR<br />

2 1479,99 EUR<br />

usw.<br />

Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach BSHG (Stand 1. Juli 2003)<br />

Rechnerischer Durchschnitt für Deutschland<br />

Haushaltsvorstand/Alleinstehender 291,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 146,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige vom 8. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 289,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 262,00 EUR<br />

Haushaltsangehörige von Beginn des 19. Lebensjahres 233,00 EUR<br />

<strong>Die</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt für einen Haushalt errechnet sich aus den haushaltsspezifischen Regelsätzen<br />

einschließlich einmaliger Leistungen und Warmmiete (ohne Strom).<br />

Quelle: BMFSFJ (Hrsg.): Was mache ich mit meinen Schulden?, 10. Aufl., Berlin 2003, S. 68ff.<br />

1.2 Aussagekraft der Daten des SOEP sowie der EVS zur Analyse der Verschuldung<br />

und <strong>Überschuldung</strong> von Privathaushalten.<br />

Da empirische Analysen und Ergebnisse nur so gut sein können wie die zu Grunde liegenden Daten<br />

der Stichprobe, seien einige wenige Anmerkungen zur Datenbasis des Sozioökonomischen Panels<br />

(SOEP) sowie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gemacht. 6<br />

Grunddesign der Datensätze:<br />

<strong>Die</strong> Datensätze der EVS sowie des SOEP weisen ein völlig unterschiedliches Grunddesign auf: während<br />

die EVS ein Querschnittdatensatz ist, der nur alle fünf Jahre erhoben wird, wurde das SOEP als<br />

Längsschnittdatensatz konzipiert (jährliche Befragung derselben Haushalte), wobei mit dem SOEP<br />

auch repräsentative Querschnittanalyen gemacht werden können. Das unterschiedliche Grunddesign<br />

ist jedoch keinesfalls ein Nachteil: durch den Panelcharakter des SOEP sind zusätzlich zu den<br />

Querschnittanalysen auch Untersuchungen zur Verweildauer <strong>private</strong>r Haushalte in Ver- bzw. <strong>Überschuldung</strong>slagen<br />

möglich.<br />

Stichprobenumfang und Repräsentativität:<br />

Da der Stichprobenumfang der EVS mit rd. 60.000 Privathaushalten <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong> zum SOEP mit<br />

rd. 12.700 erfassten Haushalten mehr als viermal so groß ist, sind grundsätzlich mit der EVS vielfältigere<br />

Differenzierungen der ver- und überschuldeten Haushalte nach regionalen und/oder soziodemografischen<br />

Merkmalen möglich als mit dem Datensatz des SOEP. Hervorgehoben sei jedoch,<br />

6 Für eine detaillierte Darstellung hierzu sei verwiesen auf: Z<strong>im</strong>mermann, Gunter E.: Aussagekraft der Daten des SOEP<br />

sowie der EVS 2003 zur Verschuldung und <strong>Überschuldung</strong> von Privathaushalten. Expertise <strong>im</strong> Auftrag des Bundesministeriums<br />

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karlsruhe Juli 2004.<br />

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