23.12.2012 Aufrufe

Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SCHULDEN-KOMPASS | TEILANALYSE C | 3.3<br />

Bei jenen Haushalten, die durch Konsumenten- und/oder Hypothekarkrediten verschuldet sind und<br />

mindestens eine gemeldete Arbeitslosigkeit aufweisen, beträgt die <strong>Überschuldung</strong>squote rd. 55 %<br />

unter Bezugnahme auf die Lebenshaltungskosten nach der Pfändungsfreigrenze (vgl. Abb. 3.3.9).<br />

Allerdings sind von der überwiegenden Mehrheit der mit Konsumenten- und/oder Hypothekarkrediten<br />

verschuldeten Privathaushalte, die keine gemeldete Arbeitslosigkeit aufweisen, rund 30%<br />

überschuldet, wenn die Bemessungsgrundlage die Pfändungsfreigrenze ist (vgl. Abb. 3.3.9). <strong>Die</strong><br />

Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit innerhalb eines Haushaltes erhöht also das Risiko der <strong>Überschuldung</strong><br />

um das 1,5-fache (unter Zugrundelegung der Pfändungsfreigrenze).<br />

Betrachtet man die Verschuldungsform, dass die Haushalte ausschließlich durch Konsumentekredite<br />

belastet sind, dann verringert sich der Anteil der Überschuldeten Haushalte auf unter 30%, wenn<br />

die Haushalte nicht durch eine gemeldete Arbeitslosigkeit betroffen sind und erhöht sich auf fast<br />

60% <strong>im</strong> Falle der Betroffenheit (vgl. Abb. 3.3.10).<br />

Insgesamt zeigt sich, dass eine gemeldete Arbeitslosigkeit das Risiko der <strong>Überschuldung</strong> eines<br />

Privathaushaltes in Abhängigkeit von der Verschuldungsform auf das 1,5- bis 2-fache erhöht <strong>im</strong><br />

<strong>Vergleich</strong> mit Privathaushalten, die nicht davon betroffen sind.<br />

Bei der Interpretation der <strong>Überschuldung</strong>squoten von Privathaushalten, die auf Sozialhilfe<br />

(laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) angewiesen sind (vgl. Abb. 3.3.9 und 3.3.10),<br />

ist eine gewisse Vorsicht geboten, da die Fallzahl der verschuldeten Privathaushalte, die Sozialhilfe<br />

(laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, gering ist, und in der Folge basieren auch die Quoten<br />

der überschuldeten Haushalte auf geringen Fallzahlen. <strong>Die</strong> Anzahl der Privathaushalte, die in 2002<br />

auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) angewiesen waren, betrug<br />

rund 1,5 Millionen, was einem Anteil von rund 3,8% an allen <strong>private</strong>n Haushalten entspricht. Der<br />

ausgewiesene Anteil der Sozialhilfeempfängerhaushalte an allen Privathaushalten, die ausschließlich<br />

durch Konsumentenkredite verschuldet sind, beträgt auf der Datenbasis des SOEP 2,9% (bezogen auf<br />

das gesamte Bundesgebiet) und liegt entsprechend niedriger bei 1,4%, wenn der Anteil der Sozialhilfeempfängerhaushalte<br />

an der größeren Gesamtheit der Privathaushalte berechnet wird, die einen<br />

Konsumenten- und/oder Hypothekarkredite besitzen.<br />

<strong>Die</strong>se Ergebnisse sind sehr gut nachvollziehbar, müssen jedoch wie angeführt noch durch entsprechende<br />

<strong>Vergleich</strong>srechungen verifiziert werden. Hervorzuheben ist weiterhin, dass die hohen <strong>Überschuldung</strong>santeile<br />

von Sozialhilfeempfängerhaushalten in Abb. 3.3.9 und Abb. 3.3.10 bemessen am<br />

Existenzmin<strong>im</strong>um Pfändungsfreigrenze auch definitionsbedingt sind, da die Einkommen der<br />

Sozialhilfeempfängerhaushalte mehrheitlich bereits unterhalb der entsprechenden Pfändungsfreigrenzen<br />

liegen (vgl. Kap. 1.1, Tab. 1.1.1).<br />

143

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!