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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH C | IV | V<br />

<strong>Die</strong> durchschnittliche Schuldenhöhe betrug 2002 10.700 £ 153 ; 1/3 hatte Gesamtschulden von mehr<br />

als 15.000 £. Legt man für alle Ratsuchenden das durchschnittlich verfügbare Jahreseinkommen und<br />

ihre durchschnittliche Gesamtverschuldung zugrunde, war letztere um 14 Mal höher als das<br />

Einkommen. 154 Bei ca. 50% der Klienten betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe infolge von<br />

Umschuldungen 14.589 £; diese Klienten verfügten <strong>im</strong> Durchschnitt über ein etwas höheres monatliches<br />

Nettoeinkommen von 980 £. 155 CA weist für seine Klienten einen Zusammenhang zwischen<br />

Statusarmut und best<strong>im</strong>mten Verschuldungsformen nach, die die Statusarmut noch verfestigen und<br />

damit das Risiko einer <strong>Überschuldung</strong> erhöhen. So sind bei Arbeitslosen, Mietern von<br />

Sozialwohnungen und Frauen doppelt so häufig „non-mainstream“-Kreditverbindlichkeiten (insbesondere<br />

bei „home-collected credit providers“ 156 ) anzutreffen mit effektiven Jahreszinsen zwischen<br />

25 und 360%. Überdurchschnittlich häufig sind hier Verbindlichkeiten aus Überziehungskrediten,<br />

bei Energieversorgern und Versandhäusern anzutreffen. 157<br />

V. Ausschluss aus der Kreditgesellschaft – Ausschluss von Lebenschancen<br />

Für Privathaushalte, die sich in einer finanziell prekären Lebenslage befinden, bedeutet der<br />

Ausschluss von der Teilhabe an Finanzdienstleistungen, die der wirtschaftlichen Daseinsvorsorge<br />

zuzurechnen sind, einen Schritt in die prozedurale Armut und die soziale Ausgrenzung. 158<br />

1. Ausschluss vom unbaren Zahlungsverkehr<br />

Verbraucher mit Liquiditätsproblemen beklagen <strong>im</strong>mer wieder die Kündigung ihres Girokontos bzw.<br />

die Ablehnung ihres Antrages, ein Girokonto eröffnen zu wollen. Kontolosen Verbrauchern entstehen<br />

erhebliche Kosten für Bareinzahlungen und -überweisungen. 159 <strong>Die</strong> Zunahme dieser Problemfälle<br />

hat dazu geführt, dass einzelne Länder natürlichen Personen ein subjektives Recht auf Eröffnung<br />

eines Guthabenkontos (ohne Überziehungsfunktion) gesetzlich eingeräumt haben. Für diese Länder<br />

liegen noch keine Erfahrungswerte vor, ob und inwieweit der gesetzliche Anspruch genutzt wird.<br />

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