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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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SCHULDEN-KOMPASS | 1. ZENTRALE BEGRIFFE<br />

<strong>Die</strong> folgenden definitorischen Versuche dienen zur Eingrenzung des Phänomens <strong>Überschuldung</strong>:<br />

15 Groth, Ulf: Schuldnerberatung. Praktischer Leitfaden für die Sozialarbeit, Frankfurt a.M. 1984, S. 16.<br />

16 <strong>Die</strong>se Beschreibungen wurden u.a. auf den Wiesbadener Symposien 2002 und 2004 diskutiert.<br />

17 Diskussionsbeiträge auf den Wiesbadener Symposien 2002 und 2004.<br />

18 Vgl. Korczak, <strong>Die</strong>ter: Definitionen der Verschuldung und <strong>Überschuldung</strong> <strong>im</strong> europäischen Raum. Literaturrecherche <strong>im</strong><br />

Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, München April 2003, S. 26.<br />

16<br />

• Bei einer überschuldeten Person reicht der verbleibende Rest des monatlichen<br />

Einkommens nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Versicherung<br />

etc. zzgl. Ernährung) nicht aus, um Kreditraten zu bedienen. 15<br />

• <strong>Überschuldung</strong> ist mit Armut gleichzusetzen. In der Kreditgesellschaft ist arm,<br />

wer kreditunwürdig ist und damit keinen Zugang mehr zu Finanzdienstleistungen hat.<br />

Oftmals ist damit auch eine psychosoziale Destabilisierung sowie eine Ausgrenzung aus<br />

der Gesellschaft verbunden. 16<br />

• <strong>Überschuldung</strong> liegt vor, wenn das aktuelle und absehbare Vermögen und das absehbar<br />

gesicherte Erwerbspotenzial die aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr decken<br />

und damit eine dauerhafte Liquiditätsschwäche auslösen. 17<br />

Der wissenschaftliche Beirat des Schulden-Kompass 2003 hat sich auf folgende Annäherung des<br />

<strong>Überschuldung</strong>sbegriffs als eine Prozessbeschreibung geeinigt: 18<br />

• Subjektive <strong>Überschuldung</strong>: <strong>Die</strong> Person fühlt sich psychisch und finanziell überfordert,<br />

Schulden zurückzuzahlen.<br />

• Relative <strong>Überschuldung</strong>: Trotz Reduzierung des Lebensstils reicht der Einkommensrest<br />

nach Abzug der Lebenshaltungskosten (Miete, Energie, Versicherung,<br />

Grundnahrungsmittel, öffentliche Verkehrsmittel, Telefon, Kleidung etc.) nicht zur<br />

fristgerechten Schuldentilgung aus.<br />

• Absolute <strong>Überschuldung</strong> (Insolvenz): Einkommen und Vermögen des Schuldners reichen<br />

nicht mehr, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken.<br />

Mit dieser Definition, die einer Verlaufshypothese folgt, konnte der Schulden-Kompass 2004<br />

insbesondere mit der Teilanalyse C weiter ausgebaut werden. Doch trotz eines mittlerweile recht<br />

umfangreichen Konsens in der Wissenschaft steht die abschließende rechtliche, soziologische und<br />

ökonomische Definition von „<strong>Überschuldung</strong>“ weiterhin aus.

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