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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH A<br />

A. Private <strong>Überschuldung</strong>: Definitionsansätze <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong><br />

Private <strong>Überschuldung</strong> bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner auf absehbare Zeit nicht mehr<br />

in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. <strong>Die</strong> wirtschaftliche Situation des<br />

Schuldners und seiner Angehörigen verschlechtert sich nachhaltig, zieht höhere (Konsum-)<br />

Ausgaben nach sich („the poor pay more“ 5 ) und begrenzt die ökonomischen Aktivitäten auf ein<br />

Maß, dass sich schrittweise auch eine soziale Ausgrenzung vollzieht.<br />

<strong>Die</strong> Legaldefinitionen der Begriffe „Konkurs“ und „Insolvenz“ greifen diese soziale Realität nicht auf.<br />

Sie spiegeln pr<strong>im</strong>är die Gläubigerperspektive als die (drohende) wirtschaftliche Unmöglichkeit wider,<br />

be<strong>im</strong> Schuldner die ausstehende Forderung eintreiben zu können. 6 Gleichwohl zieht die Mehrheit<br />

der EU-Mitgliedstaaten und die USA die Legaldefinitionen für ihr Begriffsverständnis von <strong>private</strong>r<br />

<strong>Überschuldung</strong> heran.<br />

Land Legaldefinition „Konkurs“ oder „Insolvenz“<br />

Belgien Unfähigkeit/Unmöglichkeit des Schuldners, seine Schulden zu begleichen.<br />

Großbritannien Das Unvermögen des Schuldners,<br />

• die Schulden zu begleichen, die Gegenstand seines Konkursantrags sind, oder<br />

• die Schulden kurzfristig zurückzahlen zu können, oder<br />

• die Schulden auf absehbare Zeit ausgleichen zu können.<br />

Portugal Unmöglichkeit des Schuldners, seinen Zahlungspflichten fristgerecht nachzukommen.<br />

USA Wer nicht <strong>im</strong>stande ist, seine Schulden bei seinen Gläubigern zu zahlen, oder diese<br />

Schulden durch Verwertung seines Vermögens zu begleichen.<br />

Tabelle 1: Private <strong>Überschuldung</strong> - Konkursrechtliche Definitionsansätze (Beispielhafte Auswahl)<br />

Frankreich und die Skandinavischen Länder begreifen die <strong>private</strong> <strong>Überschuldung</strong> hingegen als soziales<br />

Phänomen der modernen Kreditgesellschaft und haben ihre Legaldefinition für „Insolvenz“ angepasst<br />

bzw. den Rechtsterminus der „<strong>Überschuldung</strong>“ eingeführt.<br />

Land Legaldefinition „<strong>Überschuldung</strong>“<br />

Frankreich Eine natürliche Person ist überschuldet, wenn sie – unter Berücksichtigung von Treu und Glauben –<br />

nicht mehr in der Lage ist, all ihre fälligen und fällig werdenden Schulden nicht beruflichen Ursprungs<br />

zu begleichen. 7<br />

Finnland Insolvenz ist mehr als nur die temporäre Unmöglichkeit des Schuldners, seine Zahlungspflichten fristgerecht<br />

zu erfüllen. Bei der Feststellung seiner Zahlungsfähigkeit ist folgendes zu berücksichtigen<br />

(es folgt eine beispielhafte Auswahl):<br />

• das aktuelle Einkommen des Schuldners und seine Einkommensaussichten vor dem Hintergrund<br />

seines Alters, seiner Arbeitsfähigkeit und sonstiger Umstände;<br />

• die notwendigen Ausgaben des Schuldners für die Lebenshaltung;<br />

• die Unterhaltspflichten des Schuldners;<br />

• andere Umstände, die den finanziellen Status des Schuldners beeinflussen.<br />

Schweden Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind die Auslöser der Zahlungsprobleme<br />

und ihre Dauer sowie die bislang unternommenen Anstrengungen des Schuldners zur<br />

Schuldenregulierung zu berücksichtigen.<br />

Tabelle 2: Private <strong>Überschuldung</strong> - Neue Definitionsansätze (Beispielhafte Auswahl)<br />

<strong>Die</strong>ses unterschiedliche Begriffsverständnis von <strong>private</strong>r <strong>Überschuldung</strong> – und damit ein unterschiedlicher<br />

Regelungsansatz 8 – drückt sich bereits in den Gesetzesbezeichnungen für die jeweiligen<br />

judiziellen Entschuldungsverfahren aus.<br />

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