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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH E | I | 1 | 2<br />

Im Gegensatz zur U.S.-amerikanischen „straight liquidation“-Philosophie folgen die<br />

Skandinavischen und Kontinentaleuropäischen Verbraucherinsolvenz- bzw. -sanierungsmodelle einer<br />

„earned start“-Philosophie 227 . Der Schuldner muss sich seinen wirtschaftlichen Neuanfang<br />

„verdienen“, indem er einen mehrjährigen Zahlungsplan zu erfüllen und sich <strong>im</strong> übrigen „wohl zu<br />

verhalten“ hat. Im <strong>Vergleich</strong> der Skandinavischen mit den Kontinentaleuropäischen Verfahrensordnungen<br />

beziehen erstere stärker den sozialen Kontext der Verschuldung ein, während letztere<br />

– mit Ausnahme Frankreichs – Verschuldung pr<strong>im</strong>är als individuelles Fehlverhalten begreifen.<br />

<strong>Die</strong> Kontinentaleuropäischen Verfahrensordnungen begrenzen zwar <strong>im</strong> Gegensatz zu den<br />

Skandinavischen Modellen nicht den Zugang zum Entschuldungsverfahren, 228 dafür sind aber die<br />

Verhaltenspflichten <strong>im</strong> eröffneten Verfahren strenger und die Anpassungsmöglichkeiten des<br />

Zahlungsplans an veränderte Umstände geringer.<br />

2. <strong>Die</strong> grundlegenden Verfahrensstrukturen<br />

Im Gegensatz zur U.S.-amerikanischen Verfahrensstruktur, das sowohl die „straight liquidation“<br />

(Chapter 7 U.S. Bankruptcy Code 229 ) als auch die Schuldenreorganisation 230 (Chapter 13 U.S.<br />

Bankruptcy Code) innerhalb eines Gerichtsverfahrens umsetzt, soll vom gerichtlichen Verfahren in<br />

den Skandinavischen und Kontinentaleuropäischen Modellen nur ausnahmsweise Gebrauch<br />

gemacht werden. 231 Es soll ult<strong>im</strong>a ratio bleiben – der „Stock hinter der Tür“. Vorgeschaltet ist daher<br />

ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren, das eine gütliche und interessenwahrende,<br />

gleichwohl flexible, kostengünstige und wenig stigmatisierende Lösung in Aussicht stellen soll. Es ist<br />

der ausdrückliche Wunsch der Europäischen Gesetzgeber, den außergerichtlichen Sanierungsversuch<br />

zu stärken.<br />

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