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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH E | II | 1<br />

<strong>Die</strong> Konzentration auf die Aufgaben „Budgetberatung“ und „Schuldenregulierung“ demonstriert,<br />

wie die Einführung judizieller Entschuldungsverfahren den Beratungsalltag dominiert. Gerade die<br />

Kontinentaleuropäischen Schuldenberatungsstellen, die ihren Ursprung vielfach in der Sozialarbeit<br />

haben und <strong>Überschuldung</strong> als soziales Phänomen und damit Schuldenberatung als sozialpolitische<br />

Aufgabe verstehen, sind nun stark in die ökonomische und verfahrensrechtliche Einzelfallberatung<br />

eingebunden und müssen sich den Freiraum für ihre angestammte Sozialberatung und<br />

Existenzsicherungsberatung wieder zurück erobern. Der Beratungsansatz bzw. -schwerpunkt hat<br />

sich von der traditionellen Sozialarbeiterperspektive gelöst und sich <strong>im</strong> Europäischen <strong>Vergleich</strong> zu<br />

einem ökonomisch-sozialen Beratungsansatz entwickelt.<br />

In den USA haben sich (non-profit) Consumer Credit Counseling Services (CCCS) auf die Budgetund<br />

Schuldenberatung überschuldeter Privathaushalte spezialisiert. 261 Weitere non-profit Kreditberatungsstellen<br />

sind in der National Foundation for Consumer Credit (NFCC) zusammengeschlossen.<br />

Regionale Stellen wie BUCCS (Budget & Credit Counseling) in New York unterstützen Überschuldete<br />

bei ihrem Privatkonkursverfahren. Aufgrund der besonderen Finanzierung von BUCCS und CCCS<br />

– sie erhalten ca. 15% der vom Schuldner geleisteten Tilgungsraten als Erfolgsprämie von den<br />

Gläubigern zurück – ist jedoch zu beobachten, dass sich diese Stellen auf noch zahlungsfähige<br />

Schuldner konzentrieren. Im Gegensatz zu Europa vertreten insbesondere Anwälte die Interessen der<br />

Schuldner <strong>im</strong> Konkursverfahren. Da es nicht zum anwaltlichen Aufgabenbereich gehört, mit dem<br />

Mandanten die Ursachen der finanziellen Krise aufzuarbeiten, und der nachhaltige Effekt des „quick<br />

fresh start“ ohne begleitende Beratung öffentlich in Zweifel gezogen wird, fordert eine<br />

Gesetzesinitiative des U.S. Kongresses die Einbindung von non-profit Schulden- und Kreditberatung<br />

<strong>im</strong> Privatkonkursverfahren. 262 Danach soll die Restschuldbefreiung nach Chapter 7 und 13 U.S.<br />

Bankruptcy Code davon abhängig sein, dass sich der Schuldner zuvor einer „personal financial<br />

management“-Beratung unterzogen hat. Außerdem soll nur der Schuldner das Verfahren beantragen<br />

können, der innerhalb von 180 Tagen vor seinem Eröffnungsantrag an einer Kreditberatung teilgenommen<br />

hat. <strong>Die</strong> New York Law School hat <strong>im</strong> Vorgriff auf eine mögliche Gesetzesänderung ein<br />

Pilotprojekt gestartet (Coalition for Consumer Bankruptcy Debtor Education 263 ), das vom Staat,<br />

der Wirtschaft und Verbraucherverbänden getragen wird. Das Projekt will nicht nur überschuldeten<br />

Verbrauchern Finanzwissen vermitteln, sondern sie auch als Lehrer für Gruppenberatungen<br />

ausbilden. Hierzu werden Curricula und Lerntests entwickelt, Evaluationskriterien für Unterrichtseinheiten<br />

erarbeitet, Dozenten ausgebildet und andere Programme zur finanziellen Bildung unterstützt.<br />

Da die Coalition auf kostengünstige Konzepte setzt, an<strong>im</strong>iert sie nicht nur das Engagement<br />

des Bildungssystems, sondern auch das der Anbieter. Es handelt sich bei diesem Ansatz um die bislang<br />

professionellste Form, in der in den USA die konkrete Fallbearbeitung mit einem Programm zur<br />

„financial literacy“ verknüpft wird.<br />

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