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Die private Überschuldung im internationalen Vergleich

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INTERNATIONALER VERGLEICH | ANMERKUNGEN<br />

Aufwandsgebühr unter den Gläubigern verteilt. <strong>Die</strong> Zahlungsdauer soll drei Jahre nicht überschreiten. Nach Erfüllung<br />

seiner Zahlungspflichten ist der Schuldner gegenüber den <strong>im</strong> Plan benannten Gläubigern von seinen Restschulden<br />

befreit. <strong>Die</strong> Administration Order hat sich in der Praxis nicht als Instrument zur schnellen und effektiven Bewältigung<br />

von Kleininsolvenzen bewährt. Viele Gläubiger drängen darauf, mit ihrer Forderung nicht in die Gläubigerliste aufgenommen<br />

zu werden, um so nicht auf ihre Forderung (teilweise) verzichten zu müssen. Außerdem verlangen Gläubiger<br />

häufig Planlaufzeiten von mehr als drei Jahren. So beträgt die durchschnittliche Laufzeit sechs bis sieben Jahre.<br />

Planlaufzeiten von zehn bis 25 Jahren kommen ebenfalls vor. <strong>Die</strong> formale Begrenzung auf Fälle mit einer<br />

Gesamtverschuldung bis 5.000 £ wird der Realität von „multiple debts“ nicht gerecht. Siehe auch Ramsay (2003b)<br />

101 Ebenda, S.213<br />

102 Vor einem Konkurseröffnungsbeschluss prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für ein Individual Voluntary<br />

Arrangement vorliegen (Insolvency Act 1986, c 45, s 273). Es soll Freiberuflern, Selbständigen und Geschäftsführern die<br />

Entschuldung ermöglichen, ohne sich dem stigmatisierenden Konkursverfahren mit dem Risiko nachhaltiger beruflicher<br />

Nachteile aussetzen zu müssen. <strong>Die</strong> Gesamtschulden dürfen 20.000 £ nicht übersteigen. Hierbei darf es sich zudem nur<br />

um ungesicherte Verbindlichkeiten handeln (Gläubiger mit gesicherten oder vorrangig zu befriedigenden Forderungen<br />

dürfen sich aber freiwillig dem <strong>Vergleich</strong> anschließen). Der Wert des verwertbaren Schuldnervermögens muss minde<br />

stens 2.000 £ betragen. Der <strong>Vergleich</strong> sieht für die – möglichst nicht zu überschreitende – Dauer von drei Jahren regel<br />

mäßige Zahlungen aus dem laufenden Einkommen des Schuldners vor. Zudem ist sein verwertbares Vermögen teilweise<br />

zu liquidieren. Dem <strong>Vergleich</strong> müssen mindestens 75% der Summenmehrheit der (ungesicherten) Gläubiger zust<strong>im</strong><br />

men. In diesem Fall wird der <strong>Vergleich</strong> be<strong>im</strong> Insolvency Service (Department of Trade and Industry) registriert. Ein<br />

gewerblicher Insolvency Practitioner überprüft die Umsetzung. Das Individudal Voluntary Arrangement wird in der<br />

Praxis für die hohen Kosten der Insolvency Practitioner kritisiert (1.500-2.500 £ pro Fall), die ihre <strong>Die</strong>nste offensiv<br />

bewerben. Ebenda, S.211/212<br />

103 Quellen: The Insolvency Service (http://www.insolvency.gov.uk/information/stats/statistics.htm); Department of Trade<br />

and Industry/Court Service; siehe auch Edwards (May 2003), S.9. Der überdurchschnittlich starke Anstieg der<br />

Privatkonkursverfahren <strong>im</strong> 1. Quartal 2004 ist auf höhere Verfahrensgebühren zurückzuführen, die ab dem<br />

1. April 2004 gelten.<br />

104 Nur wenn ein Schuldner den gerichtlichen Sanierungsplan nicht erfüllt oder während der Laufzeit unabgest<strong>im</strong>mt neue<br />

Kredite aufn<strong>im</strong>mt, wird das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren von Amts wegen in einen Verbraucherkonkurs<br />

umgewandelt, der nach herkömmlichen Konkursregeln abgewickelt wird.<br />

105 Quelle: Statistiken der zuständigen Handelsgerichte. <strong>Die</strong> Verfahren werden nach den für Unternehmensinsolvenzen<br />

geltenden Vorschriften abgewickelt. Im September 2004 wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt.<br />

106 Quelle: Riksskatteverket (National Tax Board); Sivers; Gunnarsson (2000)<br />

107 Hierbei handelt es sich nicht um ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um ein Verfahren, das nach den<br />

allgemeinen Insolvenzregeln abgewickelt wird.<br />

108 „Adjustment of debts of an individual with regular income“ (auch „wage earner’s plan” genannt). Das Verfahren unter<br />

Chapter 13 US Bankruptcy Code sieht vor, dass der Schuldner unter der Obhut eines gerichtlich bestellten Treuhänders<br />

den Gläubigern sein verfügbares künftiges Einkommen für eine Regeldauer von 3 Jahren – verlängerbar auf max<strong>im</strong>al 5<br />

Jahre – zur Verfügung stellt. Der Schuldner hat nicht sein Vermögen zu verwerten; dies unterliegt weiterhin seiner<br />

Verfügungsgewalt.<br />

109 American Bankruptcy Institute (2004)<br />

110 „Straight liquidation“. Der Schuldner hat für seine Entschuldung seine Vermögenswerte, nicht hingegen sein monatlich<br />

verfügbares Einkommen, einzusetzen. Bundesrecht (z.B. Bankruptcy Code) und Bundesstaatenrecht nehmen jedoch<br />

einzelne Vermögensgegenstände – insbesondere die Wohn<strong>im</strong>mobilie – vom Verfahren aus („exempt properties“).<br />

111 Hahlen (18.03.2004), S.11/12<br />

112 Umfasst sind auch Wieder-Alleinlebende (nach Trennung vom Partner oder Tod des Partners)<br />

113 Quelle: Statistics Finland, Household survey<br />

114 Quelle: Bevölkerungsumfragen<br />

115 Ebenda<br />

116 Ebenda<br />

117 Department of Trade and Industry : DTI; Department of Work and Pensions : DWP (2004), S.27, Punkt 59<br />

118 Quelle für die nachfolgenden Daten: DECO (Portugals größte Verbraucherorganisation).<br />

119 <strong>Die</strong> nachfolgenden Daten zu a) beziehen sich jeweils auf Schuldner, die mit Hilfe der Schuldnerberatung die<br />

außergerichtliche Schuldenregulierung suchen.<br />

120 <strong>Die</strong> nachfolgenden Daten zu b) beziehen sich jeweils auf Schuldner, die ein Restschuldbefreiungsverfahren<br />

unter dem Debt Relief Act betreiben.<br />

121 Warren (2003), S.127<br />

122 Quelle: U.S. Census Bureau. Verglichen mit dem durchschnittlichen sonstigen U.S.-Jahreseinkommen von 42.228 $;<br />

Warren (2003), S. 124/125<br />

123 Korczak (2001), S.138. Eine Aktualisierung der Daten ist für Ende August 2004 angekündigt.<br />

124 Ebenda, S.133<br />

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